GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Gefahr für die Universitätskliniken15. Juni 2026 Foto: contrastwerkstatt/stock.adobe.com Nicht nur der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) warnt vor den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Universitätskliniken und vor finanziellen Lasten für die Länder. Auch ein Teil der Länder positioniert sich kritisch. Die pauschalen Einsparmaßnahmen verschärften die bereits bestehenden strukturellen Finanzierungsprobleme der Universitätsklinika deutlich, befürchtet der VUD. Ohne Anpassungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und finanzielle Entlastung der Universitätsklinika drohten den Ländern erhebliche zusätzliche finanzielle Lasten. „Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt die Bundesregierung trotz der großen Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft weiterhin auf Einsparungen nach dem Rasenmäher-Prinzip. Es gibt kein klares Zielbild und dementsprechend auch keine differenzierte Ausrichtung. Statt strukturelle Fehlentwicklungen und Überkapazitäten anzugehen, werden Sparmaßnahmen pauschal vorgesehen – unabhängig von der Bedeutung einzelner Einrichtungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, für Innovation und Forschung“, erklärt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des VUD. „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen bei gleichzeitigem Erhalt einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfesten Gesundheitsversorgung wird auf diesem Weg nicht gelingen.“ Massiver wirtschaftlicher Druck auf Universitätskliniken Die Universitätsklinika stehen bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck. Die Defizite betrugen nach Darstellung des VDU 2024 über 800 Millionen Euro und werden sich nach aktueller Erhebung des Verbandes unter den Bedingungen des Gesetzes bereits im kommenden Jahr mehr als verdoppeln. Damit geraten die Universitätsklinika endgültig in eine Situation, in der ihre Versorgungsaufgaben dauerhaft nur defizitär erbringbar sind. Wie der Verband betont, decken Universitätsklinika „ein einzigartiges Leistungsprofil“ ab. Sie erbrächten Spitzenmedizin, darunter Organtransplantationen, komplexe onkologische Therapien und die Versorgung seltener Erkrankungen, und übernehmen zugleich zentrale Aufgaben der Regelversorgung, heißt es weiter in einer Mitteilung des VDU. Dieser verweist darauf, dass Universitätskliniken in Krisensituationen unverzichtbar sind, etwa bei Pandemien oder anderen Ausnahmelagen sowie Konfliktszenarien. Darüber hinaus trügen sie durch ihre Rolle in der 24/7 Notfallversorgung maßgeblich zur Versorgungssicherheit bei. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – „auf Dauer keine Lösung“ Genau diese Funktionen sieht der VDU durch pauschale Kürzungen gefährdet. Die jetzige Finanzierung sei in erster Linie auf standardisierte und häufige Leistungen ausgerichtet und vernachlässige damit systematisch den Versorgungsauftrag der Universitätsmedizin. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärfe diese strukturelle Schieflage weiter, betont der Verband. Die Folge sei eine nochmals verschärfte Unterfinanzierung, die nur noch durch erhebliche Unterstützungsleistungen der Bundesländer und damit zu Lasten der Landeshaushalte kompensiert werden kann. „Das kann auf Dauer keine tragfähige Lösung sein“, betont der VDU. „Die Situation der Krankenhäuser in Deutschland ist Ausdruck vernachlässigter Strukturreformen. Es bleibt abzuwarten, ob in den Bundesländern notwendige Anpassungen der Krankenhausplanung erfolgen, Einrichtungen transformiert oder auch geschlossen werden. Die Abschwächung der Krankenhausreform hat den Veränderungsdruck bereits reduziert. