Änderungen in der ASV-Richtlinie für urologische Tumoren in Kraft getreten9. August 2021 Foto: Svea Pietschmann/G-BA Seit 07.08.2021 gelten Änderungen in der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V zu urologischen Tumoren. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt. “Um dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik gerecht zu werden”, so der G-BA in den “tragenden Gründen”, ist der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ ersetzt worden Damit hat der G-BA die ASV-Richtlinie an den Duktus der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) angepasst, die diesen Begriff bereits seit 01.01.2020 verwendet. “Die medikamentöse Tumortherapie umfasst neben unspezifisch zytostatisch wirksamen Medikamenten auch neue Medikamente, die zum Beispiel gezielt bestimmte Stoffwechselschritte blockieren, die für das Tumorzellwachstum wichtig sind oder Mechanismen auslösen, die Tumorzellen immunologisch angreifbar machen”, heißt es weiter zur Begründung. Der Gebührenordnungspunkt (GOP) 34260 (Kontrastuntersuchung von Gangsystemen, Höhlen oder Fisteln) ist in der Neufassung jetzt auch dem Fachgebiet Urologie zugeordnet worden. Zuvor war dieser GOP nur in den Anhängen zu den Anlagen für gastrointestinale und gynäkologische Tumoren aufgeführt und dem Fachgebiet Radiologie zugeordnet. “In der Versorgungspraxis werden diese Untersuchungen auch regelmäßig vomFachgebiet Urologie durchgeführt”, erkennt der G-BA nun an. Bezüglich der endokrinen Behandlung soll die Anpassung des ASV-Texts bisherige Unklarheiten beseitigen: Endokrine Behandlungen seien nur dann von dem Behandlungsumfang der ASV ausgeschlossen, wenn es sich um adjuvante Therapien handelt, betont der G-BA. “Nicht umfasst ist eine adjuvante endokrine Therapie, sofern nicht andere tumorgerichtete Behandlungen parallel verabreicht werden. Im metastasierten Stadium gehören endokrine Therapien selbstverständlich zum Behandlungsumfang der ASV.” Auch die Leistungsbeschreibung der Positronenemissionstomographie/Computertomographie (PET/CT) über das Prostataspezifische Membranantigen (PSMA), das mit einem Gallium-68- oder Fluor-18-markierten Tracer angesteuert wird, ist neu gefasst worden. Das Verfahren zur Detektion von Prostatakrebsmetastasen kommt infrage, wenn der PSA-Wert innerhalb von 3 Monaten nach radikaler Prostatektomie nicht unter 0,2 ng/ml gefallen ist oder wenn ein PSA-Rezidiv auftritt. Dieses liegt vor, wenn nach radikaler Prostatektomie der PSA-Wert in zwei Messungen über >0,2 ng/ml liegt oder nach alleiniger Bestrahlung in zwei Messungen >2 ng/ml über dem postinterventionellen Nadir liegt. Bei PSA >10 ng/ml seien zuvor zur Tumorlokalisation die konventionellen Untersuchungsverfahren einschließlich Magnetresonanztomographie (MRT) des Beckens und Skelettszintigraphie auszuschöpfen, betont der G-BA. In den “tragenden Gründen” stellt das Gremium jedoch auch klar: “Kann mittels konventioneller Diagnostik wie rektal-digitaler Untersuchung, transrektalem Ultraschall, Knochenszintigraphie, Becken-CT oder -MRT ein Tumorrezidiv trotz eines PSA-Wertes > 10 ng/ml nicht gesichert werden oder sind diese Verfahren kontraindiziert, besteht aufgrund der höheren Sensitivität die Indikation für eine PSMA-PET.” (ms)
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