Aus für Menthol in Zigaretten und Rauchtabak2. Juni 2020 Foto: © Jesser/Adobe Stock Menthol überdeckt den Tabakgeschmack und fördert so den Einstieg in das Rauchen. Für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder Gewöhnungsphase befinden, ist ein besonders hohes Gefährdungspotenzial durch Mentholzigaretten belegt. Daher dürfen in der EU seit dem 20. Mai 2020 keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. In Deutschland ist darüber hinaus seit dem 20. Mai jede Verwendung von Menthol als Zusatzstoff in Zigaretten und Rauchtabak verboten. Menthol löst ein Kälteempfinden aus, wodurch Tabakrauch, der kratzig und hustenreizend ist, leichter eingeatmet werden kann. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits im Jahr 2015 in seiner gesundheitlichen Risikobewertung zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten auf diesen Zusammenhang hingewiesen. In der Stellungnahme hat das BfR die Gesundheitsgefahren von Tabakzusatzstoffen, die zur Unterdrückung von körpereigenen Warnreizen führen können, sowie ihre Auswirkungen auf das Suchpotential bewertet. „Das Aus für Menthol in Rauchtabak ist ein Erfolg unserer wissenschaftlichen Arbeit, die dem Gesetzgeber als Grundlage für wissenschaftsbasierte, politische Entscheidungen dienen“, sagt BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai 2020 hat das BfR auf die Gefahren des Zigarettenrauchens hingewiesen. Das BfR bewertet unter anderen die gesundheitlichen Risiken von Zusatzstoffen in Tabak. Der Zigarettenkonsum stellt ein großes Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz dar. Neben Erkrankungen wie Lungen-, Kehlkopf- oder Blasenkrebs erhöht der Zigarettenkonsum auch das Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, Schlaganfälle, Gefäßerkrankungen (Raucherbein) und chronisch-obstruktive Lungenkrankheit. Die gesundheitliche Bewertung von Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen und E-Zigaretten gehört zu den Kernaufgaben des BfR. Einen aktuellen Erfolg der wissenschaftlichen Bewertungsarbeiten des BfR stellt das Mentholverbot in Zigaretten und allen Rauchtabakprodukten wie Zigarillos oder Wasserpfeifentabak dar, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat. Menthol aktiviert bestimmte Rezeptoren (TRPM8) und löst damit ein Kälteempfinden aus. Dies erleichtert die Inhalation von Aerosolen wie zum Beispiel Zigarettenrauch. Damit werden der Einstieg in den Zigarettenkonsum erleichtert und die warnenden Körpersymptome des Zigarettenrauches wie Halskratzen und Husten, die unter anderem auf dem Gehalt an Aldehyden (z. B. Formaldehyd und Acrolein) und Reizgasen wie Ammoniak beruhen, unterdrückt. In einer Forschungsarbeit wies das BfR nach, dass bereits sehr geringe Mentholgehalte ausreichen, um die sensorischen TRPM8-Rezeptoren zu aktivieren. Diese Gehalte liegen unterhalb der Werte, die zu einem charakteristischen Aroma führen. Die Erleichterung der Inhalation wurde in der Tabakproduktrichtlinie der EU (2014/40/EU) im Jahr 2014 als einer der Gründe genannt, warum Zusatzstoffe im Tabak verboten werden können. Ziel der Richtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten und die Attraktivität der Erzeugnisse für diese Altersgruppe zu reduzieren. Das BfR hat in der Vorbereitung der nationalen Gesetzgebung die Bundesregierung wissenschaftlich beraten. Im Jahr 2016 wurde die Tabakproduktrichtlinie der EU durch das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen endete am 19. Mai 2020.
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