Zi-Praxis-Panel: Betriebskosten stark gestiegen

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Nach Vorabinformationen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) sind die Personalkosten zwischen 2016 und 2019 um 21,9 Prozent je Praxisinhaber gestiegen, während die Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen pro Jahr real nur um 1,3 Prozent gewachsen sind.

Die in den letzten Jahren eher schwache wirtschaftliche Entwicklung in den Arztpraxen hat sich nur langsam verbessert. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise sind die Jahresüberschüsse in den Jahren 2016 bis 2019 inflationsbereinigt lediglich um durchschnittlich 1,3 Prozent pro Jahr angewachsen. Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die Betriebskosten um 14 Prozent stark an. Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 4,8 Prozent zunahmen, um nahezu das Dreifache überschritten. Größter Kostenfaktor für die Praxen sind die Ausgaben für Personal, die 55 Prozent der Gesamtaufwendungen umfassen. Diese sind 2019 um insgesamt 6,7 Prozent gestiegen, von 2016 bis 2019 sogar um 21,9 Prozent. Die größten Kostensprünge gab es zudem bei Aufwendungen für Material und Labor (+12,2 Prozent) sowie bei der Miete für Praxisräume (+5 Prozent).

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So sind die GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen im dreijährigen Beobachtungszeitraum überdurchschnittlich stark angestiegen (+11,6 Prozent). Die Zuwachsrate bei den Privateinnahmen lag mit 8,6 Prozent hingegen unter dem Durchschnitt.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer Vorabinformation des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zi die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2016 und 2019 analysiert hat. „Da die Inflationsrate in den vergangenen Jahren sehr niedrig war und nur etwa ein Drittel des heutigen Wertes betrug, sind diese Vergangenheitswerte keine gute Basis, um über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Arztpraxen heute zu urteilen. Bei der derzeitigen Inflationsrate von 4,1 Prozent würden die Praxen bei vergleichbarer Einnahmen- und Kostenentwicklung reale Verluste machen. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gründet aber auf dem Fundament einer soliden wirtschaftlichen Basis der Niederlassung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Nur wenn auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, könne es gelingen, junge Ärztinnen und Ärzte verstärkt für die medizinische Versorgung in der eigenen Praxis zu begeistern, so von Stillfried weiter: „Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen braucht Zeit. Zeit, die wegen der zunehmenden Arbeitsverdichtung in der Niederlassung leider immer weniger zur Verfügung steht. Auch das hat uns die COVID-19-Pandemie sehr eindringlich vor Augen geführt, denn Regelversorgung und Krisenversorgung werden auch in Zukunft den Alltag vieler Praxen in Deutschland prägen. Dieser Zeiteinsatz muss so vergütet werden, dass in der Niederlassung auch nach Abzug der Geldentwertung ein Plus verbleibt.“

Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung der wohnortnahen fach- und hausärztlichen Versorgung gibt es nicht zum Nulltarif. Corona führt auch hier weiterhin zu überdurchschnittlicher Arbeitsbelastung. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und tragen wirtschaftliches Risiko. Das muss in den Verdienstmöglichkeiten anerkannt werden. Diese müssen mindestens so attraktiv sein wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung, um junge Ärztinnen und Ärzte weiterhin für die Niederlassung gewinnen zu können.“