Zi berechnet ambulanten Versorgungsbedarf durch Lecanemab

Für Haus- und Fachärzte bedeutet die Einführung des Alzheimer-Antikörpers Lecanemab erheblich mehr Beratungs- und Diagnoseaufwand. (Foto: © Monkey Business stock.adobe.com)

Seit dem 1. September steht Lecanemab in Deutschland zur Alzheimer-Therapie zur Verfügung. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) rechnet dadurch mit einem deutlichen Anstieg des ambulanten Versorgungsbedarfs.

Mit der Zulassung von Lecanemab zur Behandlung der frühen Alzheimer-Demenz steht erstmals ein Medikament zur Verfügung, welches das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen kann. In einer Modellrechnung kommt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nun zu dem Schluss, dass rund 73.000 Patienten für eine solche Behandlung potenziell infrage kommen.

Dem Modell liegt die Zahl neu diagnostizierter Patienten mit Demenz oder leichter kognitiver Beeinträchtigung im Jahr 2023 (n = 460.000) zugrunde. Werden von diesen Personen diejenigen ausgeschlossen, die Blutverdünner (Antikoagulanzien) einnehmen und bei denen eine Behandlung mit Lecanemab daher kontraindiziert ist, verbleiben nach Berechnung des Zi 303.600 potenziell für eine Therapie geeignete Patienten. Für diese Gruppe sind zunächst standardisierte diagnostische Verfahren bei Demenzverdacht sowie der Nachweis einer Alzheimer-Erkrankung mittels Lumbalpunktion notwendig.

Mehr als 300.000 diagnostische Verfahren

Schätzungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zufolge sind etwa zwei Drittel aller Demenzerkrankungen in Deutschland auf die Alzheimer-Demenz zurückzuführen, was in der Modellrechnung des Zi rund 202.400 Personen entspricht. Für diese Patientengruppe ist zusätzlich ein Bluttest zur Bestimmung des ApoE4-Gens erforderlich. Unter der Annahme, dass circa 85 Prozent der Patienten nur eine oder keine Kopie dieser Genvariante aufweisen und sich circa 50 Prozent in dem für die Behandlung erforderlichen frühen Demenzstadium befinden, verbleiben dem Zi zufolge 73.000 potenzielle Patienten, für die eine Therapie mit Lecanemab infrage kommt.

Erwartete Anzahl ambulanter ärztlicher Leistungen für Demenz-Patienten mit Lecanemab-Therapie. (Quelle: Zi)

„Diese Zahl ist als optimistische Schätzung zu verstehen: Sie basiert auf festen Ausschlusskriterien und bildet somit das theoretische obere Limit der Behandlungsberechtigten – etwa im Hinblick auf weiterführende Maßnahmen wie Infusionen und MRT-Kontrollen. Die regelmäßige Verabreichung von Lecanemab (alle 14 Tage per Infusion über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten) sowie die nötigen MRT-Kontrollen zur Überwachung möglicher Nebenwirkungen führen ebenfalls zu einem erheblichen Anstieg der benötigten Leistungen“, erklärte das Zi.

Einschränkungen der Leistungsmenge beseitigen

Hausärzten sowie neuropsychiatrischen Fachärzten komme nun die Aufgabe zu, mit diagnostischen Verfahren die Patienten zu finden, die am meisten von der Therapie profitieren und für die die Anwendung am sichersten ist. Damit stehe erstmals auch die Auswirkung einer Arzneimittelinnovation auf den zusätzlichen Bedarf an ärztlicher Diagnostik und Beratung im Fokus der Betrachtung, erklärte das Zi. Denn mit Einführung des Antikörpers entstehe ein erheblicher zusätzlicher Zeitbedarf in den Praxen, weshalb im Praxisalltag konkurrierende Ansprüche an die verfügbaren Kapazitäten abgewogen werden müssten. „Vor allem aber müssen regulierende Einschränkungen auf die Leistungsmenge beseitigt und eine auskömmliche Vergütung der Praxen gewährleistet sein, damit dem Interesse der Patientinnen und Patienten, die viel Hoffnung in die Behandlung mit Lecanemab legen, im Versorgungsalltag auch entsprochen werden kann“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Lecanemab ist seit April 2025 in der Europäischen Union zur Behandlung der frühen Alzheimer-Demenz beziehungsweise einer leichten kognitiven Störung (MCI) zugelassen. Verfügbar ist das Medikament in Deutschland ab dem 1. September.