Reform des Nachrichtendienstrechts gefährdet Arzt-Patienten-Geheimnis4. August 2026 Foto: nmann77/stock.adobe.com Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) warnt davor, dass durch eine Reform des Nachrichtendienstrechts das Arzt-Patienten-Geheimnis gefährdet werde. Die Kammer fordert eine Änderung des Gesetzentwurfes. Der Gesetzentwurf habe eine „gravierende Lücke – zum Nachteil von Patientinnen und Patienten“, so die LÄKH. Deren Präsident, Dr. Edgar Pinkowski, betonte: „Während in dem Entwurf anwaltliche Kontakte vor nachrichtendienstlichem Zugriff geschützt werden sollen, werden Arzt-Patienten-Kontakte von diesem Schutz ausgenommen. Dieser Gesetzentwurf ist eine Missachtung der Ärzteschaft und untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“ Die LÄKH fordert daher umgehend eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs und schließt sich einer entsprechenden Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) an. Absolut geschützte Berufsgeheimnisträger: Rechtsanwälte ja, Ärzte nein? Konkret sieht der aktuelle Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zu einer Reform des Nachrichtendienstrechts vor, dass Rechtsanwälte in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden. Das bedeutet für sie und ihre Mandantschaft den Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen. Ärzten aber soll dieser Schutz verwehrt bleiben. Sie würden dann nicht dem absoluten Schutz für zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger unterstellt sein, „obwohl das ärztliche Vertrauensverhältnis verfassungsrechtlich besonders geschützt ist“, wie Pinkowski erläuterte. Die ärztliche Schweigepflicht und das Arzt-Patientengeheimnis seien besonders hohe Werte. Für eine erfolgreiche Therapie sei es unabdingbar, dass sich Patienten gegenüber ihren Ärzten öffnen können, ohne negative Konsequenzen zu fürchten, so der Mediziner weiter. Deshalb müsse dieses Vertrauensverhältnis ganz besonders vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Reform des Nachrichtendienstrechts: LÄKH fordert „dringende Nachbesserung“ Die Ärztekammern sehen in dem genannten Entwurf eine gravierende Ungleichbehandlung zu Lasten der Patienten, die nicht zu rechtfertigen sei. „Es kann nicht angehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten weniger geschützt wird als das zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandantinnen und Mandanten. Hier fordern wir dringend eine Nachbesserung“, fasst es Pinkowski zusammen. Die LÄKH schließt sich daher der Forderung der BÄK an, Ärzte sowohl im Bundesverfassungsschutzgesetz als auch im Bundesnachrichtendienst-Gesetz in den Kreis der absolut geschützten Vertrauenspersonen aufzunehmen und die Arzt-Patienten-Beziehung vollständig vor nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen zu schützen. Die BÄK hat dazu bereits ein Papier ausgearbeitet, der die entsprechenden Passagen im Gesetzentwurf ergänzt.
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