Straßenverkehrsunfallstatistik soll Verletzungsfolgen besser abbilden28. Januar 2026 Foto: benjaminnolte/stock.adobe.com Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik soll an internationale Standards angepasst werden – was die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt. So könne das Schicksal Schwerverletzter besser sichtbar gemacht werden. Künftig könnten verkehrsspezifische Unfalldaten erstmals direkt mit medizinischen Bewertungen verknüpft werden. Denn Deutschland erfasst Schwerverletzte bislang nach einem rein formalen Kriterium. Dieses sagt über die tatsächliche Schwere der Verletzung wenig aus. Auch auf dem Verkehrsgerichtstag, der vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar stattgefunden hat, sollte das Thema weiter vorangebracht werden. Bereits im Vorfeld erklärte DGOU-Präsident Prof. Frank Hildebrand: „Wenn Schwerverletzte tatsächlich medizinisch besser sichtbar werden, können Schutz- und Präventionsprogramme gezielter entwickelt werden.“ Schicksal Überlebender kaum statistisch sichtbar Die seit Jahren sinkende Anzahl von Verkehrstoten dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Menschen schwere Unfälle durch eine verbesserte Lebensrettung überleben und dauerhaft mit gravierenden Folgen leben: Ein Schicksal, das statistisch bislang kaum sichtbar wird, wie die DGOU in einer Mitteilung betonte. Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst schwer verletzte Menschen bislang überwiegend nach Verwaltungsmerkmalen. „Wer 24 Stunden im Krankenhaus bleibt, gilt als schwerverletzt – das kann aber ebenso eine leichte Gehirnerschütterung zur Beobachtung sein“, erklärt PD Dr. Christopher Spering. Er leitet die DGOU-Sektion Prävention. Spering bemängelte: „Diese Definition wird der medizinischen Realität nicht gerecht. Die Bandbreite reicht von Personen, die wenige Tage zur Beobachtung bleiben, bis hin zu Menschen mit schwersten Mehrfachverletzungen und dauerhaften Pflegebedarfen.“ Seit Jahren fordern Experten daher, die Gruppe der Schwerverletzten differenzierter abzubilden. Mit der Einführung der medizinischen Klassifizierung MAIS 3+ („Maximum Abbreviated Injury Scale“) könnte das gelingen. Dieses international etablierte Klassifikationssystem bewertet jede einzelne Verletzung nach ihrem Schweregrad von 1 (gering) bis 6 (maximal/tödlich). Bei mehreren Verletzungen zählt der höchste Wert. Eine Einstufung als MAIS 3+ bedeutet, dass mindestens eine Verletzung schwerwiegend, potenziell lebensgefährlich oder langfristig folgenreich ist. Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Anpassung Auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich für eine Anpassung der Klassifikation ausgesprochen und empfiehlt, die Unterkategorie „potentiell lebensbedrohlich verletzt“ (MAIS3+) als Unfallfolge in die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik fürdie Kategorie „Schwerverletzt“ aufzunehmen. Kliniken sollten flächendeckend nach dem dem internationalen Standard AIS vorgehen. Darüber hinaus empfiehlt der Verkehrsgerichtstag die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Informationen dann auch an die Polizei weitergegeben werden dürfen. Straßenverkehrsunfallstatistik: Statt organisatorischer Abläufe Verletzungsfolgen erfassen Ein wesentlicher Vorteil der MAIS-Einstufung liegt nach Einschätzung der Experten der Fachgesellschaft in ihrer praktischen Umsetzbarkeit: Sie kann unmittelbar durch Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus vorgenommen werden. Gerade Traumazentren aus dem TraumaNetzwerk DGU® verfügten über die notwendige Expertise aus dem Schwerverletztenmanagement, um diese Einschätzung barrierefrei und ohne Zeitverzug zu leisten, so die DGOU. „Damit erleichtert sich die Praxis, bei der die Polizei im Krankenhaus anrufen muss, um den Gesundheitszustand abzufragen“, erläuterte Spering. Die medizinische Bewertung liege zu diesem Zeitpunkt längst vor. Durch die systematische Erfassung nach MAIS könnten medizinische und verkehrsspezifische Daten erstmals direkt zusammengeführt werden. Die Straßenverkehrsunfallstatistik würde damit nicht mehr nur organisatorische Abläufe widerspiegeln, sondern die tatsächlichen Verletzungsfolgen. Datenlücke zwischen Straßenverkehrsunfallstatistik und TraumaRegister schließen Seit rund 30 Jahren dokumentieren Orthopäden und Unfallchirurgen schwere Verletzungen nach Unfällen in Verkehr, Beruf und Freizeit im TraumaRegister der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Sie nutzen dafür das AIS-System. „Diese Registerdaten haben wesentlich dazu beigetragen, Versorgungskonzepte zu standardisieren, Abläufe zu beschleunigen und die Überlebenschancen sowie die Lebensqualität nach schweren Unfällen deutlich zu verbessern“, hob Prof. Sascha Flohé hervor. Er ist stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der DGU. Zugleich wird hier die Datenlücke zwischen amtlicher Straßenverkehrsunfallstatistik und TraumaRegister sichtbar: Denn das medizinische Register enthält keine Daten zum detaillierten Unfallhergang. Es erfasst auch nicht die Menschen, die noch an der Unfallstelle versterben. Über ihre Verletzungsmuster und die entscheidenden Unfallmechanismen ist daher oft wenig bekannt. Diese Informationen sind für eine wirksame Präventionsarbeit und die Weiterentwicklung von Fahrzeugsicherheit, Schutzsystemen und Infrastruktur jedoch unverzichtbar. Eine bessere Verzahnung von Verkehrs- und Medizindaten ist deshalb dringend erforderlich. Mehr Unfalldaten für Register nutzbar machen Auch mit Blick auf Register wie das TraumaRegister hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Empfehlungen ausgesprochen, um Unfallforschung und -analyse zu verbessern. Dazu wäre es nach Ansicht der Experten sinnvoll, im Fahrzeug vorhandene elektronische sowie medizinische Daten zu nutzen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt deshalb, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass diese Daten pseudonymisiert und ohne Einwilligung der Betroffenen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Außerdem soll das statistische Bundesamt wieder mehr Daten erheben und liefern. Destatis solle Daten zu Verkehrsunfällen (Fachserie 8, Reihe 7) wieder vollständig zur Verfügung stellen, so die Forderung der Experten des Verkehrsgerichtstages. Grundlage für gezielte Prävention, optimierte Versorgung und effektive Nachsorge Spering leitet für die Fachgesellschaft den Vorstandsausschuss Verkehrsmedizin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Er referierte auch auf dem Verkehrsgerichtstag. Der Experte betonte im Vorfeld: „Die Aufnahme von MAIS 3+ in die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik ist ein wichtiger Schritt für die moderne, evidenzbasierte Verkehrssicherheitsarbeit. Sie schafft die Grundlage für gezielte Prävention, optimierte Versorgung und effektive Nachsorge von Schwerverletzten. Gleichzeitig stellt sie einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Vision Zero dar. Die medizinische Klassifizierung nach MAIS 3+ sollte daher zeitnah und flächendeckend umgesetzt werden.“ Im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021-2030 heißt es, dass das Verkehrsministerium plant, „den Prozess für die Erfassung von Unfalldaten von Schwerverletzten (MAIS 3+1) neu anzustoßen“. Das Ziel ist ein gemeinsamen Vorgehens von Bund und Ländern, um der Vision Zero gerecht zu werden. Daher wirbt der Verkehrsgerichtstag für dieses Vorhaben. (ja/BIERMANN)
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