AWMF fürchtet Verschlechterungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die geplante Gesetzesänderung zum Befristungsrecht2. August 2023 Foto: bluedesign/stock.adobe.com Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) warnt davor, dass sich die Situation für den wissenschaftlichen Nachwuchs verschlechtern könnte, wenn die Finanzierung der Hochschulen nicht vorab mit den Ländern geklärt wird. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs in der Biomedizin und den akademischen Gesundheitsberufen attraktive Karriereperspektiven zu bieten, ist ein zentrales Anliegen der AWMF. Sie unterstützt daher den Vorstoß des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das Befristungsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu ändern. In einer Stellungnahme zu dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf warnt die AWMF als Dachverband von 182 wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften jedoch davor, dass sich die Situation für den Nachwuchs weiter verschlechtern könnte, wenn nicht vorab mit den Ländern eine veränderte Hochschulfinanzierung vereinbart würde. Dass sich junge Forschende oft viele Jahre von einem befristeten Arbeitsverhältnis zum nächsten hangeln müssen, schadet sowohl ihrer persönlichen Karriere und Motivation als auch dem wissenschaftlichen Fortschritt insgesamt. „Das Anliegen des BMBF, mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs vor allem nach der Promotion zu schaffen, unterstützen wir. Allerdings sehen wir in den formulierten Änderungsvorschlägen des vorliegenden Referentenentwurfs erhebliche Risiken“, betont Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Ziel sollte es nach Meinung der AWMF sein, für definierte Aufgaben des wissenschaftlichen Mittelbaus mehr Funktionsdauerstellen an den Universitäten und damit bessere Zukunftsperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen. Doch dafür müssten die Länder ihrem Bildungsauftrag nachkommen und Rahmenbedingungen gestalten, damit dies möglich wird. „Fest steht: Wenn nicht vorab eine grundlegende Veränderung der Hochschulfinanzierung mit den Ländern vereinbart wird, kann die geplante Gesetzesänderung keinen positiven Effekt haben. Im Gegenteil“, erklärt Prof. Renate Deinzer, AWMF-Präsidiumsmitglied. Da solche Maßnahmen bislang nicht geplant sind, fürchtet die AWMF mit Blick auf den jetzt vorliegenden Referentenentwurf, dass sich die Situation für den Nachwuchs noch weiter verschlechtern wird und es künftig beispielsweise für weniger PostDocs eine Beschäftigungsmöglichkeit geben könnte. Auch bei den befristeten Stellen, die durch Drittmittel finanziert werden, könnte genau das Gegenteil dessen passieren, was beabsichtigt ist. Viele Drittmittelprojekte erlauben zwar die eigene Weiterqualifizierung als Doktorand oder Postdoc, führen aber nicht in die Selbständigkeit, weil der jeweils Forschende nicht selbst als Antragstellender in Erscheinung treten kann. Dies geht nur auf Landesstellen, die deshalb vor allem in der späten Qualifizierungsphase benötigt werden. „Wir sehen das Risiko, dass qualifizierte Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen nur noch in durch Drittmittel finanzierten Arbeitsverhältnissen weiterbeschäftigt werden können, wenn der Qualifizierungsbefristung ein zeitlicher Vorrang eingeräumt werden soll“, warnt Prof. Henning Schliephake, stellvertretender AWMF-Präsident. Damit hätten dann wiederum weniger Nachwuchstalente die Chance, sich dauerhaft im universitären Wissenschaftsbetrieb zu etablieren. In die aktuelle AWMF-Stellungnahme sind die Positionen von 18 ihrer Mitgliedsgesellschaften eingeflossen. Insgesamt vertritt die AWMF 182 medizinische wissenschaftliche Fachgesellschaften und damit die Interessen von 300.000 Mitgliedern. In dem Papier werden auch die Änderungsvorhaben zur Regelung von Beschäftigungen während des Studiums sowie die Anrechnung von Teilzeit auf die Befristungsdauer thematisiert.
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