AWMF-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Geschlechtsinkongruenz nimmt zu. (Foto: © ronniechua – stock.adobe.com)

In diesem Frühjahr soll erstmals eine S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter erscheinen. Sie löst die 1999 erstmals erstellte und 2013 aktualisierte S1-Leitlinie ab. 

Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz (GI) können sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Entsteht daraus für das Kind ein anhaltender, krankheitswertiger psychischer Leidenszustand, so spricht man von Geschlechtsdysphorie (GD).

Die neue Leitlinie, die neben Deutschland auch in Österreich und der Schweiz gültig sein wird, basiert auf den aktualisierten internationalen Klassifikationen von geschlechts-nonkonformen Identitäten. Diese Konzepte sehen vor, dass GI an sich keine psychische Krankheit ist. Allein das damit verbundene subjektive Leiden, die GD, wird als krankhaft betrachtet. Darüber hinaus soll die neue Leitlinie aktuelle Behandlungsstandards bündeln – basierend auf bestmöglicher Evidenz und breitestmöglichem Konsens 26 beteiligter Fachgesellschaften sowie zwei Vertretungsorganisationen von Behandlungssuchenden.

Ein weiteres Ziel der Leitlinienautoren bestand darin, nicht allein die weiterhin unsichere wissenschaftliche Evidenzlage und die Empfehlungen bereits bestehender internationaler Leitlinien zu bündeln, sondern darüber hinaus Fragestellungen zu identifizieren, die für die Diagnose und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit GI und GD relevant sind, aber noch nicht in publizierten Leitlinien behandelt wurden.

Besonders intensiv diskutiert wurde von den Leitlinienautoren der Einsatz von Hormonen als Pubertätsblocker bei Jugendlichen mit GD, bei denen die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit wissenschaftlich kaum belegt ist. Aufgrund von Fällen, bei denen Personen eine zu frühe und schnelle Behandlung mit Pubertätsblockern und einer Hormonbehandlung später bereut haben, agieren einige Länder inzwischen bei der Behandlung von Jugendlichen vorsichtig, oder verwenden Pubertätsblocker nur noch im Rahmen klinischer Studien wie derzeit in Großbritannien.

„Wichtig ist, dass man die Indikation sehr individualisiert stellt. Und wir haben uns ganz bewusst von irgendwelchen starren Altersgrenzen ferngehalten. In vergangenen Leitlinien gab es das nach Alter sortiert, und das haben wir ganz bewusst nicht gemacht, weil es nämlich (…) auch um die Einwilligungsfähigkeit und natürlich eine sehr sorgfältige Beurteilung dieser Kinder und Jugendlichen geht Und da ist das chronologische Alter nicht so entscheidend“, erklärte Dr. Achim Wüsthof, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie für Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie am Endokrinologikum Hamburg und Autor der Leitlinie, auf einer Presseveranstaltung, auf der die neue Leitlinie vorgestellt wurde. An deren Ausarbeitung waren 27 Fachgesellschaften sowie zwei Patienten-Interessenorganisationen beteiligt, der Erarbietungs- und abstimmungsprozess erstreckte sich über sieben Jahre.

Die Leitlinie befindet sich bis Ende April 2024 in der Kommentierungsphase durch die beteiligten Fachgesellschaften. Die eingebrachten Vorschläge und Kritikpunkte werden dann in die Leitlinie eingearbeitet, bevor es zur endgültigen Veröffentlichung kommen wird.