Anpassungen der Laborreform gefordert11. März 2025 Bild: © Frank Täubel – stock.adobe.com Die Mitglieder der beiden Berufsverbände der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.) wenden sich erneut mit einem offenen Brief an den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Anlass sind die nun vorliegenden Ergebnisse einer umfangreichen Folgenabschätzung, die die bereits erwarteten gravierenden Auswirkungen der am 1. Januar in Kraft getretenen Laborreform 2025 durch die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 19. April 2024 (709. Sitzung) bestätigen. „Für die fachärztlichen Labore kommt es so schlecht, wie wir es befürchtet haben“, erklärt der erste Vorsitzende des ALM e.V., Dr. Michael Müller. „Die von uns in Auftrag gegebenen Simulationsrechnungen auf der Basis der beiden ersten Quartale des Jahres 2024 zeigen deutlich, dass die uns versprochene Leistungsbedarfsneutralität nicht eingehalten wird. Vielmehr führt die Umsetzung der Beschlüsse des BA zu erheblichen negativen Folgen für die fachärztlichen Labore, deren erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen sich direkt auf die Patientenversorgung in den Bereichen der davon betroffenen Labore auswirken. Leider führen die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Honorarverteilung dazu, dass Finanzmittel aus der Laborversorgung in andere Bereiche umgeleitet werden. Dies geschieht trotz steigender Arbeitskosten und gleichbleibend hoher Anforderungen an die Facharztlabore. Die Vergütung der labordiagnostischen Untersuchungen, also unserer Kernleistungen, erfolgt nicht mehr kostendeckend. Zugleich stellen wir zusätzliche erhebliche Verwerfungen in der Honorarverteilung innerhalb der Facharztlabore fest. Diese sind sachlich nicht begründbar und daher auch nicht akzeptabel. Die willkürliche Absenkung der Mindestvergütungsquote auf 85 Prozent, für die es ebenso wie für die Laborreform keine kalkulatorische Grundlage gibt, verschärft die Lage noch zusätzlich“, so Müller weiter. „In der Folge dieser inakzeptablen Beschlüsse des Bewertungsausschusses und deren honorarpolitischer Umsetzung kommt es bereits jetzt zur Schließung von kleineren Facharztlaboren, wodurch die labordiagnostische Versorgung von Patientinnen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen teils erheblich beeinträchtigt werden kann, da die Transportwege der diagnostischen Proben länger werden. Durch die Umsetzung der Laborreform verlieren alle Labore deutlich an Honorar, was deren wirtschaftliche Existenz in Gefahr bringt, denn sie können diese Verluste bei steigenden Kosten und gleicher Leistung nicht ausgleichen. Die Auswirkungen der Reform können dazu führen, dass wichtige medizinische Untersuchungen zunehmend nicht mehr durchgeführt werden, da die Erstattungsbeiträge ohnehin nicht mehr kostendeckend sind“, so Prof. Ralf Ignatius, stellvertretender Bundesvorsitzender des BÄMI e.V. Forderungen nach Anpassung der Reform Die fachärztlichen Verbände fordern in ihrem offenen Brief dringend eine Anpassung der Reform, darunter: Rücknahme der Abwertungen für Laboruntersuchungen und eine gerechte Vergütung der Sachkostenpauschalen. Das für die Laborversorgung verfügbare Vergütungs- und Honorarvolumen ist vollständig für die Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen zu verwenden. Sicherstellung einer kostendeckenden Finanzierung der fachärztlichen Labore durch eine Erhöhung der Mindestvergütungsquote auf mindestens 89 Prozent. Transparenz und Nachsteuerung in der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen, um systematische Finanzabflüsse aus der Laborversorgung zu verhindern. Berücksichtigung der nachgewiesenen deutlich steigenden Kosten in den Laboren. Zeit zum Handeln ist jetzt! Die Fachebene der KBV hatte sich im vergangenen Jahr bereits mit den Ergebnissen der vorgelegten Simulationsberechnungen, den Verwerfungen in den fachärztlichen Laboren und den vorgebrachten Vorschlägen befasst – ohne jedoch zentrale Kernforderungen der Labore zu berücksichtigen. Statt zu handeln, wollte man erst nach den vorliegenden Abrechnungen von 2025 reagieren. „Das ist aus unserer Sicht zu spät, denn die KBV erhält die Daten erst mit erheblicher Verzögerung. Die negativen Folgen der Laborreform sehen wir bereits jetzt und die Unterfinanzierung in der labordiagnostischen Versorgung ist überdeutlich. Es sind umgehend Korrekturen vorzunehmen, um eine nachhaltige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige labordiagnostische Versorgung zu erhalten. Dabei ermöglichen die von uns aktuell vorgelegten Folgenabschätzungen bereits jetzt eine gezielte Anpassung der Honorarentwicklung“, ergänzt Prof. Dr. med. Jan Kramer, stellvertretender Vorsitzender des ALM e.V. Veröffentlichung zur Umsetzung der Laborreform 2025 Ergänzend zum offenen Brief hat der ALM e.V. eine Publikation veröffentlicht, in der die Reform und ihre Auswirkungen umfassend analysiert werden. Eine von unabhängigen Experten durchgeführte Simulation auf Basis der Abrechnungsdaten von 64 niedergelassenen fachärztlichen Laboren zeigt deutlich, warum die aktuellen Regelungen untragbar sind. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen für notwendige Anpassungen formuliert, um die labordiagnostische Versorgung in Deutschland dauerhaft zu sichern.
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