BÄK : „Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go“

„Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise“, so der BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu den pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken. Foto: Kzenon/stock.adobe.com

Die Kritik zum Schiedsspruch zu pharmazeutischen Dienstleistungen – etwa Beratung zum Medikationsplan oder Blutdruckmessungen reißt nicht ab: So forderte die Bundesärztekammer (BÄK), das Vor-Ort-Apothekengesetz nachzubessern.

„Patienten sind keine Kunden und Apotheken keine Arztpraxen-to-go. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen, auch nicht ansatzweise“, kommentierte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken zu den pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken. „Die vorgesehenen Dienstleistungen in den Apotheken werden ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bleiben und eher zu Reibungsverlusten und Abstimmungsstörungen führen“, warnte er.

Es seien bestimmte Beratungsleistungen durch Apotheker vor Ort denkbar, dies aber nur in einem strukturierten und in das ärztliche Behandlungsgeschehen eingebetteten Verfahren. „Pharmazeutische Fragestellungen sind vor dem Hintergrund der bestehenden Erkrankungen in ein therapeutisches Gesamtbild einzuordnen, um so die richtigen medizinischen Schlüsse zu ziehen. Das können nur Ärztinnen und Ärzten, die entsprechende Leistungen zudem in einem dafür adäquaten Setting unter Wahrung des Patientengeheimnisses und in geeigneten Räumlichkeiten anbieten können“, so Reinhardt.

Außerdem könnten die knapp 19.000 Apotheken in Deutschland im Vergleich zu rund 150.000 Haus- und Facharztpraxen schon zahlenmäßig nur einen eher geringen Beitrag zum Versorgungsgeschehen leisten. „Der Schiedsspruch ist das Resultat eines Webfehlers des Vor-Ort-Apothekengesetzes, vor dem die Ärzteschaft seit langem gewarnt hat“, sagte Reinhardt.

Reinhardt: Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen „ersatzlos streichen“

Die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke führten zur Doppelerbringung und Doppelhonorierung von Leistungen und dadurch zu Nachteilen für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem in Deutschland. „Die Höhe der Vergütung steht darüber hinaus in einem krassen, nicht zu verantwortenden Missverhältnis zur Vergütung vergleichbarer ärztlicher Leistungen. Für Beratungsleistungen erhalten Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Quartalspauschale nicht einmal ansatzweise so viel, wie nun für Apotheker pro Beratungsgespräch veranschlagt wird. Dieses Missverhältnis muss bei den kommenden Honorarverhandlungen ausgeglichen werden“, forderte Reinhardt. Zudem sei der Schiedsspruch definitiv das falsche Signal, um Ärztinnen und Ärzte für die Niederlassung, gerade auch auf dem Land zu gewinnen.

Reinhardt forderte den Gesetzgeber auf, das Vor-Ort-Apothekengesetz auf den Prüfstand zu stellen und nachzubessern: „Wir unterstützen die Bemühungen, die Apotheken vor Ort auch als Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten zu stärken. Die Substitution ärztlicher Leistungen ist aber der falsche Weg. Die Patientinnen und Patienten in Deutschland haben Anspruch auf medizinische Beratung auf einem hohen haus- und fachärztlichen Niveau. Die Regelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken sind deshalb ersatzlos zu streichen.“

ÄKWL: Regelungen schwächen Vertrauen zwischen Arzt und Patient

Kritik kommt auch von der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL): Die bewährte Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Ärzten einerseits und Apothekerinnen und Apothekern andererseits werde aktuell unnötig aufs Spiel gesetzt, so der einstimmig von der Kammerversammlung angenommene Beschluss. Das Ergebnis des Schiedsspruchs greife in ärztliche Tätigkeit ein. Für ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle ist das nicht akzeptabel. Er sprach sich für eine konstruktive Abstimmung zwischen der Ärzteschaft und Apothekern „im Sinne der Patientenversorgung“ aus, sagte aber auch: „Zusammenarbeit ja, aber ärztliche Leistungen gehören in ärztliche Hand, das ist die rote Linie.“

