Zwei weitere Modellprojekte zur Fernbehandlung in Baden-Württemberg genehmigt29. Mai 2018 Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Foto: Ärztliche Pressestelle, Landesärztekammer Baden-Württemberg. Baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig fremde Patienten telemedizinisch betreuen: Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zwei weitere Modellprojekte zur Fernbehandlung genehmigt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg teilt mit, dass sie zwei weitere Modellprojekte zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt hat. Sie basieren auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg. In dem zunächst auf ein Jahr angelegten Modellprojekt des Münchener Unternehmens Minxli sollen Studierende der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe in ihrer neuen Lebensumgebung bei gesundheitlichen Problemen mittels einer Smartphone-App den Kontakt zu baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten aufnehmen können. Diese treten dann in einer Videosprechstunde mit dem Patienten in Dialog, um nach entsprechender Anamnese eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls die Behandlung einzuleiten. Die deutsche Niederlassung der britischen online-Arztpraxis DrEd wird im Rahmen eines Modellprojektes baden-württembergischen Bürgern die ausschließliche Fernbehandlung durch baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte zunächst für eine Dauer von zwei Jahren anbieten. Bei Kontaktaufnahme beantwortet der Patient zunächst einen medizinischen Fragebogen, anhand dessen die Ärzte beurteilen, ob eine telemedizinische Beratung und gegebenenfalls Behandlung sinnvoll ist. Falls ja erfolgt die Behandlung mit Diagnosestellung und Verordnung von Medikamenten. Andernfalls wird der Patient an niedergelassene Ärzte verwiesen. Begleitende wissenschaftliche Evaluationen prüfen in jedem einzelnen Modellprojekt kontinuierlich, ob Patienten auch bei der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever, betont: „Die Landesärztekammer Baden-Württemberg war und ist Vorreiter für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung. Vor dem Hintergrund unserer Berufsordnung hatten wir bereits vier Modellprojekte genehmigt und freuen uns sehr, dass nun zwei weitere hinzukommen. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten.“ Die ärztliche Berufsordnung hatte bislang die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte. Hintergrund Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Bis dahin, so erinnert die Kammer, hatte die ärztliche Berufsordnung die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit Bestandspatienten erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte. Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der Teleclinic GmbH aus München getragen wird. – Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. – Im Februar 2018 erhielten das Justizministerium Baden-Württemberg und der deutsche Ableger des schwedischen Gesundheitsversorgers KRY die Genehmigung, in Modellprojekten die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung anzubieten. Es ist davon auszugehen, dass in Bälde weitere Anbieter von potenziellen Modellprojekten ihre Genehmigungsanträge bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg einreichen werden. Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 die (Muster-) Berufsordnung für Ärzte geändert, um künftig die ausschließliche Fernbehandlung zu ermöglichen. Der nächste Schritt ist die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern, die bislang noch keine entsprechende Regelung verabschiedet hatten. Auf die geltende Regelung in der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, so die Kammer abschließend, hat der Beschluss des Deutschen Ärztetags 2018 derzeit keinen Einfluss.
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