Vogelgrippe kostet noch immer zigtausend Tiere das Leben19. Dezember 2025 Auch in einem Putenmastbetrieb schlug die Vogelgrippe zu. (Symbolbild) Foto: © reichdernatur – stock.adobe.com Die Bedrohung durch die Vogelgrippe ist trotz einer Phase der Entspannung nicht gebannt. Während Gemeinden vieler Orts die Stallpflicht aufheben, kommt es erneut zu Ausbrüchen der Tierseuche. So mussten im größten Legehennenbetrieb Sachsens 310.000 Tiere getötet werden. Für Fachleute gab es keine Alternative mehr. Nach einem erneuten Ausbruch der Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bezeichnet, in einem Großbetrieb in Ebersbach nahe Radeburg im Landkreis Meißen muss der gesamte Tierbestand getötet werden. Betroffen seien rund 310.000 weitere Tiere, teilte das sächsische Sozialministerium mit. Zuvor waren Ausbrüche bei zunächst rund 80.000 und später weiteren 40.000 Legehennen bestätigt worden. Mit dem Nachweis eines dritten Ausbruchs in einem weiteren Stall sei „keine Ausnahme vom im EU-Tiergesundheitsrecht vorgeschriebenen Tötungsgebot mehr möglich“, hieß es. Die Entscheidung traf das Veterinäramt des Landkreises Meißen nach einer umfassenden Risikobewertung. Unterstützt wurde es dabei von einem Team des Friedrich-Loeffler-Instituts sowie vom Landestierseuchenbekämpfungszentrum. Keulung, Reinigung und Desinfektion übernimmt ein vom Sozialministerium vertraglich gebundener Dienstleister. Keine Alternative „Dieser erneute Ausbruch und die notwendigen Maßnahmen sind sehr bitter für die Menschen und Tiere in dem Geflügelbetrieb im Landkreis Meißen“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Es handele sich um den größten Legehennenbetrieb in Sachsen und einen der größten inDeutschland. „Die Fachleute haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, den gesamten Bestand zu töten“, betonte Köpping. Es gebe aus tierseuchenrechtlicher Sicht jedoch keine Alternative dazu.Wegen des Ausbruchs wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone ausgewiesen, die bis in den Landkreis Bautzen und die Stadt Dresden reichen. Im gesamten Landkreis Meißen gilt weiterhin eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten. Die Behörden empfehlen auch kleineren Haltungen die Aufstallung dringend. Welle von Ausbrüchen im ganzen Freistaat Bereits zuvor hatte es weitere Geflügelpest-Fälle in Sachsen gegeben. Im November waren im Landkreis Meißen 8.000 Puten betroffen, Mitte Dezember in einer Gänsezucht im Landkreis Leipzig 6.500 Tiere. Im Zoo Leipzig mussten nach der Erkrankung eines Pelikans weitere sieben Tiere getötet werden. Zudem gab es Virusnachweise bei rund 30 verendeten Wildvögeln im Freistaat. Sachsen-Anhalt Vogelgrippe in Gardelegen – Landkreis ordnet Stallpflicht an Der Landkreis Börde reagiert auf den Ausbruch der Geflügelpest: Für Geflügelhalter gelten ab sofort strenge Schutzmaßnahmen. Was das für betroffene Gemeinden bedeutet.Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Altmark hat der Landkreis Börde Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter erlassen. Anlass sei der amtlich bestätigte Nachweis der Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbestand in der Hansestadt Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel), wie der Landkreis mitteilte.Demnach wurde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die auch Teile des Landkreises Börde betrifft. Es gilt eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Diese Orte sind betroffen Zur Schutzzone zählt im Landkreis Börde der Ortsteil Klüden der Gemeinde Calvörde (Verbandsgemeinde Flechtingen). In der Überwachungszone liegen weitere Ortsteile in den Verbandsgemeinden Flechtingen und Elbe-Heide sowie in der Stadt Haldensleben, darunterBerenbrock, Calvörde, Wieglitz, Hütten und Born.Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten sind verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen zu halten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern. Die Maßnahmen dienten dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände sowie der Tierseuchenbekämpfung, hieß es weiter.Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Börde veröffentlicht. Brandenburg In Brandenburg ist nach einer Phase der Beruhigung vergangene Woche erneut die Geflügelpest in einem Agrarbetrieb ausgebrochen. In einem Mastbetrieb im Amt Beetzsee im Kreis Potsdam-Mittelmark waren rund 12.500 Tiere betroffen, wie der Landkreis mitteilte. Die Tötung erfolgte bereits zu Beginn dieser Woche. Der Verdacht auf die Vogelgrippe hatte sich am Wochenende bestätigt, hieß es.Bereits im Oktober war in einem Putenmastbetrieb in Amt Beetzsee (Kreis Potsdam-Mittelmark) die Vogelgrippe ausgebrochen.Der Landkreis erließ eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung. Demnach wurde um den nun betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Die betroffenen Bereiche sind laut Landkreis an den Hauptzufahrtswegen entsprechend ausgeschildert. Geflügel ist im gesamten Landkreis in Ställen zu halten. Fast 200.000 Tiere in Brandenburg getötet Seit Anfang September gab es in Deutschland eine Vielzahl von Ausbrüchen in Agrarbetrieben. Inzwischen lockerten etliche Landkreise in Brandenburg die Schutzvorkehrungen wieder. In Brandenburg mussten im Herbst wegen der Tierseuche bislang mindestens 185.000 Tiere getötet werden, vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner. Im Linumer Teichland (Kreis Ostprignitz-Ruppin) wurden im Oktober massenhaft tote Kraniche eingesammelt und beseitigt. Auch Katzen betroffen Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Auch Katzen können an der Vogelgrippe erkranken – das zeigten jüngst mehrere Fälle in Neuruppin. Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden. In den USA infizierte sich ein Mensch laut Behördenangaben im November mit dem Vogelgrippe-Subtyp H5N5.
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