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt zu einer Verschärfung der defizitären Situation. Ohne echte Strukturveränderungen wird es weder eine effizientere Krankenhausversorgung noch eine wirtschaftlich stabile Universitätsmedizin geben“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. Schwächung der Universitätsmedizin trifft Gesundheitsversorgung Auch die Wissenschaftsministerinnen und -minister aus acht Ländern warnen vor Risiken des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes für die Universitätskliniken. Die Wissenschaftsministerien von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein positionieren sich kritisch. Die Minister sehen im geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz des Bundes erhebliche Risiken für die Universitätskliniken. Zwar unterstützt die Gruppe das Ziel der Bundesregierung, die Dynamik der GKV-Beiträge zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern. Der aktuell vorgeschlagene Reformweg drohe jedoch die wirtschaftliche Grundlage zentraler Versorgungsstrukturen zu untergraben – insbesondere die der Universitätskliniken. „Diese sind unverzichtbar für die medizinische Spitzenversorgung, Forschung und Lehre und dürfen durch die geplanten Maßnahmen nicht geschwächt werden“, betonen die acht Ländern in einer gemeinsamen Mitteilung. Brandenburgs Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle hebt hervor: „Unsere vor zwei Jahren im Rekordtempo gegründete Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem soll als Herz der Modellregion Gesundheit Lausitz eine moderne, digitale und wohnortnahe Gesundheitsversorgung mit bundesweiter Strahlkraft entwickeln. Die Reformpläne des Bundes gefährden diese Pläne.“ Dabei geht es nicht um eigene Ambitionen, sondern um die medizinische Versorgung und Pflege der Menschen, so Schüle weiter. Die finanzielle Schwächung der Universitätsmedizin treffe die Gesundheitsversorgung im ganzen Land. Tragfähige Lösungen statt Mehrbelastung für Versicherte Die Landesministerinnen und -minister stellen klar, dass sie keine Mehrbelastungen für Versicherte befürworten. Vielmehr geht es ihnen darum, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Diese sollten sowohl die finanzielle Stabilität der GKV sichern als auch die Leistungsfähigkeit der Versorgung erhalten. Insbesondere sehen die Ministerinnen und Minister folgende Probleme. Kurzfristige Entlastung statt nachhaltiger Reformen: Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung verlagert die Finanzprobleme der GKV auf die Leistungserbringer – insbesondere Krankenhausträger, Kommunen und Länder. Stattdessen fordern die acht Landesministerinnen und -minister eine grundlegende Reform, um strukturelle Probleme langfristig wirksam anzugehen. Ohne zielgerichtete, nachvollziehbare und ausgewogenen Maßnahmen zur Ausgabensteuerung und zur Stärkung der Einnahmen werde die Finanzsituation der GKV nicht nachhaltig gelöst, heißt es weiter. Hohe Kosten für Universitätskliniken: Bereits heute arbeiten rund 75 Prozent der Universitätskliniken defizitär. Nach Einschätzungen des VDU entstehen zusätzliche Belastungen von rund 800 Millionen Euro pro Jahr. Deckelung der Krankenhausvergütungen: Die geplante Begrenzung der Vergütungsanstiege führe zu einer systematischen Unterfinanzierung, da reale Kostensteigerungen nicht mehr abgebildet werden, so die acht Landesministerinnen und -minister. Einschnitte beim Pflegebudget: Die geplante Begrenzung der Mittel sowie die Streichung pflegeentlastender Maßnahmen erschweren die Einhaltung von Personalvorgaben und erhöhen die Belastung der Pflegekräfte. Konsequenzen für Versorgung und Ausbildung: Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen führen zu Leistungseinschränkungen, längeren Wartezeiten und einer Verschlechterung der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Ministerinnen und Minister befürchten negative Auswirkungen auf die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität der Gesundheitsberufe. Länderminister wollen „gezielte Anpassung der Krankenhausfinanzierung“ Die acht Wissenschaftsministerinnen und -minister plädieren stattdessen – nicht nur mit Blick auf die Universitätskliniken – für gezielte Anpassungen Krankenhausfinanzierung und Gesundheitsversorgung. Dazu zählt für die Gruppe der Ministerinnen und Minister der Erhalt bewährter Verhandlungsmechanismen sowie die Weiterentwicklung des Pflegebudgets. Dieses solle künftig den tatsächlichen Personalbedarf und die Leistungsstruktur realitätsnah abbilden. Ebenso notwendig sei aus ihrer Sicht ein konsequenter Bürokratieabbau – insbesondere durch eine Vereinfachung des Abrechnungssystems – sowie eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Patientensteuerung. Zudem sprechen sich die acht Länder für eine stärkere Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln aus. (ja/BIERMANN)
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