Zweitmeinung bei Operationen: Entscheidungshilfen sollen Patienten unterstützen3. Januar 2019 Foto: © Peera – Fotolia.com Erste Entscheidungshilfen des IQWiG betreffen Gebärmutter-Entfernung und Mandel-OP Mit insgesamt sechs neuen Entscheidungshilfen unterstützt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung über bestimmte, nicht eilige Operationen. Vier bereits 2018 veröffentlichte Entscheidungshilfen richten sich an Frauen, denen eine Entfernung der Gebärmutter empfohlen wird. Zwei weitere sind vor allem für Eltern gedacht, deren Kindern eine Mandeloperation nahegelegt wird. Diese beiden Entscheidungshilfen hat das Institut jetzt publiziert. Sie sind auch als druckfertige PDF verfügbar. GKV-Versicherte können weiteren Spezialisten befragen Hintergrund dieser Entscheidungshilfen sind zwei Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an das IQWiG. Der G-BA hat Ende 2018 eine Richtlinie zur Umsetzung des in §27b SGB V festgelegten Zweitmeinungsverfahrens beschlossen. Danach müssen Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte planbare Operationen empfehlen, alle Patientinnen und Patienten auf ihr Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem unabhängigen, besonders qualifizierten Facharzt oder einer -ärztin besprechen zu können. Gebärmutterentfernung und Mandeloperation sind die beiden ersten Eingriffe, für die das Zweitmeinungsverfahren gilt. Wann ist eine zweite Meinung sinnvoll? Bei vielen Krankheiten gibt es mehr als eine Behandlungsmöglichkeit. Oft ist aber keine der Alternativen ideal, jede hat ihre Vor- und Nachteile. Dann hängt es stark von der persönlichen Situation und den eigenen Wünschen ab, welche die beste Wahl ist. Bei den vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren erfassten Operationen hat sich zudem gezeigt, dass Ärzte sehr unterschiedlich beraten: Die einen raten schnell zu einer Operation, die anderen halten sich zurück. Das Zweitmeinungsverfahren soll sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, in Ruhe eine informierte Entscheidung zu treffen. Wie läuft das Zweitmeinungsverfahren ab? Wenn eine der oben genannten Operationen empfohlen wird, muss die Ärztin oder der Arzt in Zukunft normalerweise mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff auf das Recht auf eine zweite Meinung hinweisen. Die Spezialisten für die zweite Meinung müssen eine besondere Qualifikation vorweisen. Sie dürfen zudem nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der erste Arzt oder die Ärztin. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll. Zur Unterstützung des Verfahrens hat das IQWiG im Auftrag des G-BA auf Gesundheitsinformation.de einen eigenen Bereich veröffentlicht, der grundlegende Informationen zu Zweitmeinungsverfahren zusammenfasst. Vor allem aber finden Patientinnen und Patienten hier auch Informationen zu Alternativen zu einer Operation. „Auch wenn das Zweitmeinungsverfahren hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten‘ Meinung zu berücksichtigen“, sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG. Alle Entscheidungshilfen als druckbares PDF verfügbar Alle sechs Entscheidungshilfen sind als druckfertiges PDF gestaltet und können von Patienten und Arztpraxen in beliebiger Stückzahl ausgedruckt werden. Das Institut hat auf seiner Website für Bürger und Patienten » Gesundheitsinformation.de eine zentrale Zugangsseite eingerichtet, wo Nutzerinnen und Nutzer Informationen zum Zweitmeinungsverfahren finden. Wenn das Verfahren in Zukunft auf weitere Operationen erweitert wird, wird diese Seite ergänzt. Zum Projektverlauf Der G-BA hat das Institut am 18. Januar 2018 beauftragt, zur Unterstützung von Patientinnen und Patienten Entscheidungshilfen zu erstellen. In Projekt P18-01 wurden Entscheidungshilfen zur Gebärmutterentfernung bearbeitet, in P18-02 zu Mandeloperationen. Diese Entscheidungshilfen wurden nach den Allgemeinen Methoden des IQWiG erstellt. Sie werden im Rahmen der üblichen Aktualisierung der Gesundheitsinformationen des IQWiG spätestens nach drei Jahren auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.
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