Zweiter Zwischenbericht zur Cannabislegalisierung liegt vor1. April 2026 Medizinisches Cannabis enthält oft hohe THC-Konzentrationen. (Foto: © bukhta79 – stock.adobe.com) Zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis stellt das Forschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetztes (EKOCAN)“ den zweiten Zwischenbericht vor. Darin bemängeln die Autoren zu hohe Dosierungen bei Medizinalcannabis und unzureichenden Jugendschutz. In ihrem Zwischenbericht zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) halten die Forschenden der beteiligten Universitäten in Hamburg, Düsseldorf und Tübingen fest, dass immer mehr Konsumierende Cannabis selbst anbauen oder es aus der Apotheke beziehen. Damit stammt ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis aus grundsätzlich legalen Quellen. Ein genereller Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist den Forschenden zufolge zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Jedoch spielen die Anbauvereinigungen bei der partiellen Verdrängung des Schwarzmarktes bislang nur eine untergeordnete Rolle. THC-Gehalt in verschreibbaren Cannabisprodukten oft sehr hoch Zahlreiche Studien belegten die Wirksamkeit der Anwendung standardisierter Präparate oder Blüten mit einem niedrigen THC-Gehalt (<10%) für ausgewählte Erkrankungen beziehungsweise Symptome. Diese Studienlage stehe jedoch im Widerspruch zu dem umfassenden Angebot von Cannabisblüten mit einem sehr hohen THC-Gehalt (Durchschnitt: 25%) in Deutschland, heißt es in dem Bericht. Die Nutzung dieser hochpotenten Blüten sie mit einem erhöhten Risiko psychischer Probleme verbunden. Sie sollten daher nicht regelhaft verschrieben werden, empfehlen die Autoren. Die Forschenden stellten außerdem fest, dass verschiedene Onlineplattformen für Medizinalcannabis ihre Produkte aggressiv und zum Teil unter Verstoß gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes bewerben. Neben einer konsequenten Rechtsdurchsetzung regt das EKOCAN-Forschungsteam eine evidenzbasierte Reform des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) an, wobei der THC-Gehalt in verschreibbaren Cannabisprodukten limitiert werden sollte. Frühinterventionen für Jugendliche gehen zurück Mit der Teillegalisierung sollte zugleich der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden. Die vorliegenden Daten zeigen jedoch, dass Frühinterventions- und Beratungsangebote durch Jugendliche, die Cannabis konsumieren, infolge der Gesetzesreform deutlich seltener in Anspruch genommen werden als vor der Einführung der Novelle. Ursache hierfür sei, dass die Justiz keine regelhaften Zuweisungen zu Frühinterventionskursen mehr vornehme. Außerdem habe sich die Zusammenarbeit zwischen den dafür relevanten Akteuren aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert, kritisieren die Autoren des Zwischenberichts. Vor diesem Hintergrund empfehlen sie zu prüfen, wie die Zusammenarbeit der an Frühinterventionen beteiligten Akteure (Polizei/Ordnungsämter, öffentliche Jugendhilfe und Suchtpräventions-/-beratungsstellen, Personensorgeberechtigte) besser koordiniert werden kann, um die Angemessenheit und die Abläufe von Zuweisungen in Frühinterventionsprogramme zu klären und zu verbessern. Als bedenklich bezeichnen die Forschenden auch den leichten Rückgang der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe durch junge Erwachsene mit Cannabiskonsumproblemen. Angesichts der prekären Situation der ambulanten Suchthilfelandschaft in Deutschland empfehlen die Autoren eine allgemeine Stärkung dieser Strukturen – insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung. Hochpotente Cannabisblüten gefährden den Gesundheitsschutz Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE, betont, dass mit dem zweiten Zwischenbericht keine abschließende Evaluation der Teillegalisierung vorliege. Aus den vorliegenden Daten werde jedoch deutlich, dass der Schwarzmarkt langsam durch legale Angebote verdrängt werde. „Allerdings“, so Manthey, „sollte der Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung erreicht werden kann.“ Weiterhin regt die Wissenschaftler eine evidenzbasierte Reform des MedCanG an: „Deutschland hat mit dem MedCanG den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen – mit einer zunehmenden Gefährdung für den Gesundheitsschutz durch die Nutzung hochpotenter Cannabisblüten.“ „Unter Jugendlichen scheint es ein ausgeprägtes Risikobewusstsein für die Gesundheitsgefahren von Cannabis zu geben, und bestehende Präventionsangebote – zum Beispiel in Schulen und Sozialen Medien – werden von ihnen auch in Anspruch genommen“, erläutert Prof. Daniel Kotz, Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) und dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD). „Allerdings nehmen durch die Teillegalisierung weniger junge Menschen an Frühinterventionsprogrammen teil, weil verpflichtende Zuweisungen durch die Behörden kaum noch erfolgen.“ Beteiligte Institute EKOCAN („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte unabhängige wissenschaftliche Konsortium hat zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufgenommen. Das Forschungsvorhaben hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2028. EKOCAN wird von drei Partnerinstitutionen getragen: dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am UKE (Dr. Jakob Manthey, Verbundkoordination und Projektleitung Hamburg), dem Centre for Health and Society (chs) am UKD und der HHU (Prof. Daniel Kotz, Projektleitung Düsseldorf) und dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen (Prof. Jörg Kinzig, Projektleitung Tübingen). In dem Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt und analysiert. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.
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