Aktualisierungsbedarf bei Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 116. August 2023 Foto: ©Ralf Baumgarten/IQWiG Eine ganze Reihe von Punkten im Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 weichen einer aktuellen Analyse zufolge von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab oder könnten laut Experten ergänzt werden. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 identifiziert, um deren Empfehlungen mit der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und eventuelle Diskrepanzen festzustellen. Für den nun vorliegenden Vorbericht wertete das Wissenschaftlerteam des IQWiG mehr als 1070 Empfehlungen aus 23 evidenzbasierten Leitlinien aus. Vorläufiges Fazit: Zahlreiche Aspekte des DMP Diabetes mellitus Typ 1 weichen von den aktuellen Leitlinienempfehlungen ab oder könnten ergänzt werden. Dazu zählen beispielsweise die differenzierte Therapieplanung, Insulinsubstitution und Stoffwechselselbstkontrolle, das Management von Begleit- und Folgeerkrankungen, die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie Schulungen der Versicherten. Zudem identifizierten die Wissenschaftler zusätzliche Versorgungsaspekte, die bisher nicht im DMP thematisiert werden. Diabetes mellitus Typ 1 und Disease-Management-Programme Die inhaltlichen Anforderungen an ein DMP werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft. Im Dezember 2022 waren in Deutschland rund 260.000 gesetzlich Krankenversicherte im DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingeschrieben. Der G-BA hat das IQWiG am 17.11.2022 mit einer Leitliniensynopse zur Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 beauftragt. In die Bearbeitung des Projekts wurde ein externer Sachverständiger eingebunden. Bei dem vorliegenden Vorbericht handelt es sich um eine vorläufige Bewertung. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht sind bis zum 12.09.2023 möglich und werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern die Stellungnahmen Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Im Anschluss erstellt das IQWiG den Abschlussbericht.
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