Amendment zu SGLT2-Inhibitoren in der NVL Chronische Herzinsuffizienz veröffentlicht23. September 2021 Foto: ©chrupka – stock.adobe.com Heute erscheint die 3. Version der 3. Auflage der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz mit teils neuen Empfehlungen zur medikamentösen Therapie. Sie ist auf den Internetseiten des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) frei verfügbar. Herzinsuffizienz ist in Deutschland einer der häufigsten Gründe für Klinikeinweisungen und eine der häufigsten Todesursachen. Die NVL möchte dazu beitragen, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz zu verbessern. Dazu diskutiert eine multidisziplinär zusammengesetzte Leitliniengruppe mit Vertretern aus 20 Fachgesellschaften und Organisationen neue Erkenntnisse aus Forschung und Versorgung und spricht in einem formalen Konsens Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung aus. Die Leitlinie wird in der Regel alle fünf Jahre aktualisiert. Wegen der sich schnell ändernden Datenlage zum Nutzen von SGLT2-Inhibitoren erhielt die 3. Auflage der Leitlinie 2020 ein Amendment zur Therapie mit dieser Medikamentengruppe, das nun erneut überarbeitet wurde. SGLT2-Inhibitoren wurden ursprünglich für die Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus entwickelt. In klinischen Studien kam es jedoch auch bei Patientinnen und Patienten mit normalem Blutzuckerspiegel zu weniger Krankenhausaufenthalten und weniger Todesfällen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere bei Vorerkrankungen wie z. B. chronischer Herzinsuffizienz. Aufgrund von Neuentwicklungen wird nun mit der Version 3 der 3. Auflage ein Amendment veröffentlicht, das die 2019 veröffentlichte Leitlinie um neue Empfehlungen zur Behandlung mit Medikamenten aus der Gruppe der SGLT2-Inhibitoren ergänzt. Thematisiert werden dabei Effektivität und Verträglichkeit der Behandlung sowie die Verortung der SGLT2-Inhibitoren im empfohlenen Behandlungsalgorithmus bei Herzinsuffizienz mit eingeschränkter Pumpfunktion. Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin, beruhen die Empfehlungen der Leitlinie sowohl auf der wissenschaftlichen Evidenz aus Studien, als auch auf den klinischen Erwägungen des multidisziplinären Expertengremiums sowie auf durch Patientenvertreter eingebrachten Aspekten. Details zur methodischen Vorgehensweise, wie Evidenzbewertung oder Interessenkonfliktmanagement, werden zeitgleich im Leitlinienreport veröffentlicht. Alle Nationalen VersorgungsLeitlinien werden als HTML-Version im responsiven Webdesign veröffentlicht, so dass sie auf den verschiedensten Endgeräten abrufbar sind und so in der täglichen Behandlungspraxis genutzt werden können (http://www.leitlinien.de/herzinsuffizienz). Auch die zu den NVL gehörenden Patientenleitlinien und Patienteninformationen zu speziellen Entscheidungs- oder Informationssituationen in allgemeinverständlicher Sprache stehen online zur Verfügung (http://www.patienten-information.de/uebersicht/herzschwaeche). Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
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