Anästhesisten fordern verbindliche Mindeststandards für anästhesiologische Arbeitsplätze6. Oktober 2025 Symbolfoto: ©Robert Kneschke/stock.adobe.com Jüngst veröffentlichten DGAI und BDA Mindestanforderungen zur apparativen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes. Damit einher geht die Aufforderung, verbindliche Rahmenbedingungen für deren Umsetzung zu schaffen. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) haben das Bundesgesundheitsministerium sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband in einem Schreiben aufgefordert, verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der aktualisierten Mindestanforderungen an anästhesiologische Arbeitsplätze zu schaffen. Mit den neuen Empfehlungen zur apparativen Ausstattung anästhesiologischer Arbeitsplätze und Aufwachräume, die jüngst von BDA und DGAI veröffentlicht wurden, liege ein fachlich konsentierter und zeitgemäßer Standard für die Patientensicherheit in der Anästhesie vor, heben die beiden Fachorganisationen hervor. Ihnen zufolge berücksichtigen die Anforderungen sowohl den aktuellen Stand der Medizintechnik als auch geltende gesetzliche Vorgaben wie das SGB V, die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Ergänzend werden in der aktuellen Empfehlung auch die Anforderungen für das ärztliche Personal und das Assistenzpersonal definiert. „Die Patientensicherheit bei Operationen und Eingriffen ist unser oberstes Gebot. Die neuen Mindeststandards sind unabdingbar, um diese Sicherheit im ambulanten wie stationären Bereich gleichermaßen zu gewährleisten“, betonen BDA-Präsidentin Prof. Grietje Beck und DGAI-Präsident Prof. Gernot Marx. DGAI und BDA fordern das Bundesgesundheitsministerium sowie die KBV und den GKV Spitzenverband daher auf, die Empfehlungen in verbindliches Recht zu überführen. Konkret geht es um: die rechtliche Verankerung der Mindeststandards, eine angemessene Finanzierung und Vergütung, damit notwendige Investitionen tragfähig werden, die Integration der Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien auf Bundesebene. „Wir appellieren an die Bundesregierung, die Initiative von DGAI und BDA als Grundlage für verbindliche Regelungen zu nutzen und so die Patientensicherheit in allen anästhesiologischen Arbeitsumgebungen dauerhaft zu sichern“, heißt es in dem Schreiben. Für einen weiterführenden Austausch und die gemeinsame Umsetzung der Maßnahmen haben BDA und DGAI ihre Bereitschaft signalisiert.
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