Ärztetag: Pubertätsblocker nur in Studien anwenden

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Strenge Regeln für die Anwendung von Pubertätsblockern und erleichterter Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln – das sind zwei Beschlüsse des 128. Deutschen Ärztetages im Bereich der Sexualmedizin.

Der Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, pubertätsblockierende Medikamente, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei unter 18-Jährigen mit Geschlechtsinkongruenz/-dysphorie nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien zu gestatten. Zudem soll nach den Vorstellungen der Delegierten immer ein multidisziplinäres Team und einer klinische Ethik-Kommission hinzugezogen werden. Die Behandlung dürfe erst nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik begonnen werden, eventueller psychische Störungen seien müssten zuvor behandelt werden.

Kommt es zu einer Therapie, so forderten die Abgeordneten weiter, dann müssen die Therapieergebnisse jeglicher Interventionen dieser Art soziologisch, medizinisch, kinder- und jugendpsychiatrisch, sozial und psychologisch über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nachverfolgt werden. Die Evaluationsergebnisse sollten in die Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter: Diagnostik und Behandlung” einfließen.

Der Deutsche Ärztetag sprach sich weiter dafür aus, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel unabhängig vom Alter von den Krankenkassen übernommen werden. Dies könne dazu beitragen, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland mit mehr als 106.000 gemeldeten Fällen um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen (wir berichteten). Bereits im Jahr 2022 war mit rund 104.000 Fällen ein Anstieg um 9,9 Prozent zu verzeichnen gewesen.

(Bundesärztekammer/ms)