Bayern: CSU-Fraktion will E-Zigaretten dem Tabakkonsum gleichstellen

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Bisher gelten für das Dampfen von E-Zigaretten lockerere Bestimmungen als für Tabakrauch. Nach dem Willen der CSU-Fraktion in Bayern soll damit in dem Bundesland bald Schluss sein.

Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag will den Nichtraucherschutz auf E-Zigaretten und Shishas ausweiten. Im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) sollen sie dem Tabakrauchen gleichgestellt werden. Das würde bedeuten, dass etwa in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, an Sportstätten, in Gaststätten oder auf Flughäfen der Genuss von Shishas, E-Zigaretten und ähnlichen Gegenständen verboten wäre.

„Kein harmloses Lifestyle-Produkt“

Für E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer gilt dieses Verbot bislang nicht – im Gegensatz zum Verdampfen von Cannabisprodukten, das bereits dem Tabakrauchen gleichgestellt ist. „Gesundheitsschutz darf keine Lücken haben“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek. „E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern können Einstieg in die Nikotinabhängigkeit sein und gesundheitsschädliche Substanzen freisetzen – auch für Dritte.“ Nach dem Willen der CSU sollen sie künftig denselben Regelungen unterliegen wie Tabakzigaretten. 

Die Grünen im Landtag signalisierten Unterstützung, bezeichneten das Vorhaben aber auch als längst überfällig. Seit Jahren würden Expertinnen und Experten mahnen, „dass es beim Schutz von Kindern und Jugendlichen keine Grauzonen geben darf – auch nicht bei vermeintlich modernen Produkten wie Vapes“, sagte der Sprecher für Gesundheit, Andreas Hanna-Krahl. Man dürfe es nicht beim Schließen von Gesetzeslücken belassen, sondern müsse Prävention stärken, um Kinder und Jugendliche vor Abhängigkeit zu schützen.

SPD sieht Anreiz zum Umstieg vom Rauchen in Gefahr

Aus der SPD kam dagegen Kritik. „Statt eines Verbots braucht es zunächst mehr Forschung, um die Folgen des Konsums von E-Zigaretten besser zu verstehen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Partei im Landtag, Ruth Waldmann. „Für viele ist der Umstieg auf die E-Zigarette ein wichtiger Baustein auf dem Weg, mit dem Rauchen vollständig aufzuhören. Gerade, dass es andere weniger stört und nicht überall verboten ist, ist dabei ein Anreiz.“ 

Restaurants, Kneipen und öffentliche Einrichtungen könnten den Konsum schon über das Hausrecht verbieten, betonte Waldmann. „Viele machen davon auch Gebrauch. Ein Extragesetz brauchen wir somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“

Branchenverband wehrt sich gegen Pläne

In dieselbe Richtung geht die wenig überraschende Kritik des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) an den Plänen der CSU-Landtagsfraktion. Die angestrebte Gleichstellung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit dem Rauchen herkömmlicher Tabakprodukte sende „ein fatales Signal“ und sei gesundheitspolitisch kontraproduktiv. Der Verband betrachtet das geplante Vorhaben als „bedauerlichen Rückschritt“.

Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, erklärte: „Wer E-Zigaretten und Tabakerhitzer mit konventionellen Zigaretten in einen Topf wirft, fördert das Rauchen. Statt den Umstieg zu erleichtern, wird den Menschen in Bayern suggeriert, dass der Wechsel zu schadstoffärmeren Alternativen keinen Unterschied macht. Das wäre das Gegenteil von moderner Gesundheitspolitik.“

Mücke kritisierte zudem, dass das Vorhaben den Kinder- und Jugendschutz nicht wirksam verbessere: „Für einen stärkeren Jugendschutz braucht es keine Symbole, sondern eine konsequente Durchsetzung der Regeln. Mehr Kontrollen und empfindliche Bußgelder beim Verkauf von Tabak und E-Zigaretten an Minderjährige, die Unterbindung verbotener Influencer-Werbung für E-Zigaretten in den Sozialen Medien und außerdem ein entschiedenes Vorgehen gegen den Handel mit illegalen Vapes.“

Haltung der pneumologischen Fachgesellschaft zu E-Zigaretten

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hingegen dürfte den Vorstoß der bayerischen CDU begrüßen: Sie lehnt E-Zigaretten als Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung beziehungsweise im Sinne einer „Harm Reduction“ entschieden ab. Stattdessen spricht sich die Fachgesellschaft für evidenzbasierte, leitliniengestützte Maßnahmen zur Tabakentwöhnung aus.

Neben dem klassischen Tabakkonsum sind E-Zigaretten und Vapes schon lange ein Thema der DGP. So forderte sie beispielsweise im vergangenen Jahr in einem Positionspapier ein Verbot von Aromen in E-Zigaretten. Es gebe Hinweise darauf, dass verschiedene dieser Zusatzstoffe gesundheitsschädlich sind, wobei für die Mehrheit der Aromen bislang toxikologische Untersuchungen allerdings noch fehlten. Hier seien unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen nötig.

Es gebe aber bereits wissenschaftlich begründete Hinweise für eine schädigende Wirkung von E-Zigaretten auf die Atemorgane und auf das Herz-Kreislauf-System. Auch verwies die DGP in diesem Positionspapier darauf, dass krebserzeugende Substanzen in Liquids bereits nachgewiesen worden seien.

Des Weiteren fordert die DGP eine Einheitsverpackung für Tabakwaren, E-Zigaretten und verwandte Produkte sowie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Auch müsse es eine wirksame Regulierung des Verkaufs von E-Zigaretten ‒ auch über das Internet ‒ geben. Schließlich bedürfe es auch einer wirksamen Kontrolle und Umsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzes, so die DGP.

(ac/BIERMANN mit dpa)