Vorbericht: Keine ausreichenden Daten zur Hochfrequenzenergie-Therapie bei erektiler Dysfunktion14. Mai 2025 Foto: © Ralf Baumgarten Hilft Hochfrequenzenergie bei der Behandlung von erektiler Dysfunktion? Laut einem Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) reicht die Datenlage noch nicht aus, um diese Frage zu beantworten. Der Vorbericht kann bis zum 11.06.2025 kommentiert werden. Die erektile Dysfunktion ist eine sexuelle Funktionsstörung. Sie bezeichnet die fortwährende Unfähigkeit, eine zur sexuellen Befriedigung ausreichende Erektion des Penis zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Die Häufigkeit der Erkrankung nimmt mit zunehmendem Lebensalter zu, kann aber auch bei jüngeren Männern vorkommen und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Häufigste organische Ursache für die Funktionsstörung sind Durchblutungsstörungen, etwa infolge von Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder auch Rauchen sowie als Nebenwirkungen von Medikamenten. Zur Behandlung der erektilen Dysfunktion stehen eine Reihe von Therapien zur Verfügung. Die Hochfrequenzenergie (oder Radiofrequenzenergie) ist ein neuer Behandlungsansatz bei organisch bedingten Erektionsstörungen: Männer führen die Behandlung selbstständig mithilfe eines computergestützten Handgeräts durch, das um den Penis gelegt wird. Das Gerät erzeugt Energie mit hoher Frequenz, die das Schwellkörpergewebe und das Bindegewebe des Penis erwärmt. Durch die Stimulation und die Stärkung des Bindegewebes soll sich die Erektionsfunktion verbessern. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) untersucht IQWiG derzeit die Vor- und Nachteile der Behandlung von Personen mit primär organischer erektiler Dysfunktion mit Hochfrequenzenergie. Die Behandlung wird allein oder kombiniert mit anderen Behandlungsverfahren betrachtet, die bereits im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, beispielsweise digitale Gesundheitsanwendungen, mechanische Hilfsmittel oder operative Verfahren. Wie das IQWiG jetzt mitteilt, lägen derzeit keine ausreichenden Daten vor, um Nutzen, Schaden oder das Potenzial des neuen Verfahrens bewerten zu können. Das Institut konnte keine relevanten abgeschlossenen Studien dazu identifizieren. Die im Rahmen der Nutzenbewertung vorliegenden Informationen seien auch nicht geeignet, Erkenntnisse zum Potenzial der Methode zu liefern, heißt es in der „Kernaussage“ des Vorberichts. Demzufolge sei auch keine Erprobungsstudie konzipiert worden. Randomisierte kontrollierte Studie läuft noch Ob Studien in näherer Zukunft relevante Erkenntnisse dafür liefern wird, bleibe abzuwarten, so das IQWiG. Die Wissenschaftler fanden eine laufende randomisierte kontrollierte Studie, die „unter Umständen geeignet erscheint“. Darüber hinaus fanden die Autoren des Vorberichts zwei weitere Studien „ohne berichtete Ergebnisse“, bei denen nicht abschließend geklärt werden konnte, ob sie für die Bewertung von Relevanz sind. Schriftliche Stellungnahmen zum Vorbericht können bis 11.06.2025 eingereicht werden. Ziel sei es, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten mit einzubeziehen. Sollten weitere Fragen offen bleiben, will das IQWiG die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung voraussichtlich am 09.07.2025 einladen. Im Anschluss wird der Abschlussbericht zum Projekt erstellt. (IQWiG/ms)
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