Wer zahlt für den Rettungsdienst? Weiter keine Einigung1. April 2026 Symbolfoto: ©years/stock.adobe.com In Nordrhein-Westfalen streiten Krankenkassen und Kommunen weiter um das Geld für den Rettungsdienst. Der Konflikt könnte unmittelbare Folgen für gesetzlich Versicherte haben: Es droht ein hoher Eigenanteil für Rettungseinsätze. Im Konflikt um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin keine Lösung in Sicht. Eine bis Ostern erhoffte Einigung ist nicht zustande gekommen. Die Gespräche würden nach den Feiertagen fortgesetzt, teilte die Landesregierung auf Anfrage mit. Der Streit könnte unmittelbare finanzielle Auswirkungen für gesetzlich versicherte Patienten haben: Finden Krankenkassen und Kommunen keine Lösung, müssten Patienten vielerorts wohl einen Eigenanteil von mehreren hundert Euro bezahlen, wenn sie einen Rettungswagen rufen. Die Stadt Essen hatte als erste Stadt in NRW bereits einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz beschlossen – dies aber zunächst wieder zurückgenommen. Krankenkassen wollen nicht mehr zahlen Seit dem Jahreswechsel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rettungseinsätze in einigen nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen nicht mehr komplett. Der Knackpunkt sind sogenannte Fehlfahrten. Das sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen rausfährt, ohne am Ende einen Patienten ins Krankenhaus zu bringen – etwa, weil einem Verletzten vor Ort geholfen wurde. Die Kosten dafür – laut NRW-Städtetag rund 250 Millionen Euro pro Jahr – wurden bislang in der Regel auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen. „Nach geltender bundesgesetzlicher Rechtslage sind diese Leistungen nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es daher rechtlich untersagt, entsprechende Kosten zu übernehmen“, argumentieren die Krankenkassen in einer Mitteilung. Auch das Land will für den Fehlbetrag nicht einspringen. Viele Kommunen argumentieren, sie hätten in diesem Fall gar keine andere Wahl, als die Kosten auf die Patienten umzulegen – also einen Eigenanteil für Rettungseinsätze zu verlangen. Landesregierung moderiert Seit Wochen bemühen sich das nordrhein-westfälische Gesundheits- und das Kommunalministerium darum, in dem Konflikt zu vermitteln. Bislang ohne Erfolg. Für zusätzlichen Zündstoff sorgt zudem ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das sich mit einem ganz ähnlichen Fall beschäftigt hatte. Die Krankenkassen sehen sich dadurch in ihrer Sichtweise bestärkt. Die Kommunen wollen die schriftliche Urteilsbegründung nun genau prüfen. Es bleibe das Ziel, dass keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten versendet werden müssten, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Städtetags. Hoffen auf Klarheit durch neues Bundesgesetz Gleichzeitig hoffen beide Seiten auf mehr Klarheit durch eine Reform der Finanzierungsvorschriften für die Rettungsdienste auf Bundesebene. Im Moment läuft in Berlin der dritte Anlauf für eine Reform – aber immer wieder gibt es Verzögerungen. Möglicherweise wird sich das Bundeskabinett Ende April mit dem Thema beschäftigen. Bis die Neuregelung endgültig beschlossen ist und in Kraft treten kann, wird es dann noch mehrere Monate dauern.
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