Anästhesie untermauert Forderung nach eigener Leistungsgruppe Schmerzmedizin

KI-generiertes Symbolfoto.

Der BDA drängt weiterhin auf eine eigenständige Leistungsgruppe „Schmerzmedizin“ im Rahmen der Krankenhausreform. Ein entsprechender Antrag auf dem Deutschen Ärztetag wurde zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen.

In dem Antrag wird gefordert, dass sich die Bundesärztekammer im Leistungsgruppenausschuss sowie gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit für eine strukturelle Verankerung der Schmerzmedizin einsetzt – auf Grundlage bereits vorliegender, fachlich konsentierter Konzepte. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sieht in der Überweisung des Antrags einen wichtigen Schritt, die Diskussion über die strukturelle Verankerung der Schmerzmedizin im Rahmen der Krankenhausreform weiterzuführen.

„Die Schmerzmedizin ist ein eigenständiges, interdisziplinäres Versorgungsfeld. Sie darf im Leistungsgruppensystem nicht länger zwischen die Strukturen fallen. Der Beschluss des Ärztetages macht deutlich: Jetzt muss die Umsetzung folgen, damit Qualität, Zugang und Wirtschaftlichkeit gesichert bleiben“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Grietje Beck. Laut BDA liegen hierfür bereits konkrete, fachlich abgestimmte Strukturkonzepte vor. „Sie definieren klare personelle Mindestanforderungen, interdisziplinäre Organisationsstrukturen sowie überprüfbare Qualitätskriterien und sind damit unmittelbar umsetzbar“, heißt es vom Verband.

Versorgungslücke für Millionen Schmerzpatienten droht

Aus Sicht des BDA bleibt die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe „Schmerzmedizin“ fachlich geboten und sollte im Rahmen der weiteren Beratungen zeitnah vorangebracht werden. Andernfalls drohe ein zentraler Versorgungsbereich im neuen System nicht adäquat abgebildet zu werden und bestehende spezialisierte Angebote könnten langfristig gefährdet werden. „Wenn die Schmerzmedizin im neuen System weiterhin nicht eigenständig berücksichtigt wird, entstehen Versorgungslücken – gerade für Patientinnen und Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf“, fürchtet Beck.

Die Notwendigkeit einer eigenständigen Abbildung ergibt sich auch aus der besonderen Struktur der Schmerzmedizin: Sie ist nicht fachgebietsgebunden, sondern interdisziplinär organisiert. Eine Zuordnung zu anderen Leistungsgruppen würde laut BDA die Versorgungsrealität nicht sachgerecht abbilden und Fehlanreize im System verstärken. Aus Sicht des Berufsverbandes ist die Einführung einer eigenständigen Leistungsgruppe daher zentrale Voraussetzung, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen auch unter den Bedingungen der Krankenhausreform langfristig zu sichern.

Bereits im vergangenen Jahr hatten mehrere Fachgesellschaften und Verbände auf erhebliche Risiken für die Versorgung hingewiesen (wir berichteten z. B. hier und hier). Und im Februar dieses Jahres richteten sich vier führende schmerzmedizinische Fachgesellschaften in einem Brandbrief an den Gesundheitsausschuss im Bundestag.