Wie sieht die Rechtslage beim 3-D-Druck aus?15. Februar 2019 © .shock, fotolia.com Auf einer Expertenveranstaltung in Köln standen die in vielen Bereichen zukunftsweisende 3-D-Technologie und ihre Folgen im Fokus. Ersatzteile für Flugzeugturbinen, strapazierfähige Hüftgelenke,sogar personalisierte Elemente in Neuwagen – 3-D-Drucker haben für eine Revolution in der Industrie gesorgt. Doch dabei fand ein Aspekt meist nur wenig Beachtung: die vielen rechtlichen Fragen, die der Einsatz dieser Technologie aufwirft. Die Wirtschaftskanzlei DWF widmente daher eine ganztägige Veranstaltung dem Thema “3-D-Druck und Recht”. Laut Angaben der Kanzlei waren neben den eigenen Fachanwälten rund 120 Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft vor Ort in Köln. Das zeige, erklärte Klaus Brisch, Partner und Global Head of Technology bei DWF, wie groß der Bedarf an solider Information sei. Unterstützung fand er bei Prof. Gerd Witt von der Universität Duisburg-Essen. Ihm zufolge nutzen bereits 37 Prozent der deutschen Unternehmen diese Technologie, zwölf Prozent planten deren Einsatz. Witt: “Eine Vervierfachung des Umsatzes innerhalb von vier Jahren.” Max Rehberger, beim TÜV Süd, Experte für Additive Manufacturing, warf die Frage nach dem Schutz des geistigen Eigentums auf. Nachdrücklich sprach er sich auch für Standards als Fundament einer Zertifizierung aus. Bislang gebe es auf dem Gebiet des 3-D-Drucks gerade einmal zwei Standards – “das kann nur ein erster Schritt sein”. Auf den ungeheuren Stellenwert, den der 3-D-Druck bereits in der Medizintechnik genießt, wies Dr. Maximilian Munsch, Managing Partner der Hamburger Beratungsfirma Ampower hin. Der Umsatz werde sogar nochweiter zunehmen. Eine qualifizierte Fertigung sicherzustellen, sei für ein Unternehmen jedoch auch ein “erhebliches Investment”. Sie erfordere ein “unbedingtes Commitment der gesamten Firma”. Manche Illusion raubte Carl Fruth, Vorstand der FIT AG, die sich auf Lösungen im Bereich additiver Fertigung spezialisiert hat: “Wer glaubt, man kaufe sich eine Maschine, die alles macht – vergessen Sie’s!” Und auch von Massenfertigung sei man noch weit entfernt. Dazu benötige man viel Erfahrung und viel Kapital. Ein besonderes Hindernis außerdem: “Die Rechtslage auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wird immer komplizierter. “Das bestätigte auch Marco Müller-ter Jung, Partner und Fachanwaltfür Informationstechnologierecht bei DWF. Es sei ein Irrtum zuglauben, eine Lizenzvereinbarung reiche in der additiven Fertigung aus. Ausdrücklich wies er auf die geistigen und gewerblichen Schutzrechte hin. Eine Frage sei auch, wo in bestehende Rechteeingegriffen werde und wo neue Rechte geschaffen werden. Sein Fazit: “Eine Standardlösung gibt es nicht. “Staunen rief Johannes Casper hervor. Der Experte für AdditiveManufacturing der MTU Aero Engines AG stellte Beispiele aus seinem Unternehmen vor, bei denen eine Fertigung mit dem 3-D-Drucker zu einer Gewichtsreduktion um 50 Prozent und einer Senkung der Kosten um 80 Prozent geführt hat. Dass 3-D-Druck heutzutage bereits bei BMW eingesetzt wird, um Autosmit Teilen auszustatten, die individuell für den einzelnen Käuferproduziert werden, führte Dr. Dominik Rietzel aus. “Personalisierungist für uns ein neues Geschäftsfeld”, erklärte der Head of Additive Manufacturing Non-Metal. Sein Ratschlag an die Zuhörer: “Beim 3-D-Druck mit kleinen Mengen beginnen, auch das lohnt sich. “Klaus Brisch, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, wies auf die Notwendigkeit hin, Standards und Normen zur Anwendung zubringen und sie in die entsprechenden Verträge einfließen zu lassen. Jeder einzelne Standard in der Prozesskette müsse intensiv betrachtet werden. Dementsprechend erforderten auch Produkthaftungsgesetz und Deliktsrecht auf anwaltlicher Seite eine tiefe Branchenkenntnis. Der Rat des Experten: eine “intensive Kommunikation zwischen Technik und Recht”. Da der sichere Datenaustausch beim 3-D-Druck eine elementare Rolle spielt, widmete sich ein Panel der Veranstaltung auch dem Thema Blockchain. So berichtete Prof. Volker Skwarek von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg von seinen positiven Erfahrungen beim Thema Bauteileabsicherung. Dr. Martin Holland aus derGeschäftsleitung der Prostep AG schilderte die Blockchain-Vorteilebeim Schutz vor Plagiaten. Und DWF-Anwalt Daniel Groß machte deutlich, warum rechtlicher Rat vor dem Start eines Blockchain-Produkts unerlässlich sei. Abschließend ging Dr. Wolfgang Richter, DWF Executive Partner Berlin, auf “Crowdfunding,Tokenisation und ICOs als Finanzierungsmodell für additive Fertigung”ein. Einig waren sich schließlich alle Teilnehmer des fünften Forums in einem Punkt: Für Juristen und Unternehmen kommt es darauf an, Technik zu verstehen und rechtliche Implikationen daraus abzuleiten.
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