Augenverletzungen beim Heimwerken: Schutzbrille ist unverzichtbar

Sichtbarer Fremdkörper in der Hornhaut des Auges. Symbolbild.© Prof. Dr. H. Busse/Universitätsklinikum Münster

Was ist zu tun, wenn ein Fremdkörper im Auge landet? Experten der Stiftung Auge klären darüber auf, welche Warnzeichen es gibt, welche Sofortmaßnahmen sinnvoll sind und wann ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. 

Auch nach der Ferienzeit zieht es viele Garten- und Heimarbeitsbegeisterte an ihre Werkzeuge – sei es für den Herbstschnitt im Garten oder für handwerkliche Projekte in den eigenen vier Wänden. Doch beim Schleifen, Hämmern und Sägen besteht schnell die Gefahr, dass etwas „ins Auge geht“, wie zum Beispiel ein abspringendes Stück Holz, ein zurückschnellender Ast oder etwas, das vom Werkzeug absplittert. Ob das Auge durch den Fremdkörper lediglich gereizt ist oder ob es zu einer ernsthaften Verletzung gekommen ist, lässt sich aber oft nur schwer beurteilen.

Das Auge ist ein empfindliches Organ: Bereits kleine Fremdkörper wie Wimpern oder Insekten, die sich auf die Hornhaut verirren, können das Auge reizen und zu einem starken Tränenfluss führen. Im Idealfall wird der Fremdkörper dadurch rasch wieder ausgeschwemmt und das Auge beruhigt sich.

 „Ist der Fremdkörper im Auge sichtbar und gut zugänglich, etwa am Lidrand, kann versucht werden, ihn mit gut gewaschenen Fingern oder einem Wattestäbchen zu entfernen“, erklärt Prof. Frank G. Holz, Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Auge. Auch das Spülen mit klarem Wasser oder einer Augenspüllösung kann das Ausschwemmen von Fremdkörpern beschleunigen.

Allerdings gilt dies nicht für scharfkantige oder spitze Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter. „Besteht auch nur der Verdacht, dass sich solche gefährlichen Partikel noch im Auge befinden, sollte das Auge möglichst wenig bewegt, keinesfalls gerieben und umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden“, betont Holz.

Unfallhergang liefert wichtige Hinweise

Ärztlicher Rat sollte auch dann eingeholt werden, wenn zwar kein Fremdkörper mehr sichtbar, das Auge jedoch anhaltend gereizt, gerötet oder schmerzhaft ist. Diese Beschwerden können entweder auf einen versteckten Fremdkörper hinweisen oder darauf, dass die Hornhaut oder tieferliegende Augenstrukturen bereits verletzt sind. „Auch Sehstörungen wie Schlierensehen, Doppelbilder oder eine auffallende Lichtempfindlichkeit sollten Anlass sein, das Auge rasch eingehend untersuchen zu lassen“, so Holz.

Wichtige Hinweise auf mögliche Verletzungsmuster liefert dabei der Unfallhergang: Was kann überhaupt ins Auge gelangt sein, um welches Material handelt es sich, wie schnell war der Fremdkörper beim Auftreffen und können möglicherweise noch scharfkantige Anteile im Auge verblieben sein? Ist etwa der Griff eines Werkzeugs oder ein anderer stumpfer Gegenstand auf das Auge geprallt, dann ist eher mit einer Prellung ohne verbleibende Fremdkörper zu rechnen.

Metallteilchen dagegen, die beim Fräsen oder Bohren mit hoher Geschwindigkeit ins Auge geschleudert wurden, können sogar bis in das Innere des empfindlichen Organs vorgedrungen sein. „Sie wirken wie Projektile, die Horn- oder Lederhaut durchschlagen können – und dann nicht auf den ersten Blick sichtbar sind“, erörtert Holz. Solche die Hornhaut durchdringenden Augenverletzungen seien immer ein Fall für die Notaufnahme und könnten selbst in der hausärztlichen Praxis nicht ausreichend behandelt werden. „Hier sind spezielle Untersuchungen und augenärztliche Expertise unerlässlich.“

Unsachgemäße Entfernung kann Schaden vergrößern

Für den Fall, dass größere Splitter noch in der Hornhaut stecken, sollte ebenfalls so rasch wie möglich ein Augenarzt oder eine Augenärztin aufgesucht werden – und keinesfalls der Versuch gemacht werden, den herausragenden Fremdkörper selbst zu entfernen. Denn dieser verschließt die Lücke, die er geschlagen hat.

Wird er unsachgemäß entfernt, besteht die Gefahr, dass das Auge noch stärker verletzt wird. „Jede penetrierende Augenverletzung muss als Gefahr für die Sehfähigkeit betrachtet und umgehend professionell mikrochirurgisch versorgt werden“, betont der Experte.

Anhaltende Reizung ernst nehmen – Schutzbrille beugt vor

Sind keine Verletzungen sichtbar und alle Fremdkörper entfernt, beruhigt sich das Auge in der Regel schnell wieder. Bleibt die Irritation aber bestehen oder es kommt nach einigen Tagen erneut zu Rötungen oder Schmerzen, sollte auch dann noch ärztlicher Rat gesucht werden.

Gerade beim Kontakt mit organischen Materialien, etwa kleinen Pflanzenstückchen, die beim Gärtnern ins Auge gelangt sind, besteht die Gefahr einer Pilzinfektion, die die Hornhaut angreift, erklärt Prof. Gerd Geerling, Direktor der Universitäts-Augenklinik Düsseldorf und Mediensprecher der Stiftung. Eine solche Pilzkeratitis kann meist mit antimykotisch wirksamen Augentropfen erfolgreich behandelt werden.

Ein anderer, schwerwiegender Grund für nachträgliche oder anhaltende Reizungen sind tief ins Auge eingedrungene Fremdkörper, die nicht sofort entdeckt wurden. Diese müssen im Rahmen einer Operation entfernt werden. „Besser als eine gute Nachsorge ist die Prävention von Augenverletzungen“, betont Geerling und rät dazu, bei gefährlichen Arbeiten stets eine Schutzbrille zu tragen.