Zi-Studie zur Kooperationspraxen: Potenzial zur Entlastung von Notaufnahmen

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Notaufnahme überlastet? Kooperationspraxen können dazu beitragen, weniger dringliche Patienten in die ambulante Versorgung zu steuern. Voraussetzung: verlässliche Prozesse, ausreichende Kapazitäten und bessere Vergütung.

Das sind die zentralen Erkenntnisse einer aktuellen Studie zur Steuerung in Kooperationspraxen des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Die Studie führt Erfahrungen aus sieben Pilotprojekten mit Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und vertragsärztlichen Praxen. Insgesamt wurden mehr als 2000 Patienten in die erprobten Steuerungsprozesse einbezogen.

Der Regierungsentwurf zur Reform der Notfallversorgung zielt auf eine Entlastung der Notaufnahmen durch vertragsärztlich behandelbare Patienten. Zudem sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) eine größere Rolle spielen. INZ sollen aus jeweils einer zentralen Krankenhausnotaufnahme, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Dabei ist die strukturierte Ersteinschätzung die Basis, um Patienten in die passende Versorgungsebene zu steuern.

Wichtige Rolle der Kooperationspraxen im Gesetzentwurf angelegt

Während der regulären Sprechstundenzeiten sollen Patienten auch an vertraglich eingebundene Kooperationspraxen im Umfeld der Klinik weitergeleitet werden können. Vorgesehen ist, diese Praxen organisatorisch und technisch so mit dem INZ zu vernetzten, dass Fälle unverzüglich digital und rückverfolgbar übergeben werden können. Eine eigenständige Vergütung für die damit verbundenen Vorhalte-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen war im Gesetzentwurf zwar angelegt, ist mit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) aber entfallen.

„Der Gesetzentwurf weist den Kooperationspraxen eine wichtige Rolle bei der Entlastung der Notaufnahmen zu, lässt aber offen, wie diese Praxen für ihre zusätzlichen Aufgaben gewonnen werden sollen“, konstatierte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Wer kurzfristig Kapazitäten vorhalte, digitale Übergaben organisiere und verbindlich Verantwortung für Akutpatienten übernehme, müsse die Praxisabläufe darauf einstellen. Das brauche Zeit und binde Personal, so von Stillfried weiter.

Mehrheit der weitergeleiteten Fälle kann abschließend versorgt werden

Dem Zi-Vorstandsvorsitzenden zufolge werden Kooperationspraxen auch benötigt, wenn andere Praxen schlecht erreichbar sind, beispielsweise während der Mittagszeit. All das gelte auch, wenn die Aufgaben durch ein Medizinisches Versorgungszentrum am Krankenhaus übernommen werden. Von Stillfried betonte: „Dies erfordert eine verlässliche Vergütung. Ohne einen solchen Anreiz droht das Konzept bereits an der Schwelle zum Routinebetrieb zu scheitern.“

Die Ergebnisse zeigen, dass weitergeleitete Patienten in den Kooperationspraxen überwiegend abschließend versorgt werden konnten. Die entsprechenden Quoten lagen an den untersuchten Standorten zwischen 85,7 und 96,2 Prozent. In Machbarkeitsstudien zeigte sich nach ärztlicher Prüfung keine Hinweise auf eine Gefährdung durch die Weiterleitung.

Erheblicher Aufwand für Kooperationspraxen – auch bei geringen Fallzahlen

Dabei war das jeweils eingesetzte Ersteinschätzungsverfahren weniger entscheidend als die Verlässlichkeit der gesamten Prozesskette. Dazu gehören klar geregelte Zuständigkeiten am Erstkontakt, zeitlich definierte Dispositionswege, transparente Angaben zu den verfügbaren fachärztlichen Kapazitäten, eine bestätigte Übernahme durch Kooperationspraxen sowie standardisierte Rückmeldungen über den weiteren Behandlungsverlauf. Unerlässlich war dabei, die einfache und funktionsfähige Digitalisierung der Weiterleitungsprozesse.

Der Studie zufolge geht die Einbindung als Kooperationspraxis geht deutlich über die reguläre Behandlung zusätzlicher Patienten hinaus. Erforderlich sind kurzfristig verfügbare Behandlungskapazitäten, aktuelle Kapazitätsmeldungen, die technische Anbindung an das INZ, eine verbindliche Übernahmebestätigung, die Verarbeitung übermittelter Falldaten sowie Rückmeldungen zur erfolgten Versorgung. Die Pilotprojekte zeigen, dass dieser Koordinations- und Dokumentationsaufwand auch bei vergleichsweise geringen Fallzahlen erheblich ist. Fehlten konsistente Vergütungsmechanismen, gingen Verbindlichkeit und Rückmeldebereitschaft der Kooperationspraxen im Projektverlauf zurück.

Von Stillfried: „Kooperationspraxen sind kein kostenfreier Appendix der Notaufnahmen“

Für eine über den Terminservice vermittelte Akutbehandlung bestanden bis zum Inkrafttreten des BStabG Abrechnungsmöglichkeiten nach § 87 Absatz 2b und 2c SGB V. Damit fehlt nun eine Regelung, an die eine direkt vom INZ ausgelöste Weiterleitung in Kooperationspraxen vergütet werden kann. Zudem entfällt mit dem BStabG die extrabudgetäre Vergütung und damit die Anerkennung des Zusatzaufwands durch die Übernahme dieser Fälle.

Die §§ 87 und 87d SGB V sollten daher im parlamentarischen Verfahren entsprechend ergänzt werden, bekräftigte von Stillfried: „Unsere Machbarkeitsstudien zeigen, dass die zusätzlichen Aufwände die Bereitschaft vieler Praxen und Medizinischer Versorgungszentren einschränkt, als Kooperationspraxen zur Verfügung zu stehen. Umso wichtiger ist eine verlässliche Vergütung. Neben der extrabudgetären Vergütung der ärztlichen Behandlung muss auch der zusätzliche Vorhalte- und Prozessaufwand der Kooperationspraxen angemessen abgebildet werden. Denn: Kooperationspraxen sind kein kostenfreier Appendix der Notaufnahmen. Sie können Patientinnen und Patienten schnell und in hoher Qualität ambulant versorgen – vorausgesetzt, Kapazitäten, Zuständigkeiten und Finanzierung sind verbindlich geregelt. Eine extrabudgetäre Vergütung ist die notwendige Grundlage dafür, dass aus erfolgreichen Pilotprojekten eine dauerhaft tragfähige Versorgungsstruktur wird.“


Originalpublikation:

Oslislo S et al. Steuerung in Kooperationspraxen. Med Klin Intensivmed Notfmed 2026.