Westfalen-Lippe: Corona-Schutzschirm für Vertragsärzte beschlossen9. Juni 2020 Foto: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die gesetzlichen Krankenkassen in der Region teilen mit, dass sie gemeinsam den Schutzschirm für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen haben. Dieser Schutzschirm sei einer der Ersten bundesweit. Die seitens der Patienten geringere Inanspruchnahme der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Zuge der Corona-Krise hat nach Angaben der KVWL für viele westfälisch-lippische Praxen deutliche Honorareinbußen zur Folge. Ziel des nun beschlossenen Schutzschirms sei daher, Praxisschließungen aus wirtschaftlichen Gründen in Folge der Corona-Krise zu vermeiden und die ambulanten Versorgungsstrukturen in Westfalen-Lippe zu bewahren. “Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe erhalten somit ab dem 1. Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für Honorarverluste in Folge der Corona-Pandemie, wenn sich das Gesamthonorar einer Praxis in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal verringert hat”, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung von KVWL und den gesetzlichen Krankenkassen in der Region. Voraussetzung sei, dass diese Einbußen auf einen pandemiebedingten Rückgang der Behandlungsfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt zurückzuführen sind. Mit Hochdruck verhandelt„Der Schutzschirm in Westfalen-Lippe steht! Wir haben mit Hochdruck mit den gesetzlichen Krankenkassen verhandelt und können nun gemeinsam ein wirklich gutes Verhandlungsergebnis präsentieren”, betont Dr. Dirk Spelmeyer, 1. KVWL-Vorsitzender. Das sei eine sehr gute Nachricht für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe, die Infizierte in den Behandlungszentren getestet, Infektionsketten unterbrochen, die stationäre Versorgung vor einer Überlastung bewahrt und zugleich auch den regulären Praxisbetrieb aufrechterhalten hätten. “Mit dem nun beschlossenen Schutzschirm geben wir unseren Ärzten und Psychotherapeuten die Garantie, dass die wirtschaftliche Existenz ihrer Praxen nicht durch die Corona-Pandemie bedroht wird“, sagt Spelmeyer. Hohe Flexibilität vonnötenAuch Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, erklärt: „Der zwischen den Krankenkassen und der KVWL vereinbarte Schutzschirm würdigt die engagierte Arbeit der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe, erhält ihre Liquidität und sichert damit gleichzeitig die gute Patientenversorgung.” Die Pandemie habe unter Beweis gestellt, dass eine hohe Flexibilität benötigt werde und man bei der Krisenbewältigung vor allem auch auf erfahrene und gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten sowie auf eine gute Koordination der Ressourcen vertrauen könne. “Diese Ausnahmesituation hat aber auch deutlich gemacht, dass Versorgung sektorenübergreifend organisiert und flexibel koordiniert werden muss. Und wie dringend wir digitale Lösungen benötigen, um die Versorgungskapazitäten besser und schneller zu koordinieren”, ergänzt Ackermann. Aufrechterhaltung der Versorgung„Es ist richtig gewesen, infolge der Corona-Pandemie mit dem Schutzschirm für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen. Finanzielle Absicherung und Aufrechterhaltung der Versorgung waren das Gebot der Stunde”, kommentiert Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen. In den pragmatischen und lösungsorientierten Gesprächen hätten sachgerechte Ergebnisse erzielt werden können. Diese gäben den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe Umsatzgarantien und Kalkulationssicherheit, auch wenn die Zahl der Patienten zurückgegangen sei. Das alles werde die niedergelassenen Ärzte und die Psychotherapeuten vor zu hohen finanziellen Einbußen schützen und die Versorgung weiterhin sichern.
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