Wieder Ärger um Regresse wegen Abirateron18. März 2026 Michael Stephan-Odenthal, Ärztlicher Berater der Uro-GmbH Nordrhein. Foto: Uro-GmbH Nordrhein Die nordrheinische Managementgesellschaft Uro-GmbH berichtet, dass sich mehr als ein Dutzend Urologen wegen Regressanträgen der Krankenkassen Barmer und Pronova BKK an sie gewandt hätten. Betroffen ist ein gängiges Krebsmedikament. Im Kern der Auseinandersetzung steht der Wirkstoff Abirateronacetat, der zur Behandlung von metastasiertem Prostatakrebs eingesetzt wird. Nach dem Patentablauf Anfang 2023 kamen günstigere Generika auf den Markt. Die Krankenkassen haben Regressansprüche geltend gemacht, weil Urologen trotzdem das Originalpräparat Zytiga oder das Kombinationspräparat Abirasolon (mit Prednisolon) verordnet hatten. Die Uro-GmbH, die rund 300 Urologen in der Region vertritt, sieht eine Reihe von Ungereimtheiten bei den Regressen in Höhe von bis zu 40.000 Euro pro Praxis und fordert daher eine sofortige Rücknahme der Regressanträge. Erstens würden Auswertungen der KV Nordrhein belegen, dass Urologen in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle Generika verordnet hätten. Keine betroffene Praxis hat demnach grundsätzlich das teurere Medikament verordnet. In den anderen Fällen handele es sich um medizinisch begründete Verordnungen von Zytiga und Abirasolon. Denn gleicher Wirkstoff bedeutet nicht automatisch gleiche Verträglichkeit, wie die Urologen betonen: Bei einzelnen Patienten – in der Regel ein bis zwei pro Praxis – kam es zu Unverträglichkeiten oder Wirkungsverlust. In diesen Fällen haben Urologen das Originalpräparat verordnet oder das Kombinationspräparat gewählt, das die lebenswichtige gleichzeitige Einnahme von Prednisolon sicherstellt. Das Wirtschaftlichkeitsgebot sei folglich eingehalten worden. Ein strukturelles Fehlverhalten einzelner Urologen sei nicht erkennbar, so die Uro-GmbH. Kritik an Zeitpunkt und Vorgehen Zweitens stößt sich die Managementgesellschaft am Zeitpunkt der Regressforderungen: Die Krankenkassen hätten offensichtlich gewartet, bis im März 2025 ein Festpreis für Abirateronacetat durchgesetzt wurde, der weit unter dem Originalpreis liegt. Erst dann, im April 2025, stellten sie rückwirkend für die Jahre 2023 und 2024 Regressanträge – „um nachträglich die größtmöglichen Einsparmöglichkeiten zurückzuholen“, so der Verdacht der Urologen. Die Verordnungen seien zu diesem Zeitpunkt schon lange bekannt gewesen, denn die Abrechnungsdaten der Arzneimittel lägen den Kassen über die Abrechnung der Apotheken seit Jahren zeitnah vor. Drittens kritisieren die Urologen, dass die Krankenkassen als Instrument für ihre Regressforderungen die Einzelfallprüfung angewandt hätten. „Doch von Einzelfällen kann keine Rede sein: Dutzende Praxen in Nordrhein haben nahezu identische Bescheide erhalten“, so die Uro-GmbH. „Es handelt sich um ein systematisches Vorgehen, das als Einzelfallprüfung deklariert wird.“ Damit werde das gesetzlich verankerte Prinzip „Beratung vor Regress” gezielt umgangen. Diese Regelung sieht vor, dass Kassen auffällige Verordnungen zunächst im Gespräch klären, bevor Regressforderungen gestellt werden. In keinem der Fälle, die der Uro-GmbH Nordrhein bekannt sind, habe dies jedoch stattgefunden. Uro-GmbH Nordrhein fordert Rücknahme der Regresse „Die Kassen bekommen die Abrechnungsdaten seit Jahren zeitnah. Es hätte sehr viel früher Gespräche mit den verordnenden Urologinnen und Urologen geben können. Stattdessen wurde offensichtlich bewusst abgewartet, bis nach der Festpreisregelung hohe Regress-Summen aufgelaufen sind. Wir verlangen die sofortige Rücknahme dieser Regresse – und die Rückkehr zum Prinzip ‚Beratung vor Regress‘, wie es das Gesetz vorsieht”, fasst Dr. Michael Stephan-Odenthal, Ärztlicher Berater der Uro-GmbH Nordrhein, den Standpunkt der Gesellschaft zusammen. Das Vorgehen der Krankenkassen führt nach Überzeugung der Urologen zudem zu einem Kollateralschaden, wie Stephan-Odenthal erklärt: „Wenn Ärzte sich künftig gezwungen sehen, vor der Verordnung bestimmter Krebsmedikamente eine Kostenzusage der Krankenkasse einzuholen, läge die Verantwortung für den Verlauf und Erfolg der Krebsbehandlung auch bei den Kassen. Das wäre keine bessere Medizin –sondern eine, die von Regressangst getrieben wird.“ Die Uro-GmbH Nordrhein fordert daher die sofortige Rücknahme der Regressforderungen und die konsequente Einhaltung des gesetzlichen Prinzips „Beratung vor Regress”. Die Managementgesellschaft habe eine Argumentationshilfe entwickelt, welche die Urologen bei der Begründung ihrer Verordnungsentscheidungen unterstütze und stehe den betroffenen Praxen aktiv zur Seite, heißt es abschließend. Berufsverband kritisierte Kassen bereits im September Bereits Ende September 2025 hatte der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) das Verhalten einzelner gesetzlicher Krankenkassen beklagt. Damals waren es die AOK, ebenfalls die Barmer und die Innungskrankenkassen (IKK). Das Vorgehen der Krankenkassen entspricht exakt dem jetzt von der Uro-GmbH berichteten. Der BvDU hatte zudem darauf hingewiesen, dass die Aut-idem-Regelung bei Festbetragsarzneimitteln wie Abirasolon wirtschaftlich wirkungslos werde, da bei Festbeträgen kein Schaden für Krankenkassen entstehe – der Patient muss die Differenz zwischen dem Preis des Originalpräparates und dem Festbetrag selbst zahlen. Zudem knüpfte der Bundesverband an seine Regress-Kritik eine Forderung nach einem Frühwarnsystem, welches die Ärzte frühzeitig vor unwirtschaftlichen Verordnungen warnen und schützen sollte. (ms/BIERMANN)
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