Was bringen die neuen Regeln für mehr Nierenspenden?26. März 2026 Foto: © Elena/stock.adobe.com Tausende schwer kranke Menschen müssen jahrelang auf lebensrettende Organe warten – ein Großteil benötigt eine neue Niere. Um die Chancen zu verbessern, sollen bisher enge Vorgaben geändert werden. Beim Thema Organspende denken viele an die Zeit nach dem Tod. Doch manche Organe wie Nieren können entnommen werden, wenn man lebt, und Schwerkranken so erhoffte Rettung bringen. Ein prominenter Spender ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau Elke Büdenbender 2010 eine seiner beiden Nieren gab. Doch für solche Transplantationen gelten bisher strikte Schranken, teils passen Nieren auch nicht. Kommen sollen daher erweiterte Möglichkeiten, über die der Bundestag am 26. März entscheidet. „Dieses Gesetz wird Leben retten“, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schon beim Einbringen des Entwurfs im Januar. Dabei ist der zentrale Ansatzpunkt, den Kreis der Spender und Empfänger zu vergrößern. Die schwarz-rote Koalition knüpft damit an Pläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt worden sind. Die Ausgangslage „Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken“, heißt es im Entwurf. Die Folge seien Wartezeiten von im Schnitt bis zu acht Jahren. Für Betroffene bedeute das „gravierende Einschränkungen der Lebensqualität“ durch Dialyse und einen oft schlechteren Gesundheitszustand. Im Jahr 2024 starben 253 Patienten, die auf Wartelisten für eine Niere standen. Und Ende 2025 warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant insgesamt 6200 Patienten auf Nieren. Für Spenden zu Lebzeiten gelten derzeit enge gesetzliche Grenzen. Zulässig sind sie an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere, die Spendern „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Eine Niere aus einer Lebendspende kommt auch nur infrage, wenn es keine geeignete eines Toten gibt. Die Regeln sollten die Freiwilligkeit der Spenden absichern und Organhandel verhindern. Schwierig wird es auch, wenn eine Spende medizinisch nicht geht und die Niere abgestoßen werden könnte. Denn für Transplantationen müssen Faktoren übereinstimmen, wozu eine kompatible Blutgruppe gehört. Bis zu 40 Prozent der Nierenspender seien aber mit ihren vorgesehenen Empfängern inkompatibel, heißt es im Entwurf. Dann hätten Betroffene nur noch die Option, sich auf Wartelisten setzen zu lassen. Flexiblere Vorgaben Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, sollen mehrere Änderungen kommen. Aufgehoben werden soll die Vorgabe, dass eine Lebendspende nur zulässig ist, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt. Abweichend von den Vorgaben zum «Näheverhältnis» von Spender und Empfänger sollen Spenden lebender Personen außerdem in zwei zusätzlichen Konstellationen erlaubt werden: Möglich werden sollen Übertragungen, wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht geht. Künftig soll die Niere statt an die geplante nahestehende Person dann „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger gehen, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls inkompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an den Empfänger oder die Empfängerin des ersten Paares. Für solche inkompatiblen Paare soll ein nationaler „Pool“ gebildet werden. Möglich werden sollen auch uneigennützige Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spendepaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Die Vermittlung richte sich nur nach medizinischen Kriterien, heißt es im Entwurf. Das soll eine Kommerzialisierung verhindern. Aufklärung und Begleitung Neu geregelt werden soll eine umfassende Aufklärung von Spendern – auch zu möglichen psychischen und anderen Spätfolgen einer Organentnahme. Im ganzen Prozess vom ärztlichen Feststellen der Eignung bis zu Nachbehandlungen sollen sie auch eine unabhängige „Begleitperson“ zur Seite gestellt bekommen. Dazu sollen die Transplantationszentren verpflichtet werden. Spender sollen außerdem mit Extrapunkten auf der Warteliste berücksichtigt werden, falls sie selbst einmal eine Niere brauchen. Wie viele Spenden zusätzlich möglich sind, könne mangels Erfahrungswerten nur grob anhand von Erfahrungen im Ausland überschlagen werden, heißt es im Entwurf. Nach groben Expertenschätzungen würden nach dem schrittweisen Aufbau eines nationalen Programms jährlich rund 100 Überkreuzspenden als realisierbar angesehen – und bei den nicht an spezielle Empfänger gerichteten anonymen Nierenspenden drei. Die Zahl der Nieren von lebenden Spendern könnte somit insgesamt von bisher rund 600 auf rund 700 pro Jahr steigen. Online-Register Im Blick steht auch ein vor zwei Jahren gestartetes Online-Register, in dem man ein generelles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod eintragen kann. Dort sollen – neben Entnahmekliniken für Organe – auch Einrichtungen die Spendebereitschaft abklären können, wenn es um Gewebe wie Augenhornhaut, Herzklappen und Blutgefäße geht. Gestrichen werden soll auf Bitten der Länder eine 2020 vom Bundestag beschlossene, aber nie umgesetzte Vorgabe, dass Einträge ins Online-Register auch in Ausweisstellen ermöglicht werden sollten.
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