Windhorst zur Pflege in Kliniken: „Nicht aus dem System der Fallpauschalen bedienen“

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Der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) wehrt sich gegen seiner Meinung nach „dirigistische Eingriffe des Bundes in die gesundheitspolitische Versorgungsverantwortung“.

Auf heftige Kritik beim ÄKWL-Vorstand stoßen neben dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auch die aktuellen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), nach denen die Krankenhäuser vor dem Hintergrund fehlender Pflegekräfte zukünftig “nicht mehr autonom über die Verwendung der Fallpauschalen verfügen” dürfen sollen. Das sei ein „Dirigismus, der die ärztliche Berufsfreiheit gefährdet“.

ÄKWL-Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Es ist offensichtlich, dass die Pflege in den Kliniken mehr Geld benötigt, aber das darf nicht zu Eingriffen in die autonome Verantwortlichkeit der Klinikleitungen und damit zu deren Entmachtung führen.“ Nach Aussagen des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, so die ÄKWL, wolle das BMG mit dem Eingriff in das System der Fallpauschalen dafür sorgen, dass der Pflege-Anteil der Pauschalen nicht zweckentfremdet für andere Aufgaben des Krankenhauses verwendet werde. Windhorst: „Am Ende des Tages ein ‚Überlebenspaket’ für Krankenhäuser und Letztverantwortliche.“

Investitonen fördern statt Fallpauschalen angreifen
Einen Lösungsansatz für das Finanzproblem der Kliniken sieht der Kammervorstand nicht durch Regelungen des Bundes, sondern vielmehr auf Länderebene. Bei der Klinikfinanzierung müsste die von den Ländern zu leistende Investitionsförderung der Krankenhäuser auf das notwendige Maß aufgestockt werden. Windhorst: „In Nordrhein-Westfalen werden 1,5 Milliarden Euro gebraucht, es gibt aber nur 840 Millionen – etwas mehr als schon in früheren Zeiten. Das ist einiges, was den Krankenhäusern fehlt. Durch eine ausreichende Erhöhung der Investitionsförderung würden die Krankenhäuser endlich in die Lage versetzt, ihrem Auftrag der Daseinsvorsorge mit ausreichendem Fachpersonal (so vorhanden) besser gerecht zu werden. Und niemand müsste auf die Fallpauschalen zurückgreifen.“

Den Pflegepersonalbedarf in den Krankenhäusern könne man zudem nicht durch die Festlegung von Mindestzahlen steuern und strukturieren, so Windhorst: „Untergrenzen zementieren nur den Pflegenotstand und sind keinesfalls zielführend, um eine patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten.“ Vielmehr seien „eine ausreichende Finanzierung und ein vernünftiges Gesamtkonzept erforderlich“. Das Zahlenverhältnis zwischen Pflegekräften und Patienten müsse dem Bedarf der Aufgaben und Funktionen gerecht werden. Zum Beispiel sollte auf Intensivstationen ein Verhältnis von mindestens einer Pflegekraft zu zwei Patienten, auf Frühchen-Stationen ein Verhältnis Eins-zu-Eins gegeben und festgeschrieben sein. „Es ist wichtig, einen verbindlichen Betreuungsschlüssel Pflege-Patient zu entwickeln.“

Windhorst abschließend: „Man kann sich nicht einfach aus dem System der Fallpauschalen bedienen, um bestehende Finanzlücken zu schließen. Soll das bei der Ärzteschaft dann auch so laufen? Das Bedienen von Partikularinteressen ist keinesfalls der richtige Weg. Nicht Lücken füllen, sondern ein vollständig finanziertes Gesamtkonzept ist wichtig. Ohne Pflege, ohne Ärzte gibt es keine Patientenversorgung.“

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)

 

Anm. d. Red.: Die Verordnung der Bundesregierung zur Festlegung von Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken soll am 1. Oktober in Kraft treten. Die Personaluntergrenzen sollen für zunächst vier Bereiche ab dem 1. Januar 2019 gelten. Die zu den Untergrenzen geführten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen waren vor dem Verordnungsverfahren des Bundesgesundheitsministers gescheitert.

Ab 2019 soll laut Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) jede zusätzliche Pflegekraft in Kliniken von der Krankenversicherung finanziert werden. Ab 2020 sollen die Pflegeleistungen unabhängig von den Fallpauschalen krankenhausindividuell vergütet und die DRGs angepasst werden (Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung).
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/sofortprogramm-pflege.html