Weaning in der Frührehabilitation: DGNR und TÜV Rheinland ziehen Bilanz nach einem Jahr Zertifizierung 22. November 2022 Symbolfoto: © auremar/stock.adobe.com Seit einem Jahr zertifizieren die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und der TÜV Rheinland gemeinsam „Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“. Seitdem haben 13 Zentren die Qualitätsstandards der Fachgesellschaft erfüllt und das Zertifikat erhalten. „Die Notwendigkeit einer spezialisierten Beatmungsentwöhnung ist allgemein anerkannt“, sagt Prof. Thomas Platz, Greifswald, der Präsident der DGNR. „Weaning ist ein wichtiger und effektiver Baustein in der neurologischen und neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) schwerstkranker Patienten. In diesem hochkomplexen Behandlungskontext führen die Zentren für Beatmungsentwöhnung in der NNFR Beatmungsmedizin und Rehabilitation erfolgreich zusammen.“ Dieser innovative und hocheffektive Behandlungsansatz macht laut der DGNR diesen Bereich mittlerweile zur entscheidenden Schnittstelle zwischen Akutmedizin, Intensivmedizin und außerklinischer Intensivpflege von schwer betroffenen neurologischen Patienten. „Erfolgreiches Weaning in der NNFR lässt sich anhand der Ergebnisse der Zentren belegen, die diesen integrativen Ansatz bei der Beatmungsentwöhnung verfolgen. Durch NNFR werden Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit, Teilhabe und Lebensqualität der Versorgten maßgeblich gefördert. Dies trägt wesentlich zur Vermeidung eines außerklinischen Intensivpflegebedarfs bei“, erklärt Platz. Aufgrund der hohen Zahl schwerstbetroffener, beatmeter Patienten werden jedoch mehr hochspezialisierte Zentren benötigt. Die Vergabe des Zertifikats „Zentrum für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation“ setzt voraus, dass sowohl die medizinischen Standards der Beatmungsentwöhnung in der NNFR als auch an die ISO 9001.2015 angelehnte Vorgaben des betrieblichen Qualitätsmanagements erfüllt werden. Das unabhängige Zertifizierungsverfahren wird vom TÜV Rheinland durchgeführt. „Die Zertifizierung schafft objektive Kriterien zum Nachweis der fachlichen Spezialisierung, sorgt für einheitliche Standards und ermöglicht konzeptionelle und qualitative Transparenz“, sagt Christian Friederich, Standard-Manager im Gesundheitswesen bei TÜV Rheinland. „Als unabhängiger und erfahrener Zertifizierer haben wir zusammen mit der DGNR die Kriterien erarbeitet. Eine Auditorin oder ein Auditor von TÜV Rheinland leitet das jeweilige Verfahren. Die DGNR als Standardeignerin stellt uns jeweils medizinische Fachauditoren zur Seite, was die Durchführung des Audits auf fachlich höchstem Niveau ermöglicht.“ Für die Beantragung dieses Zertifizierungsverfahrens ist es laut der DGNR unerheblich, ob das Weaning in einem darauf spezialisierten Bereich der Intensivmedizin oder in nicht intensivmedizinischen Einheiten stattfindet, oder ob es sich um Weaningstationen oder ausgewiesene Weaningbetten auf Frührehabilitationsstationen handelt. Entscheidend sei ausschließlich, dass alle erforderlichen Qualitätskriterien nachweislich umgesetzt sind. Unter anderem werden interne Strukturen und Prozesse geprüft, die Ausstattung mit allen notwendigen medizinischen Geräten und Diagnosemöglichkeiten sowie die Qualifikationen der ärztlichen Leitung und des Personals. Antragsberechtigt für das Zertifizierungsverfahren sind sowohl Facheinrichtungen als auch einzelne Abteilungen eines Krankenhauses. Im ersten Jahr haben bereits 13 Einrichtungen erfolgreich den Nachweis erbracht, dass ihre Versorgung den Qualitätsstandard als „Zentrum für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilition“ erfüllt. Die bereits zertifizierten Zentren verfügen zusammen über mehr als 330 Betten für die Beatmungsentwöhnung in der NNFR und betreuen im Jahr mehr als 2500 Personen im Weaning. Das zeigt nicht nur die Qualität der Versorgung in diesen Spezialeinrichtungen, sondern auch deren .
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