AWMF fordert: Patientenwohl stärker berücksichtigen1. Juni 2017 © Khakimullin Aleksandr – fotolia.com Die Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF ) fordert in einem Positionspapier zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel, die Methodik der Bewertung zu erweitern. Es sei wichtig, das patientenrelevante Outcome stärker einzubeziehen und damit zu einem wichtigen Kriterium der Bestimmung eines Zusatznutzens werden zu lassen. Seit 2011 werden neu in den Markt eingeführte Medikamente oder bereits etablierte Arzneien mit erweitertem Indikationseinsatz einer sogenannten „frühen Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen. Gesetzliche Basis ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Es hinterfragt, ob ein neues Medikament gegenüber bereits verfügbaren Präparaten einen Zusatznutzen aufweist. Die Ergebnisse dieser Bewertung dienen den Preisverhandlungen zwischen den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband. „Kommt als Ergebnis ein ‚erheblicher oder beträchtlicher Zusatznutzen‘ heraus, sind höhere Preise für das Medikament möglich“, erklärte Prof. Rolf Kreienberg, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Wird kein Zusatznutzen belegt, wirkt sich das auf die Preisverhandlung aus: Das Medikament darf dann nicht teurer abgegeben werden als die Vergleichstherapie. Die AWMF unterstützt grundsätzlich das Verfahren der Nutzenbewertung. „So wird sichergestellt, dass der Mehrwert neuer Entwicklungen geprüft wird, um unnötige Kosten im Gesundheitssystem zu vermeiden“, fasste Kreienberg zusammen. Allerdings zeigt eine aktuelle Analyse der Ergebnisse aller AMNOG-Verfahren von 2011 bis 2016 durch die AWMF-Ad-hoc-Kommission beunruhigende Entwicklungen. „Bei aller Zustimmung zu diesem Instrument sieht die AWMF in der derzeitigen Methodik Schwächen, die Innovationen bremsen könnten“, so der AWMF-Präsident. Die Ad-hoc-Kommission, in der mehr als 20 Vertreter medizinsicher Fachgesellschaften mitarbeiten, analysierte die insgesamt 224 bis Ende 2016 abgeschlossenen Verfahren. Bei mehr als 60 Prozent war ein „Zusatznutzen nicht belegt“, 16 Prozent wurde ein „geringer Zusatznutzen“ und nur zwölf Prozent ein „beträchtlicher Zusatznutzen“ beschieden. „Am Auffälligsten ist das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Fachgebieten, das nicht allein durch Unterschiede in Design und Qualität der zugrunde liegenden Studien zu erklären ist“, kritisierte Prof. Bernhard Wörmann, Vorsitzender der Kommission. In Onkologie, Infektiologie oder Pneumologie wurden 45 Prozent der geprüften Arzneimittel kein Zusatznutzen bescheinigt; in der Diabetologie, Neurologie oder Ophthalmologie lag die Quote bei fast 90 Prozent. Nach Einschätzung der Kommission liege der Hauptgrund darin, dass die Endpunkte der Studien unterschiedlich bewertet werden. Verbessert ein neues Arzneimittel die Krankheitsbelastung und die Lebensqualität des Patienten, wird das nicht ausreichend erfasst. „Wir brauchen eine höhere Gewichtung von Funktionstests, Verbesserung bei Alltagsfunktionen oder belastenden Symptomen“, forderte Wörmann. Die Methodik muss erweitert werden, um unzureichende Bewertungen des patientenbezogenen Outcomes zu beseitigen, so das Fazit der Kommission. Die Kommission weist in ihrem Papier auf weitere methodische Mängel hin: Wird kein Zusatznutzen bescheinigt, erbrachte der G-BA keinen Beleg für die Sicherheit dieser Aussage. Lediglich ein Prozent der bisherigen AMNOG-Entscheidungen wird mit der höchsten Aussagesicherheit eines Belegs getroffen. Die zugrundeliegenden Kriterien müssten auf alle Festlegungen angewandt und damit nachvollziehbar werden. Kritisch sehen die Experten zudem das Verfahren der Preisbildung, das heute weder rechtssicher noch transparent sei. Jetzt heißt es, die Verantwortlichen des AMNOG-Verfahrens beim Wort zu nehmen, denn sie sprechen seit dessen Einführung von einem „lernenden System“. „Die von der Ad-hoc-Kommission analysierten Entwicklungen stellen den langfristigen Wert des Verfahrens in Frage, wenn nicht methodisch nachgebessert wird“, bilanzierte AWMF-Präsident Kreienberg. Literatur: Positionspapier der AWMF-Ad-hoc-Kommission zu „Frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel 2017“ Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
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