AWMF: Reform der Ärztlichen Ausbildung neu denken27. Februar 2024 Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com Seit 2017 wird an einer Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) gearbeitet – bisherige Entwürfe sind umstritten. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) rät zu einem Neustart der Reform. In einer Mitteilung zeigte sich die AWMF „sehr besorgt“, dass dieser Entwurf das Medizinstudium für alle Beteiligten zeitlich und finanziell aufwendiger gestaltet, ohne dabei substanziell zu einer Verbesserung der Ausbildungsqualität beizutragen. Die AWMF rät daher dringend dazu, das Vorhaben, das Medizinstudium auf Basis dieses Entwurfs zu reformieren, aufzugeben. „Wir setzen uns für eine Reform des Studiums ein, aber genau die wurde durch die jahrelange Hängepartie an vielen Standorten verhindert, da diese ihre Reformvorhaben in Erwartung einer neuen Approbationsordnung zurückgestellt haben“, erklärte der Präsident der AWMF, Prof. Rolf-Detlef Treede. „Schon auf der Basis der aktuell gültigen Ärztlichen Approbationsordnung können aber viele Forderungen des Masterplans 2020 unmittelbar umgesetzt werden“, sagte Treede. Dafür gäbe es aus der Kommission der AWMF bereits eine Liste von Vorschlägen. Deren Umsetzung sollte nun unverzüglich angegangen werden. „Parallel dazu muss aber auch der Masterplan neu überdacht werden“, ergänzte Prof. Renate Deinzer, die die Kommission Approbationsordnungen der AWMF leitet. „Einige der dort vertretenen und in den Gesetzentwurf übernommenen Konzepte werden einer modernen Medizindidaktik nicht mehr gerecht.“ Auch aus diesem Grund sollte die in einer Sackgasse befindliche aktuell geplante Revision der ÄApprO gestoppt werden. Stattdessen sollten die Fakultäten ermutigt werden, die Spielräume der bestehenden Ärztlichen Approbationsordnung auszunutzen, um das Studium entsprechend aktueller medizindidaktischer Erkenntnisse zu verbessern, so die Position der AWMF. Für eine gleichzeitig zu initiierende Neufassung eines Masterplans regt die AWMF an, diese „diesmal transparent und nicht hinter verschlossenen Türen“, sondern unter Einbeziehung der Sachverständigen aus den medizinischen Fächern vorzunehmen.
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