BÄK-Präsident fordert: „Reformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden“16. September 2026 BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Foto: BÄK/Die Hoffotografen Zum Auftakt der parlamentarischen Arbeit nach der Sommerpause mahnt die Bundesärztekammer (BÄK) zu entschlossenem Handeln in der Gesundheitspolitik und fordert Reformen angehen, Bürokratie abbauen und Vertrauen zu schützen. „Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor zentralen Weichenstellungen. Die notwendigen Reformen dürfen nicht länger aufgeschoben werden, sondern müssen jetzt gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen vorangebracht werden“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Blick. Dazu gehörten die Reform der Notfallversorgung, der Umstieg auf ein Primärversorgungssystem, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Krankenhausreform, ein konsequenter Bürokratieabbau sowie ein Neustart in der Präventionspolitik. „Der Bundesgesundheitsminister steht für ordnungspolitische Klarheit und Effizienz. Beides ist auch für die Gesundheitspolitik von großer Bedeutung. Effizienz darf jedoch nicht bedeuten, die Sparschraube in der Patientenversorgung weiter anzuziehen“, betonte Reinhardt. Vielmehr müssten finanzielle und personelle Ressourcen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen für die Patientinnen und Patienten bringen. Gleichzeitig gelte es, die Eigenverantwortung der Menschen für ihre Gesundheit zu stärken und eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu fördern. Präventionsangebote konsequent fördern Eine stärkere Eigenverantwortung setzt voraus, Menschen zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil zu befähigen und Präventionsangebote konsequent zu fördern. Mit Blick auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sagte Reinhardt: „Die Rückführung bestimmter Vorsorgeleistungen in die budgetäre Vergütung schwächt die Prävention. Eine steigende Inanspruchnahme von Vorsorge ist Ausdruck eines wachsenden Präventionsbedarfs und kein Zeichen von Überversorgung.“ Für die BÄK ist der Schutz junger Menschen vor den Folgen des Nikotinkonsums besonders dringlich. Reinhardt warnte vor der zunehmenden Verbreitung von Nikotinbeuteln: „Nikotinbeutel sind keine harmlose Alternative zu Zigaretten oder Vapes, sondern hoch dosierte Nikotinprodukte mit erheblichem Abhängigkeitspotenzial. Durch fruchtige Aromen und die Vermarktung über soziale Medien sind sie gerade für junge Menschen attraktiv. Wenn wir verhindern wollen, dass eine weitere Generation in die Nikotinabhängigkeit hineinwächst, muss die Abgabe dieser Produkte verboten werden.“ Reinhard fordert „Bürokratie-Task-Force“ Neben den notwendigen Strukturreformen müsse die Bundesregierung auch beim Bürokratieabbau handeln. „Notwendig sind eine gemeinsame Bürokratie-Task-Force von Politik und ärztlicher Selbstverwaltung sowie eine Senkung der administrativen Belastung für Ärztinnen und Ärzte um mindestens zehn Prozent pro Jahr“, forderte Reinhardt. Eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung brauche gute Strukturen, weniger Bürokratie und mehr Vertrauen. Dieses müsse sowohl beim Umgang mit Gesundheitsdaten als auch beim staatlichen Zugriff auf vertrauliche Informationen konsequent geschützt werden. „Vertrauen umfassend schützen“ Mit Blick auf das Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen kritisierte Reinhardt die vorgesehene Möglichkeit für Krankenkassen, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte auszuwerten und daraus individuelle Risikoanalysen sowie gesundheitliche Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Bewertung solcher Daten und die daraus folgende Kommunikation mit Patientinnen und Patienten müssten in ärztlicher Verantwortung bleiben. Auch die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts bewertet der BÄK-Präsident kritisch. Der Gesetzentwurf sehe weitreichende Befugnisse der Nachrichtendienste vor, gewährleiste jedoch keinen ausreichenden Schutz der Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis. Ärztinnen und Ärzte müssten deshalb in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden. „Vertrauen ist die Grundlage jeder medizinischen Behandlung und muss deshalb auch gesetzgeberisch umfassend geschützt werden“, so Reinhardt.
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