Autofahren mit einer Herzerkrankung: Fahrtüchtigkeit überprüfen13. August 2021 Foto: ©Jelena Stanojkovic – stock.adobe.com Der Kardiologe Thomas Pezawas von der MedUni Wien hat in „Current Problems in Cardiology“ die relevanten Erkrankungen zusammengefasst, die zu einer Fahruntüchtigkeit führen können. Damit gibt er einen Überblick für Betroffene und das behandelnde ärztliche Personal. Betroffene verschiedener Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterliegen einem gewissen Unfallrisiko beim Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr. Bluthochdruck, koronare Herzkrankheit und Herzmuskelschwäche können Gründe für eine (vorübergehende) Fahruntauglichkeit sein. Zahlreiche Erkrankungen können Ursache von Verkehrsunfällen sein und haben damit Auswirkungen auf die persönliche und allgemeine Sicherheit. Herzrasen und Schwindel können auch nach einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung auftreten. „Zwar treten nur ein bis fünf Prozent der plötzlichen Herztode während des Fahrens auf. Aber selbst eine kurze Bewusstlosigkeit am Steuer hat fatale Folgen“, erklärt Studienautor Pezawas von der Universitätsklinik für Innere Medizin II (Klinische Abteilung für Kardiologie). „Herzkranke Menschen müssen nicht per se fahruntüchtig sein. Sie müssen jedoch darüber informiert sein, ob ihre Erkrankung derzeit das Lenken eines Fahrzeuges erlaubt.“ Aufklärung über eine Fahreignung erhalten Betroffene von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. „Zum Beispiel darf mit einem Bluthochdruck über 180/110 mmHg kein Fahrzeug gelenkt werden oder es gilt nach einer Herzkatheter-Untersuchung mit Stent-Implantation ein vierwöchiges Fahrverbot für Berufsfahrer“, sagt Pezawas. Menschen, die ein Kraftfahrzeug fahren, müssten wissen, dass eine dokumentierte Warnung, dies zu tun, bei Unfallfolgen den Versicherungsschutz aufheben könne. Die Beweislast liege auf alle Fälle bei der fahrenden Person, da ein Vermeiden eines Arztbesuches keinen Freibrief zum Weiterfahren darstelle. Liste an Herz-Kreislauf Erkrankungen – auch COVID-19 birgt Risiko Die aktuell publizierte Arbeit bezieht sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Implantation eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst alle Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzmuskelschwäche und Bluthochdruck. „Es ist für alle Beteiligten von großem Vorteil, die Fahrtüchtigkeit bzw. Wartezeiten bis zur Fahrtüchtigkeit im Arztbrief zu dokumentieren,“ fasst Pezawas seinen systematischen Leitfaden zusammen. Neuland sind hierbei noch Post-COVID-Erkrankte. „Herzrasen und Schwindel können auch nach einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung auftreten, sagt Pezawas, „auch hier sollten in Zukunft Regelungen zur Fahrtüchtigkeit eingeführt werden.“ Formel berechnet das Risiko für die Gefahr eines schweren Unfalls Das jährliche Risiko (RH=risk of harm) für andere Verkehrsteilnehmende eine Gefahr darzustellen, lässt sich individuell mit der Formel RH=TDxVxSCIxAc (TD=Zeit am Steuer, V=Fahrzeugtyp, SCI=jährliches Risiko der plötzlichen Fahrunfähigkeit, Ac=Wahrscheinlichkeit für einen schweren Unfall) berechnen. Vorausgesetzt wird, dass privat Fahrende 4% (1h/Tag) und beruflich Fahrende 25% (6h/Tag) am Steuer verbringen – für letztere müssen daher strengere Regeln gelten. Allgemein in der Gesellschaft akzeptiert ist ein jährliches Risiko mit Todesfolge von 1:20.000 (RH=0,25x1x0,01×0,02=0,00005).
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