Weiterbildung Chirurgie: Forderung nach transparenten und adäquaten Rahmenbedingungen

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie macht sich Sorgen um den chirurgischen Nachwuchs und stellt in einem Positionspapier Forderungen an die Politik und weitere Entscheidungsträger auf. (Foto: © xixinxing/stock.adobe.com)

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) ruft in einem Positionspapier Politik und weitere Entscheider dazu auf, die Weiterbildung zum Facharzt mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen und formuliert drei Kernforderungen.

Die fachärztliche Weiterbildung müsse dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. In einem Positionspapier stellt die WBK ihre Forderungen dar.

„Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen”, erklärt der Leiter der WBK, Prof. Hans-Joachim Meyer. „Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist.“ Meyer betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“

Laut der WBK besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger wird, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer. Um dem entgegenzusteuern, hat die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie in einem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert.

Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden

Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen laut der WBK für Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür sei hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen. 

Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde seien rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden. 

Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis

Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss nach Ansicht der WBK unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssten die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Zudem müssten die Kriterien für die Befugnis-Erteilung bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden. 

Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis

Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten solle durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung erfolgen, fordert die WBK. Für den stationären Bereich sei bei Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich müsse die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen geöffnet werden. 

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden”, unterstreichen die stellvertretenden Leiter der WBK, Prof. Thomas Schmitz-Rixen und Prof. Julia Seifert. „Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an.“