Zi zur Krankenhausfinanzierung: Interessanter Debattenbeitrag, fehlendes Strukturkonzept7. Dezember 2022 Graphik: © Trueffelpix – stock.adobe.com Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bescheinigt dem Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung “gute Elemente”, vermisst allerdings ein “ausgereiftes Strukturkonzept”. „Der Reformvorschlag enthält gute Elemente einer künftigen Finanzierungsstruktur. Es ist ein interessanter Debattenbeitrag, der aber ganz offenkundig überwiegend aus dem Umfeld großer Kliniken erarbeitet worden ist, das ein hohes Eigeninteresse am Erhalt funktionsfähiger Krankenhausstrukturen hat – insbesondere in den höheren Leistungsstufen der stationären Versorgung. Ebenso offenkundig ist auch, dass eine entscheidende Komponente gänzlich fehlt: ein ausgereiftes Strukturkonzept!”, sagte Dr. Dominik von Stillfried, der Vorstandsvorsitzende des Zi. Daher sei unklar, wie viele Krankenhäuser mit welcher Struktur zur Versorgung der Bevölkerung benötigt werden, monierte von Stillfreid. Auch der Mechanismus der geplanten Vorhaltevergütung sei in entscheidenden Punkten unklar. “Ohne einen klaren Bevölkerungsbezug, bei dem Gelder für Vorhaltefinanzierung nur einmal pro Bürger nach Bedarfskriterien vergeben werden, wird das fallzahlbezogene Hamsterrad jedoch kaum gestoppt werden können”, sagte der Zi-Vorsitzende. Verstärkt werde das Problem dadurch, dass länderbezogen budgetneutral vorgegangen werden soll. Dies führe dazu, dass Regionen wie Sachsen mit niedrigen Fallzahlen wegen fortschrittlicherer Krankenhausstrukturen weniger Vorhaltefinanzierung als etwa Thüringen erhalten würden, erklärte das Zi. Andererseits würden Kliniken, die als notwendig angesehen werden, aber eine geringe Leistungstiefe und wenige Patienten haben, allein aufgrund dieses Merkmals (Sicherstellungszuschläge) weiterhin finanziert werden. “Das Geld fehlt dann zur Finanzierung versorgungsrelevanterer Strukturen. Kurzum: Wenn kein Krankenhaus freiwillig aus der medizinischen Versorgung ausscheidet, dürfte sich im Ergebnis nichts ändern. Außer dass der Zahlungsverkehr komplexer und die Bürokratie noch überbordender geworden sind”, kritisierte von Stillfried. “Gespannt beobachten” wolle er auch das Vorhaben der Kommission, die Sektoren stärker zu verzahnen und dafür das Versorgungslevel Ii (integrierte ambulant/stationäre Krankenhäuser) einzuführen, erklärte der ZI-Vorstand. In diesen sollen wohnortnah sowohl allgemeine und spezialisierte ambulante fachärztliche Leistungen erbracht werden, als auch Akutpflegebetten vorgehalten werden. Die Vergütung der Level-Ii-Krankenhäuser soll im Gegensatz zu allen anderen Leveln durch sachgerecht kalkulierte, degressive Tagespauschalen erfolgen, wobei die Vergütung der ärztlichen Leistungen bei fest am Krankenhaus angestellten Ärzten durch erhöhte Tagespauschalen und bei Vertragsärzten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab erfolgen soll. “Wir (…) hoffen, dass der Gesetzgeber hierbei nicht vergisst, dass er mit der Einführung des § 115f SGB V gerade dafür sorgt, dass die Vergütungsunterschiede zwischen vertragsärztlichen und am Krankenhaus erbrachten Leistungen endlich aufgehoben werden. Sollten für Leistungen des Versorgungslevels Ii nun erneut unterschiedliche Preise für dieselben Leistungen gezahlt werden, wäre dies ein großer Rückschritt.“
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