“Zusätzliche Hürden schaden psychisch kranken Menschen”22. Oktober 2018 Foto: © pict rider – Fotolia.com Psychotherapeutenkammer und Kassenärztliche Vereinigung Hessen wenden sich entschieden gegen Passagen im Entwurf zum Termin-Service- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dieser sieht vor, die psychotherapeutische Behandlung in Zukunft extern durch Gutachter und sonstige Koordinatoren zuzuteilen. „Die freie Wahl des Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin und der freie niedrigschwellige Zugang zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin durch den Patienten ist für den Behandlungserfolg einer Psychotherapie ausschlaggebend und essenziell. Es liegt auf der Hand, dass eine psychotherapeutische Behandlung über einen längeren Zeitraum ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, das nicht durch eine externe Zuteilung der psychotherapeutischen Behandlung hergestellt werden kann”, erklärte Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen. Statt den durch die Reform der psychotherapeutischen Versorgung in 2017 eingeschlagenen Weg fortzusetzen, baue die im Gesetzesentwurf beabsichtigte “Steuerung der Patientinnen und Patienten” neue Hürden vor der psychotherapeutischen Behandlung auf: Patientinnen oder Patienten müssten danach ihre Geschichte und Probleme zunächst gleich mehreren Gutachtern, Koordinatoren und Behandlern schildern und unnötig lange Versorgungswege beschreiten. Dies sei insbesondere für psychisch Kranke schwierig und konterkariere das Bemühen um einen niedrigschwelligen Behandlungszugang, kritisierte Winter. Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, teilen die Sorge über eine fatale gesetzliche Fehlsteuerung: „Schauen wir uns die aktuelle psychotherapeutische Versorgung in Hessen an, lässt sich feststellen, dass die seit 1.4.2017 neu eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde als niedrigschwelliger Zugang zur Psychotherapie wirkt.” Auch die neu eingeführte psychotherapeutische Akutbehandlung sei erfolgreich durch die psychotherapeutischen Praxen in Hessen umgesetzt worden, nur etwas fünf Prozent dieser Sprechstundentermine hätten durch die Terminservicestelle der KV Hessen vermittelt werden müssen. Auch die psychotherapeutische Akutbehandlung als neue psychotherapeutische Leistung werde in den Praxen in ausreichendem Maße angeboten. “Dies liegt auch daran, dass die Behandlungskapazitäten für psychotherapeutische Leistungen insgesamt durch die vermehrte Teilung von Psychotherapie-Zulassungen in den zurückliegenden Jahren gestiegen sind, zuletzt zwischen 2014 und 2018 um 16 Prozent”, erklärten Dastych und Starke. Aus Sicht von Kammer und KV führt eine weitere, vorgeschaltete Überprüfung der psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit, wie sie der Kabinettsentwurf des TSVG vorsieht, zu unsinnigen Verzögerungen und behindert die notwendige Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
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