Zi befürchtet existenzgefährdende Wirkung geänderter Versorgungs- und Vorhaltepauschalen für Chroniker10. April 2024 Zi-Vorstandsvorsitzender Dominik von Stillfried. Foto: Lopata/Axentis/Zi Der dritte nichtoffizielle Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) sieht eine jahresbezogene Versorgungspauschale für die Betreuung chronisch kranker Patienten durch Hausätzte vor. Was sich zunächst einmal gut anhört, entpuppt sich nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried, als „Abrissbirne“ der Versorgung. Der Teufel liegt auch hier wieder im Detail, wie von Stillfried in einem Presse-Statement erläutert: Zum einen soll die Versorgungspauschale je Versicherten nur von einer einzigen Hausarztpraxis abgerechnet werden dürfen, ohne dass Versicherte sich bei einer Praxis einschreiben müssen. Kontaktiert ein chronisch kranker Versicherter also künftig mehr als eine Hausarztpraxis, bliebe die zweite und gegebenenfalls dritte Praxis trotz erfolgter Behandlungsleistung ohne entsprechende Vergütung. Viele Patienten nutzen aber, wie von Stillfried erklärt, aufgrund von Vertretung, Pendeln, Urlaub oder Umzug nicht nur eine Praxis, sondern im Durchschnitt 1,45. Nur 65 Prozent der Betroffenen werden nach den Zi-Zahlen ausschließlich durch eine Hausarztpraxis behandelt. Das zweite stellt nach Zi-Ansicht die Höhe der jährliche Versorgungspauschale dar: Sie solle etwa dem Wert von drei bisherigen Versichertenpauschalen entsprechen. „Für Hilfsbedürftige, die sich nur einmal pro Jahr vorstellen, würden die Praxen daher bei Umsetzung der Pläne nahezu das Dreifache der bisherigen Vergütung erhalten. Für die Behandlung derjenigen chronisch kranken Versicherten, die krankheitsbedingt auch künftig in jedem Quartal mindestens einmal in der Praxis vorstellig werden, würden die Hausärztinnen und Hausärzte aber künftig nahezu ein Fünftel weniger vergütet bekommen. Viele werden sich künftig also für eine intensive Behandlung ihrer chronisch kranken Patientinnen und Patienten eher bestraft als bestärkt fühlen“, betont von Stillfried. Änderung bei Vorhaltepauschalen schließt viele Praxen aus Das Ministerium plane zudem, die bisherigen quartalsbezogenen Vorhaltepauschalen zu modifizieren, so der Zi-Chef weiter. Diese soll künftig nur von Praxen abgerechnet werden dürfen, die bestimmte Strukturmerkmale erfüllen. „Spielt man die im Gesetzentwurf genannten Kriterien durch, wären nach aktuellem Stand etwa zwischen 2000 und 22.000 Praxen davon betroffen, mindestens ein Kriterium für die Vorhaltepauschale nicht zu erfüllen. Da für die Praxen, die die verschärften Kriterien erfüllen, kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird, sondern der bisher für Vorhaltepauschalen aufgewendete Betrag von rund 2,9 Milliarden Euro nur anders verteilt werden soll, läge der zu erwartende Einnahmenverlust für eine Praxis, die hier nicht mehr zum Zuge kommt, je nach Auswahl des Kriteriums zwischen etwa 18.000 bis 100.000 Euro pro Jahr und erreicht für fast alle Kriterien eine existenzgefährdende Größenordnung von 60.000 bis 80.000 Euro jährlich.“ Daher kommen die angestrebten Regelungen, wie von Stillfried resümiert, “faktisch einer Abrissbirne der hausärztlichen Versorgung insgesamt und insbesondere der hausärztlichen Versorgung der betreuungsintensiven chronisch kranken Versicherten gleich“. Richtig wäre es nach Ansicht des Zi-Chefs, “weder Abrechnungsunsicherheiten noch Umverteilungen von Vergütungen zu schaffen, sondern mit zusätzlichen Mitteln die Leistungsschwerpunkte zu fördern, die gestärkt werden sollen.“ (Zi/ms)
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