Nach Ansicht des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes ist zu befürchten, dass durch die nun möglichen „Beratungsgespräche“ von Apothekern das Vertrauen zwischen Arzt und Patient geschwächt wird. So sei die onkologische Behandlung inzwischen hoch individuell, viele Patienten würden in Studien betreut. Die Datenbanken, auf die Apotheker im Rahmen der Prüfung auf Arzneimitteltherapiesicherheit zugreifen würden, enthielten relevante und aktuelle Informationen dann noch gar nicht und führten gegebenenfalls zur Rückmeldung eines „arzneimittelbezogenen Problems“. Dies sei dann „Gift für die Therapieadhärenz und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“, so Kammerpräsident Gehle. „Je nach Ausgestaltung könnte dies eine Substitution bisher dem ärztlichen Beruf vorbehaltenen Leistungen darstellen. Hier sind die Apotheker aufgefordert klarzustellen, dass sie ärztliche Leistungen nicht substituieren wollen“, fordert Gehle.

Medikamentenberatung richtiger Ansatz

Der eigentliche Ansatz einer Medikamentenberatung durch Apotheker zum Beispiel mit dem „Brown-Bag-Review“ ist laut ÄKWL dabei gar nicht falsch: der Patient bringe sämtliche Medikamente in einer Tüte, dem „Brown-Bag“, mit zum Apotheker. Beim Apotheker liefen dann Informationen über die Medikamentenverschreibungen verschiedener Ärzte zusammen und zusätzlich auch über die OCT-Medikamente, die der Patient nebenher nehme, von denen die behandelnden Ärzte meist gar nichts wüssten. Gehle: „Unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, von denen die beteiligten Ärzte gar nichts wissen, können so aufgedeckt werden.“

Für eine sinnvolle Gestaltung der Arzneimittelsicherheit in Kooperation zwischen Ärzten und Apothekern nach diesem Prinzip wäre allerdings eine frühzeitige Einbindung der Ärzteschaft in die Entscheidungsprozesse und insbesondere in das Schiedsverfahren unerlässlich gewesen, kritisiert ÄKWL-Präsident Gehle. „In einem solchen Verfahren hätten auch Missverständnisse geklärt und rote Linien verdeutlicht werden können.“

Deshalb fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, jetzt den Reset-Knopf zu drücken und das Verfahren unter Beteiligung der Ärzteschaft neu aufzusetzen. Gehle: „Denn auch die Ärzteschaft hat ein Interesse daran, dass die Apotheken vor Ort erhalten bleiben, aber nicht um den Preis einer Gefährdung der Patientenversorgung.“ Zudem würden klare Regelungen zur ausländischen Versandapotheken Apothekern und Ärzten helfen, denn nur inländische Apotheker und Ärzte unterliegen auch einer über den Berufsstand und den Gesetzgeber geregelten Selbst-und Fremdkontrolle.

AOK: Honorare viel zu hoch angesetzt

Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußerte sich zum Schiedsspruch und zu den Reaktionen aus der Ärzteschaft und kritisiert die Höhe der Honorare: „Wir sind offen für pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie regional, dezentral und freiwillig vereinbart werden. Dass sie nun per Gesetz als Pflichtprogramm durchgesetzt werden, ist ein spätes Geschenk des ehemaligen Bundesgesundheitsministers an die Apothekerinnen und Apotheker. Die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle zum Umfang und zur Vergütung dieser Dienstleistungen wird aus unserer Sicht nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten führen. Die Honorare, zum Beispiel für eine simple Leistung wie die Blutdruckmessung, sind zudem viel zu hoch angesetzt. Das steht in keinem Verhältnis zu den Vergütungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die entsprechenden Leistungen.“

Dass die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterfinanziert sind, wie beispielsweise der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands betont hat, findet Reimann nicht: Die Ärzteverbände lägen mit dieser Schlussfolgerung „komplett falsch“. Reimann erläuterte in einem Statement: „Die GKV finanziert die ambulante Versorgung sehr gut und auskömmlich. So sind die Ausgaben für die ambulante vertragsärztliche Versorgung allein von 2019 auf 2020 um gut 5,1 Prozent gestiegen – von 40,7 auf 42,7 Milliarden Euro. Angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV gibt es aktuell keinen Spielraum für finanzielle Wohltaten, weder in Richtung der Apotheken noch in Richtung der Arztpraxen. Die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen werden täglich größer. Um das in den Griff zu bekommen, ist es erforderlich, nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Ausgaben anzusetzen. Hier braucht es einen Mix von Maßnahmen – nicht nur im Arzneimittelbereich, sondern auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.“ (ja)