Ambulante Psychotherapie: G-BA erprobt Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität

In einem sehr umfangreichen Verfahren soll die Qualität der ambulant erbrachten Psychotherapie evalueirt werden. (Foto: © WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com)

Ab 2025 wird in Nordrhein-Westfalen erprobt, wie die Versorgungsqualität in der ambulanten Psychotherapie gemessen und beurteilt werden kann. Der regional begrenzte Testlauf ist aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) notwendig, bevor das neue datengestützte Qualitätssicherungsverfahren bundesweit etabliert wird.

Das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) für die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde vom Gesetzgeber beauftragt und soll das Antrags- und Gutachterverfahren für die ambulante Psychotherapie, das bisher vor Beginn einer Therapie verpflichtend ist, ablösen. Generelles Ziel sei es, die Behandlungsqualität bei Kurz- und Langzeittherapien transparent zu machen und zu fördern, die patientenorientierte Kommunikation zu verbessern und die Partizipation von Patienten am Behandlungsprozess zu stärken, erklärte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung.

Über einen Zeitraum von sechs Jahren soll daher regional begrenzt geprüft werden, ob die vorgesehenen technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte aussagekräftig sind. Das Qualitätssicherungsverfahren müsse geeignet sein, in einem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen und Verbesserungsbedarfe aufzuzeigen, erkärte der G-BA.

„Pro Quartal nehmen in Deutschland circa 1,5 Millionen Patientinnen und Patienten ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch. Wir haben circa 38.000 niedergelassene Leistungsanbieter, deren Behandlungsspektrum zudem verschiedene wissenschaftlich anerkannte Verfahren umfassen kann. Das QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird eine deutlich größere Anzahl von Leistungserbringern betreffen als bisherige Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung. Um die Versorgungsqualität transparent zu machen und wo nötig zu verbessern, werden künftig Daten sowohl aus fallbezogenen Dokumentationen als auch aus Patientenbefragungen erfasst. Entsprechend aufwendig und zeitintensiv waren die Entwicklungsschritte. Ob das funktioniert, wird ab dem Jahr 2025 vor einem bundesweiten Roll-out regional begrenzt in Nordrhein-Westfalen erprobt“, erklärte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Mit dieser Erprobung solle das Verfahren unter anderem auf Optimierungsbedarf im Hinblick auf inhaltliche, organisatorische und technische Aspekte geprüft werden, um dann ein „gut handhabbares Verfahren“ bundesweit einführen zu können, erklärte Maag weiter. Der Teilnehmerkreis in Nordrhein-Westfalen sei groß genug, um bei Softwareanbietern Interesse an der Erprobung zu wecken. „Qualitätssicherung medizinischer Leistungen lebt auch davon, dass die beteiligten Gesundheitsprofessionen von Nutzen und Sinnhaftigkeit der Datenerhebung überzeugt sind. Ich bin deshalb allen bisherigen und künftigen Beteiligten dankbar, dass wir so verfahren können“, ergänzte das G-BA-Mitglied abschließend.

bvvp: „Aufwand hoch, Nutzen fraglich“

Kritik am QS-Verfahren kommt vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp). Es würde für die psychotherapeutischen Praxen eine hohe Dokumentationsbelastung bedeuten, und auch der Aufwand und die damit einhergehenden Kosten für die Auswertung der ungeheuren Datenmenge, die erhoben und verarbeitet werden soll, wären hoch. „Diese personellen und finanziellen Kapazitäten lassen sich sinnvoller für die Behandlung der Patientinnen und Patienten einsetzen“, kritisierte der bvvp-Bundesvorsitzende Benedikt Waldherr.

Im Übrigen gebe es bereits funktionierende Verfahren der Qualitätssicherung. Dazu gehörten umfangreiche Fortbildungspflichten, Inter- und Supervision, sowie interne Rückmeldesysteme für die Patienten. „Es ist zudem selbstverständlicher Bestandteil jeder Psychotherapie, dass wir mit unseren Patientinnen und Patienten besprechen, wie es ihnen geht, ob sie von der Behandlung profitieren und ob und wie man gegebenenfalls weiterhin gemeinsam an den gesteckten Zielen arbeiten sollte“, erklärte der bvvp-Vorsitzende weiter.

„Erfreulich und sachgerecht ist zumindest, dass dieses Verfahren nun zunächst in einer Modellregion über einen Zeitraum von sechs Jahren erprobt und evaluiert werden soll“, betonte Ulrike Böker, Mitglied des bvvp-Bundesvorstands: „Die Evaluation dieser Erprobungsphase muss aber zwingend von einem unabhängigen Institut durchgeführt werden, das in Psychotherapieforschung erfahren ist und entsprechende Änderungen und vor allem Straffungen der bislang viel zu umfänglichen bürokratischen Maßnahmen anregen kann, sodass dann eine tatsächliche Verbesserung der Qualität ermöglicht wird.“

Der Verband fordert außerdem, dass den Praxen in der Modellregion die anfallenden Kosten für den Zeitaufwand und für die digitalen Tools vollumfänglich erstattet werden. Zudem sollte ihnen ein Bonus für deren Beitrag zur Verbesserung des QS-Instruments gewährt werden.

Der G-BA hatte sich in seinem Eckpunktepapier zur Qualitätssicherung zum Ziel gesetzt, dass der Nutzen den Aufwand rechtfertigen und zwischen rein rechnerischen Auffälligkeiten und tatsächlichen Defiziten unterschieden werden müsse. „Das sind gute Grundsätze, die nun auch in der Umsetzung verfolgt werden müssen“, forderte Waldherr. „Dies gilt insbesondere deshalb, weil flächendeckende systematische Qualitätsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, die eine Neuordnung der Qualitätssicherung erforderlich gemacht hätten, keineswegs festgestellt werden konnten. Der bvvp wird den Prozess auch weiterhin kritisch begleiten.“