Aus dem Verkehr: Osnabrücker Zöllner beschlagnahmen Potenzmittel im Postpaket

Eine Aufgabe des Zolls ist es, illegale Warensendungen aufzudecken. Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Im Rahmen der Postabfertigung haben Zollbeamte aus Osnabrück einem Paket aus der Türkei am 29.11.2021 potenzsteigernde Arzneimittel gefunden. Hierbei handelte es sich um 10 Schachteln eines Sildenafil-Generikums.

Da Privatpersonen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen dürfen, stellten die Zöllner die Medikamente sicher.

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat die Potenzmittel in Verwahrung genommen und wird das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in seiner Zuständigkeit fortführen.

Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Das Hauptzollamt Osnabrück betont in einer Mitteilung zu dem Fund, dass Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, in Deutschland als Arzneimittel gelten können und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem das Präparat angeboten bzw. verkauft wird, komme es dabei nicht an.

Darüber hinaus können Präparate, die bestimmte pflanzliche oder tierische Stoffe enthalten, auch den artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Arzneimittel, die in Deutschland für das betreffende Anwendungsgebiet nicht erhältlich sind, könnten bei einer in Deutschland ansässigen Apotheke bestellt werden, so das Hauptzollamt weiter. Dazu benötigt der Patient vorab eine entsprechende ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung.

Hauptzollamt Osnabrück / ms)