Widerspruchslösung bei Organspende: Neuer Anlauf gestartet25. September 2025 Foto: © Parradee/stock.adobe.com Acht Bundesländer starten im Bundesrat einen neuen Anlauf im Kampf gegen den Mangel an Spenderorganen. Die Widerspruchslösung soll doch noch kommen. Nordrhein-Westfalen und sieben weitere Bundesländer starten einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung bei der Organspende. Dazu bringen sie einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der am 26. September in der Länderkammer beraten werden soll, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte. Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland als Organspender gelten, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Regelung könne helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten. Hintergrund ist die massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden – obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist. „Laut Studien liegen die Zustimmungsraten zur Organspende in Deutschland bei mehr als 80 Prozent. Wir haben also keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten – sondern ein Dokumentationsproblem“, argumentierte Laumann. Die Einführung der Widerspruchslösung könne dieses Dilemma beenden. Das zeigten auch die Zahlen europäischer Nachbarländer, die sich für diese Regelung entschieden haben. Laumann: Es gibt ein Dokumentationsproblem Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant warteten Anfang 2025 rund 8300 Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Im Jahr 2024 wurden bundesweit knapp 2850 Organe gespendet. Den Antrag stellt Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bereits 2024 hatte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage beschlossen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 wurde sie damals nicht weiter beraten. Nun soll der Bundesrat das Anliegen nach dem Willen der Initiatoren erneut in den Bundestag einbringen. Dazu ist ein erneuter Beschluss der Länderkammer notwendig. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Im vergangenen Jahr startete eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen zweiten Anlauf, der wegen der Neuwahl ebenfalls nicht mehr zustande kam.
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