Kritik an der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeuten21. Februar 2020 Foto: ©WavebreakmediaMicro – stock.adobe.com Aus Sicht der DGPPN grenzt sich die neue Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ nicht ausreichend von der eines psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten ab. Mitte Februar hat der Bundesrat die neue Approbationsordnung für Psychotherapeuten verabschiedet, ab dem Wintersemester 2020/21 wird dann ein neues Studienfach Psychotherapie direkt zur Approbation führen. Absolventen dürfen dann laut Gesetz die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ tragen. Über die anschließende Weiterbildung ist eine Spezialisierung in der Kinder- und Jugendlichen- oder Erwachsenenpsychotherapie möglich. Aus Sicht der DGPPN grenzt sich die neue Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“ nicht ausreichend von der der psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten ab. Patienten werden so im Unklaren gelassen, wer ihnen gegenübersitzt und die therapeutische Behandlung verantwortet. Die Orientierung des Patienten im Gesundheitssystem und seine zielgerichtete Versorgung werden damit bewusst erschwert, kritisiert die Fachgesellschaft. Die DGPPN habe das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an kritisch-konstruktiv begleitet und gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen wiederholt die notwendige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs an diesem und anderen entscheidenden Punkten aufgezeigt, erklärte die Fachgesellschaft. So seien die mangelnden Praxiszeiten und eine fehlende bundesweite Wissensprüfung bemängelt worden. Die Approbationsordnung, welcher der Bundesrat mit eigenen Änderungen nun zugestimmt hat, trage der von DGPPN, Bundesärztekammer und anderen ärztlichen Verbänden in den vergangenen Monaten vorgebrachten Kritik allerdings nur bedingt Rechnung, kritisiert die DGPPN. Es bleibe jetzt abzuwarten, wie der neue Studiengang bundesweit an den Hochschulen eingerichtet wird. Nach Auffassung der Fachgesellschaft sollte die Kooperation mit medizinischen Fakultäten und ihr Wissenstransfer als Garant für eine größtmögliche Versorgungssicherheit des Patienten eine Voraussetzung sein. Psychoanalytiker sehen die Verfahrensvielfalt in Gefahr Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) bezeichnet die neue Approbationsordnung als problematisch. Ihr Kritikpunkt: Es fehle eine verbindliche Vorgabe für eine fachkundige Lehre der Psychotherapieverfahren im gesamten Studium, bekräftigt der Vorsitzende der DGPT, Georg Schäfer. Es sei also nicht festgelegt, dass die Lehrenden eine abgeschlossene Weiterbildung in dem von ihnen gelehrten Psychotherapieverfahren absolviert haben. „Lediglich für die berufspraktische Qualifizierung hat der Bundesrat die Verpflichtung zur fachkundigen Lehre mit aufgenommen, nachdem erkennbar wurde, dass die entsprechende Hochschullehrervereinigung – die Deutsche Gesellschaft für Psychologie – hierfür offensichtlich von Beginn an Lehrkräfte ohne entsprechende Weiterbildung vorgesehen hatte“, schildert Schäfer. Weiterhin sei für die berufspraktische Qualifizierung auch nicht vorgegeben, dass den Studierenden alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren zugänglich gemacht werden müssen. Es hänge jetzt von den die Universitäten beaufsichtigenden Landesbehörden ab, ob bei der behördlichen Zulassung der neuen Studiengänge (Akkreditierungsverfahren) die Ausbildungsziele, die im Psychotherapeutengesetz vorgegeben sind, realisiert werden können. Die DGPT befürchtet, dass die gegenwärtig sehr einseitig verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Lehre an den staatlichen Universitäten weitergeführt wird. „Damit wird erheblich beeinflusst, welches Vertiefungsverfahren die angehenden Psychotherapeuten in der dem Studium nachfolgenden Weiterbildung wählen“, berichtet Schäfer.
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