„Apps auf Rezept“ – Mehr Kosten als Nutzen

Bild: Pförringer/KI-generiert

Aktuelle Analysen zeigen Schwächen mit Blick auf Kosten, Nutzen und Wirksamkeit. Transparente Qualitätskriterien, kontinuierliche Evaluation und enge Interaktion mit der ärztlichen Betreuung sind notwendig.

Die Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in Deutschland war ein Meilenstein für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Als digitale „Apps auf Rezept“ wurden DiGAs im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Jahr 2019 etabliert, um Patienten eine niedrigschwellige, evidenzbasierte digitale Unterstützung bei spezifischen Erkrankungen zu ermöglichen. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, den Zugang zu Therapien zu erleichtern und die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken.

Guter Ansatz, suboptimale Umsetzung

Doch trotz hoher Erwartungen und politischer Förderung zeigen aktuelle Analysen ein gemischtes Bild: Während das Potenzial unbestritten ist, offenbaren sich in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen in Bezug auf Kosten, Nutzen und Wirksamkeit. Anders ausgedrückt: Ein guter Ansatz, suboptimal umgesetzt.

DiGAs sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen (I oder IIa) gemäß der Medical Device Regulation (MDR) und müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Voraussetzung ist unter anderem ein positiver Versorgungseffekt, entweder in Form eines medizinischen Nutzens oder patientenrelevanter Struktur- und Verfahrensverbesserungen. Um Innovation zu fördern, ist auch eine vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis ­möglich, während Stu­dien zur Evidenzgenerierung noch laufen – ein Novum im deutschen Gesundheitswesen.

Nutzerzahlen und ­Marktüberblick

Bis Mitte 2025 wurden mehr als 50 DiGAs in das Verzeichnis aufgenommen, mit Anwendungen etwa bei Depressionen, Tinnitus, Adipositas, Diabetes oder Schlafstörungen. Die Nutzung wächst moderat, jedoch keineswegs flächendeckend: Eine Analyse des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass weniger als ein Prozent der gesetzlich Versicherten bislang eine DiGA genutzt hat. Gleichzeitig beliefen sich die Ausgaben der Gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV) für DiGAs 2023 auf mehr als 140 Millionen Euro – bei teils sehr unterschiedlichen Preisen pro Anwendung.

Kostenstruktur und ­Preisgestaltung

DiGAs dürfen – im ersten Jahr nach Zulassung – ihre Preise selbst fest­legen, auch ein Novum. Erst danach greift eine Preisverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband. Dies hat zu einer Vielzahl von Anwendungen mit Preisen mehr als 400 Euro für einen Nutzungszeitraum von 90 Tagen geführt, unabhängig vom tatsächlichen Nutzen oder der wissenschaft­lichen Evidenzlage. Kritiker sprechen von einer Überförderung ohne adäquate Nutzenprüfung.

Eine Untersuchung des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam zu dem Schluss, dass viele DiGAs zwar formal positive Versorgungseffekte nach­weisen, diese aber in der Praxis ­klinisch kaum relevant oder methodisch schwach belegt seien. In mehreren Fällen beruhte der Nutzen auf Selbstauskünften der Nutzer ohne Kontrollgruppen oder langfristige Wirksamkeitsnachweise. Die Folge: Hohe Kosten treffen auf unzu­reichende Effekte – ein Missverhältnis, das in einer zunehmend belasteten GKV-Landschaft kritisch gesehen werden muss.

Beispielhafte Bewertungen

Zum Beispiel zeigen Apps im Einsatzfeld der Angststörungen bei einem Preis von mehr als 400 Euro pro Quartal in evaluierenden Studien nur moderate Effekte gegenüber Placebo-Interventionen. Andere Anwendungen, beispielsweise für Adipositas-Patienten, wurden etwas positiver bewertet. Aber auch hier mangelt es an Langzeitdaten zur Nachhaltigkeit der Gewichtsreduktion.

Digitalisierung mit Potenzial, aber nicht um jeden Preis

Trotz dieser Kritikpunkte sollte das Grundkonzept der DiGAs nicht völlig verworfen, sondern nur restrukturiert, vereinfacht und in den Kosten drastisch gekürzt werden. Die Möglichkeit, digitale Interventionen in die Regelversorgung zu integrieren, kann ein wichtiger Fortschritt sein. Dies gilt insbesondere für die Versorgung chronischer Erkrankungen, bei denen Warte­zeiten auf analoge Therapie­angebote oft unpraktikabel lange sind.

Die digitale Begleitung kann zudem die Therapietreue steigern, Patienten aktivieren und Versorgungsprozesse entlasten. Eine 2024 veröffentlichte Metaanalyse im Journal of Medical Internet Research (JMIR) zeigt, dass DiGAs mit strukturierter Nutzer­führung und personalisierter Feedbackfunktion tendenziell eine höhere Wirksamkeit aufweisen – voraus­gesetzt, sie sind konsequent in klinische Prozesse eingebunden.

Fazit: Digitalisierung ja, aber evidenzbasiert & kostenbewusst

Die DiGA-Initiative zeigt, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich funktioniert – rechtlich, technisch und auch therapeutisch. Gleichzeitig offenbart der bisherige Verlauf strukturelle Schwächen in der Bewertung, Preisgestaltung und Evidenzgenerierung. Es ist notwendig, die DiGA-Zulassung kritischer und methodisch strenger zu gestalten, um sicherzustellen, dass nur Anwendungen mit echtem Zusatznutzen in die Versorgung kommen – und das zu einem verhältnismäßigen Preis.

Für eine nachhaltige Integration digitaler Gesundheitsanwendungen braucht es transparente Qualitätskriterien, kontinuierliche Evaluation sowie eine enge und kontinuierliche Inter­aktion mit der ärztlichen Betreuung. Zudem muss die Vergütung direkt an die Nutzung gekoppelt sein. Eine nicht abgerufene Leistung wird nicht vergütet. Zudem gilt es nachzuweisen, wie hoch die Abbruchquoten sind.

Unter Einhaltung dieser Gebote der Fairness und Transparenz kann und wird die Digitalisierung funktionieren und sich im Interesse des Patienten positiv entwickeln. Im Kontext all dieser positiven Entwicklungen ist die Reduktion von Bürokratie und Dokumentationsaufwand das erste Ziel und adäquat digital adressierbar.

Autor:
Prof. Dominik Pförringer
Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
Theatinerstr. 1
80333 München