ANOA hat für das neue Jahr drei Themen im Blick2. Januar 2023 Jan Holger Holtschmit (Foto: Rommel-Klinik) Die Arbeitsgemeinschaft nicht operativer orthopädischer manualmedizinischer Akutkliniken (ANOA) lehnt (1) PpUGV und PPR 2.0 als nicht zielführend und inadäquat ab, will (2) das Weiterbildungsangebot im multimodal-konservativen Bereich stärken und (3) ihr Konzept auf die teilstationäre mulitmodale Schmerztherapie ausweiten, heißt es in einer Pressemitteilung. Sowohl die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) als auch die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) werden von der ANOA als nicht zielführend und inadäquat für die Versorgung ihrer Patientenklientel abgelehnt. Der ersten Klage einer Mitgliedsklinik gegen die PpUGV 2021 wurde zuletzt zum Jahresende 2022 in allen Punkten stattgegeben, welches die Arbeitsgemeinschaft als einen großen Erfolg für ihre Kliniken verbuchte. Die Verhandlung mit Urteilsverkündung war am 10.10.2022, berichtet die ANOA. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) habe vier Wochen später fristgerecht Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe eingelegt. Sobald die Berufungsbegründung – voraussichtlich im Frühjahr 2023 – vorliegt, könne die Klinik Stellung dagegen beziehen. ANOA-Präsident Dr. Jan Holger Holtschmit: „Der Gerichtsentscheid zur aktuellen Klage der Rommel-Klinik ist ein großer Erfolg und ermutigt uns darin, im engen Schulterschluss mit unseren Mitgliedskliniken weiter gegen die PpUGV und die PPR 2.0 vorzugehen. Mehrere Häuser denken inzwischen darüber nach, nun ebenfalls den Klageweg zu beschreiten, denn eines ist für unsere konservativ arbeitenden Häuser ganz offensichtlich: Es ist schlichtweg nicht nachzuvollziehen, dass durch die Ausweitung des pflegesensitiven Bereiches operativ versorgte Patienten den konservativorthopädisch behandelten Patienten gleichgestellt werden. Zur Versorgung der größtenteils sehr selbstständigen Patientenklientel in den ANOA-Kliniken wird im Grundsatz kein ‚Mehr‘ an Pflege gebraucht.“ Ergänzend hierzu müsse der hohe Personalaufwand, den jede ANOA-Klinik insgesamt neben der Pflege im Bereich der Therapeuten und der Psychologischen Psychotherapeuten habe, in der PpUGV und der PPR 2.0 mit beachtet werden. „Fakt ist: Im Vergleich zu operativen Abteilungen verfügen unsere Kliniken letztendlich über mehr Personal am Patienten. Dem werden die PpUGV und die PPR 2.0 jedoch in keiner Weise gerecht“, so Holtschmit. Als ein weiteres zentrales Thema, will sich die ANOA im Jahresverlauf 2023 in ihrer Außenkommunikation stärker „als Expertin für Weiterbildungen im konservativen Bereich” positionieren. „Operative Eingriffe an der Wirbelsäule gehören heute im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie zum festen Repertoire jedes Arztes“, so Holtschmit. Doch nicht jeder wolle jahrelang operativ tätig sein, schließlich sähen mehr und mehr Assistenz- und Fachärzte die Zukunft in der konservativen Orthopädie. „Bis zu dreißig Prozent der Rückenpatienten behalten heute nach einer OP dauerhaft Schmerzen. Da liegt es auf der Hand, sich als Arzt irgendwann im Laufe der eigenen Karriere auch nach alternativen und nachhaltig erfolgreichen Methoden umzuschauen und darin weiterzubilden.“ Hier sieht die ANOA mit ihren 32 multimodal-konservativ arbeitenden Mitgliedskliniken ihre besondere Expertise und „möchte daher das in den Häusern vorhandene große Spektrum an Möglichkeiten, akute und chronische Schmerzerkrankungen konservativ und mit nachhaltigem Erfolg zu behandeln, in Zukunft noch stärker in die Fachwelt tragen”. Eine Liste sämtlicher Fort- und Weiterbildungsangebote – von der speziellen Schmerztherapie über die physikalische Therapie bis hin zur Rheumatologie – soll der Arbeitsgemeinschaft zufolge in den kommenden Wochen erstellt und veröffentlicht werden. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Erfordernisse plant die ANOA im Frühjahr 2023 einen Kriterienkatalog für die sektorale Abgrenzung zwischen dem vollstationären, teilstationären, rehabilitativen und ambulanten Bereich zu erarbeiten. Dieser könne den politischen Akteuren anschließend im Bedarfsfall vorgelegt werden. Das Thema der Erweiterung des multimodalen Spektrums auf die teilstationäre multimodale Behandlung im ANOA-Konzept sei bereits auf der Jahresversammlung der medizinisch-wissenschaftlichen Vereinigung am 24. November in Bad Wildbad intensiv interdisziplinär diskutiert worden, berichtet die Arbeitsgemeinschaft. Eine ANOA-interne Arbeitsgruppe habe angeregt, teilstationäre Therapieformen ins Spektrum des ANOA-Konzeptes aufzunehmen. Gespräche hierzu sollen im Jahresverlauf 2023 fortgesetzt werden. Holtschmit betonte, „sich in Zukunft noch stärker auf unsere Kernkompetenzen zu fokussieren: darauf, was wir gut können und darauf, was wir leisten können“.
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