GeDIG-Referentenentwurf: Virchowbund kritisiert staatliche Eingriffe in Praxisstrukturen

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Hauptkritik des Virchowbundes am GeDIG: Das Gesetz greife in die ärztliche Terminhoheit ein und gefährde die ärztliche Schweigepflicht. Der „einzige Lichtblick“ sei die digitale Ersteinschätzung, so Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes.

Von Dr. Judith Amann

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll „die Transformation des Gesundheitssystems hin zu einem digitalen, datengestützten Gesundheitsökosystem“ weiter vorangetrieben werden, so das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf seiner Website. Anfang Mai hatte das BMG einen Referentenentwurf zum GeDIG vorgelegt. Geplant sind verschiedenste Regelungen – von der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), über eine digitale Ersteinschätzung bis hin zur Nutzung von Daten für die Forschung sowie die Weichenstellung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Virchowbund lehnt Zugriff auf Praxis-Terminkalender ab

Das GeDIG sieht vor, dass Patienten mit der ePA zugleich einen „einfachen, digitalen Weg in die ambulante Versorgung“ bekommen. Gesetzlich Versicherte sollen über die ePA-App zunächst zu einer in ganz Deutschland einheitlichen, standardisierten Einschätzung kommen, bereitgestellt durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Danach geht es für den Patienten weiter zur digitalen Terminbuchung. Genau das ist für den Virchowbund ein „unzulässiger Eingriff in die Autonomie und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Praxen“.

Dahinter stecke ein doppelter Denkfehler, wie eine Praxis strukturiert sei, glaubt Heinrich. Erstens, dass Termine austauschbar und fremdbestimmbar seien. „In meiner Praxis gibt es rund 20 Arten von Terminen, vom Akut-Kurztermin bis zur OP-Nachsorge, für die ich jeweils anderes Personal und andere Geräte einplanen muss“, berichtet Dr. Heinrich.

Zweitens sei die vertragsärztliche Tätigkeit nur ein Teil des Praxisalltags. Krankenkassen würden mit diesem Gesetz aber auch in jene Aspekte der Versorgung eingreifen, die außerhalb der Gesetzlich Krankenversicherung (GKV) liegen. Der Virchowbund lehnt den generellen Zugriff auf die Terminkalender und damit die Praxisorganisation kategorisch ab. Heinrich betont: „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“

Gesundheitsdaten: GeDIG erweitert Zugriffsrechte der Kassen

Besorgt zeigt sich der Verband auch über geplante Zugriffsrechte der Krankenkassen auf bislang geschützte Patientendaten. Die Politik will mit ihrem Gesetz ausdrücklich die „Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung“ weiter verbessern.

So sollen etwa die Krankenkassen mehr Möglichkeiten zur Datennutzung bekommen – für eine „datengestützte Versorgung“ oder bessere Prävention, im Interesse der Versicherten. Dazu sollen die Kassen in sogenannten Reallaboren „zeitlich befristet innovative Ansätze der Datenverarbeitung erproben“ dürfen, so das BMG zu den im GeDIG vorgesehenen Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten.

Virchowbund fordert Abkehr von der Opt-out-Regelung

Anstatt der im GeDIG geplanten Ausweitung der Möglichkeiten zur Datennutzung mit den Reallaboren, fordert der Verband die Rückkehr zur aktiven Einwilligung in die Datenverarbeitung statt der Opt-out-Regelung. „Den Patienten muss klar sein, dass die Krankenkassen ansonsten das Arztgeheimnis untergraben können“, so der Virchowbund-Bundesvorsitzende.

Allerdings steht die Nutzung der Patientendaten verschiedensten Interessengruppen offen – auch den Leistungserbringern. Diese sollen bei Forschungsdatenzentrum Gesundheit beantragen können, Behandelnde ähnlicher Patientenfälle zu identifizieren und ansprechen zu können – ohne, dass die betroffenen Versicherten identifiziert werden.

Weitere Kritik übt der Verband an den vorgesehenen Sanktionen gegen Ärzte, die die neue eÜberweisung nicht nutzen. Stattdessen plädiert der Virchowbund für positive Motivation durch Anreize wie Zeitersparnis und nutzerfreundliche Prozesse.

GeDIG liefert Rahmen für digitale Ersteinschätzung

Positiv bewertet der Virchowbund dagegen den ersten Rahmen für eine digitale Ersteinschätzung, die irgendwann die zunächst vorgesehene standardisierte Einschätzung ersetzen soll. Im Referentenentwurf zum GeDIG ist von einer „umfassenden Bedarfseinschätzung“ die Rede. Diese soll Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sowie Zuordnung der Behandlungsbedarfe und der passenden Versorgungsebene umfassen.

Speziell diese Möglichkeit, Anfragen nach Dringlichkeit zu kategorisieren und gezielt Versorgungswegen zuzuordnen, begrüßt der Virchowbund. Auch die Einbindung von Informationen zu Vorerkrankungen und Medikation sei an dieser Stelle sinnvoll. Das könne die Versorgungsqualität steigern, so der Verband weiter.

Heinrich: „Gestaltung der Ersteinschätzung rein ärztliche Aufgabe“

„Die Detaildefinition und Gestaltung der digitalen Ersteinschätzung ist jedoch eine rein ärztliche Aufgabe und sollte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorbehalten sein“, betont der Virchowbund. Das GeDIG hingegen sieht vor, dass KBV und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zu den notwendigen Vorgaben und Anforderungen einer umfassenden digitalen Ersteinschätzung treffen.

„Die digitale Ersteinschätzung ist ein Grundpfeiler für ein zukünftiges Primärversorgungssystem“, betonte Heinrich. Das sieht nicht nur der Virchowbund so: So setzt beispielsweise auch der Berufsverband für HNO-Ärzte auf die digitale Ersteinschätzung in der Primarversorgung. Heinrich warnt aber: „Der andere Grundpfeiler ist, dass es dann noch genügend niedergelassene Hausärztinnen und Fachärzte gibt, die die Fälle aus der Ersteinschätzung auch übernehmen und versorgen können. Und an diesem Punkt droht die Bundesregierung gerade die ambulante Versorgung irreparabel zu schädigen.“