Ambulantes Operieren: Revival des Belegarztes?

Diskussionsrunde beim Berufspolitischen Forum des 73. DGU-Kongresses in Stuttgart. Foto: Schmitz

“Ambulant vor stationär, ein zentraler Punkt der nächsten Krankenhausreform?”, lautete der Titel des Berufspolitischen Forums beim 73. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) am 16.09.2021 in Stuttgart. Vertreter der Krankenhäuser, der Krankenkassen und der Fachärzte versuchten bei diesem Termin, ihre Perspektiven in dieser Frage abzugleichen.

Für Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, sollte es nicht “ambulant vor stationär” heißen, sondern “ambulant mit stationär”. “Wir können es nur gemeinsam!”, betonte er. Als Zielbild schwebt ihm die Bildung regionaler Krankenhaus-zentrierter Versorgungsnetzwerke vor. Dafür sei eine enge Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten notwendig. Die Politik solle den Regionen Handlungsspielräume geben und auf Bundesebene nur Rahmenvorgaben setzen. Bereits die Versorgungsplanung solle sektorenübergreifend ausgerichtet werden, dabei seien die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequent zu nutzen.

Jürgen Graf, Fachbereichsleiter Integriertes Leistungsmanagement bei der AOK Baden-Württemberg, betonte ebenfalls die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: “Es kann nicht mehr so weitergehen, dass jeder Sektor für sich mehr Geld und mehr Personal einfordert. Wir müssen mehr in Prozessketten denken.” Dennoch ist für ihn übereinstimmend mit dem Forums-Titel klar: “Ambulante Leistungserbringung – durch Krankenhäuser und Vertragsärzte – muss Vorrang vor der stationären Leistungserbringung haben.” Dabei forderte er gleiche Rahmenbedingungen für alle Leistungserbringer – was von den Fachärzten oft als “gleiche Spieße” bezeichnet wird. Derzeit sind die Voraussetzungen beim ambulanten Operieren im Krankenhaus und im fachärztlichen Bereich in Bezug auf Zulassungsverfahren, Leistungskataloge, Vergütung, Abrechnung, Investitionen und Sachkosten in beiden Sektoren noch sehr unterschiedlich. Als eine Möglichkeit, das ambulante Potenzial besser zu nutzen, sprach sich Graf für eine bessere Verzahnung von Haus- und Fachärzten durch Facharztverträge aus: “Da müssen wir mehr Verbindlichkeit ins System bringen.”

Dr. Andreas Köhler, Ehrenpräsident des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschland (SpiFa) betonte im Unterschied zum Krankenhausvertreter: “Ich finde den Titel gut! Ich wage zu sagen: 75 der Prozent der Krankenhausfälle bis zu vier Tagen Aufenthalt sind Fehlbelegungen.” Der SpiFa hat bereits ein Konzept vorgelegt, um die sektorenübergreifende Versorgung zu stärken (wir berichteten). Darin ist für eine Übergangszeit von maximal zwei Jahren eine Vergütung mit 90 Prozent der Diagnosis-Related Groups (DRGs) vorgesehen, nach denen im Krankenhaus die Bezahlung erfolgt (vgl. Bericht zum SpiFa-Tag 2021). Bei belegärztlicher Leistungserbringung sollen es 95 Prozent sein. “Wir müssen den alten Belegarztbegriff revitalisieren”, forderte Köhler und ging noch weiter: “Wir schlachten auch heilige Kühe: Wir wollen den Verbotsvorbehalt!” Nach der Übergangsphase sollen laut SpiFa-Konzept die verweildauerunabhängigen Leistungen zu 100 Prozent und die verweildauerabhängigen Leistungen zu 25 Prozent der DRGs für Hauptabteilungen vergütet werden. Erst danach soll die vielseits kritisierte DRG-Systematik in einem dritten Schritt durch ein “zukunftssicheres eigenständiges Vergütungskonzept” ersetzt werden, das “die richtige Kombination ambulanter und stationärer Vergütungsansätze zugrunde legt”.

In der anschließenden Diskussion mit DGU-Präsident Prof. Arnulf Stenzl und Dr. Axel Schroeder, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU) meldeten sich aus dem Publikum einige Urologen zu Wort. Dr. Stefan Mohr, Vorsitzender des BvDU-Landesverbandes Thüringen berichtete, dass bereits jetzt in speziellen Modellen Urologen mit 100 Prozent DRG-Vergütung ambulant im Krankenhaus operieren würden. Problem sei aber die Scheinselbstständigkeit. Dr. Andreas Schneider, Vorsitzender des Bundesverbandes der Belegärzte und Belegkrankenhäuser, betonte, dass laut einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 2018 nur angestellte Ärzte im Krankenhaus operieren dürfen. Dr. Holger Lange, Belegarzt in Stuttgart, stimmte Köhlers negativer Einschätzung der bisherigen Politik im Bereich ambulantes Operieren zu: “Alle schreiben ins Programm, dass sie die Belegärzte stärken wollen, aber nichts ist passiert.” Das SpiFa-Konzept stößt bei ihm auf Zustimmung: “Das hört sich gut an, was Sie sagen.” BvDU-Präsident Schroeder bekräftigte zum Abschluss: “Was ambulant geht, muss auch ambulant gemacht werden. Lassen wir uns das mit Modellen versuchen – aber jetzt!”

(ms)