VOL: Investorenbetriebene MVZ brauchen Regulierung23. September 2026 Symbolbild:©MQ-Illustrations-stock.adobe.com Die Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL) fordert die Zahl an Niederlassungen, die ein investorenbetriebenes MVZ in einer Region betreiben darf, zu begrenzen. Renditeorientierte Investoren dringen seit einigen Jahren zunehmend in die niedergelassene medizinische Versorgung vor. Besonders betroffen ist die Augenheilkunde. „Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, die bestmögliche Behandlung zu erhalten – unabhängig davon, wie lukrativ diese für die Behandelnden ist. Gerade in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem unter enormen Kostendruck steht, muss verhindert werden, dass Investoren Gelder aus der Gesundheitsversorgung abschöpfen, die dann an anderer Stelle fehlen – insbesondere für komplexere Behandlungsfälle“, erklärt Prof. Nicole Eter, Vorsitzende der VOL. Zahl der Niederlassungen investorenbetriebener MVZ regulieren Die VOL fordert, die Zahl der Niederlassungen Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) eines Unternehmens in einer Region zu begrenzen. Damit soll das zunehmende Vordringen renditeorientierter Investoren eingedämmt werden. „So lässt sich verhindern, dass die augenärztliche Versorgung ganzer Regionen von einem einzelnen Anbieter abhängt und bei dessen Insolvenz gefährdet wäre“, betont Eter. Zudem müssten die Besitzverhältnisse von Praxen und MVZ transparent sein. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Eigentümerstrukturen der Praxis oder des MVZs sind, in dem sie behandelt werden, um mögliche Interessen einordnen zu können“, so Eter. Insgesamt bestehe auf diesem Gebiet dringender Regulierungsbedarf. Nur so wird die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde auch künftig gut versorgt. Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ auf den Weg bringen Die VOL begrüßt daher, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ erlassen zu wollen. Dieses Gesetz soll die Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellen. „Es ist wichtig, dass die Regierung dieses Gesetz nun rasch auf den Weg bringt, um den Patientinnen und Patienten Orientierung zu bieten“, unterstreicht Eter. Zudem müsse gerade in Zeiten angespannter Kassen verhindert werden, dass Investoren Gelder aus der Gesundheitsversorgung abschöpfen. Diese fehlen dann an anderer Stelle – insbesondere für komplexere Behandlungsfälle. „Deren Behandlung erfolgt ja in den meisten Fällen an Universitäts-Augenkliniken, die eben keine Rosinenpickerei betreiben und als Maximalversorger von der Volkskrankheit bis zur seltenen Erkrankung und komplexen Fällen alle Patientinnen und Patienten behandeln. Dafür halten sie auch das hochqualifizierte Personal und die notwendige Ausstattung vor, wie etwa eine Vielzahl hochspezialisierter Untersuchungsgeräte“, bekräftigt Eter.
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