BDC: Krankenhausreformanpassungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück

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Aus Sicht des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC) bietet der Referentenentwurf zwar Chancen, für wichtige Themenfelder fehlten jedoch nach wie vor relevante Lösungsansätze. Zudem müssten einige Regelungen dringend angepasst werden.

„Wir erkennen im Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) das erklärte Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die Krankenhausreform praxistauglicher zu machen und begrüßen dies generell. Um eine qualitativ hochwertige chirurgische Versorgung in den Krankenhäusern in der BRD auch zukünftig sicherzustellen, fehlen dem Gesetz jedoch entscheidende Vorgaben“, erklärt BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer.

So beinhalte der vorliegende Referentenentwurf keine Änderung in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber sei und bleibe eine Forderung des BDC. „Die spezialisierte Chirurgie ist in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte, wenn mehr als ein oder zwei verwandte Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. In diesen Fällen verdoppelt oder verdreifacht sich die Anzahl der benötigten Fachärzte zur Erfüllung der Anforderungen. Dies wird in vielen Kliniken die ohnehin schon angespannte Personalsituation weiter verschärfen und sich nur schwer realisieren lassen“, erläutert Meyer.

Korrekturen bei Hybrid-DRG gefordert

Auch die vom BDC und zahlreichen anderen ärztlichen Berufsverbänden vielfach kritisierten Regelungen zur Hybrid-DRG seien nicht revidiert worden, moniert der Verband. „Behandlungen dürfen kein Nullsummen- oder Minusspiel sein, sonst wird die Chirurgie als ärztlicher Beruf unattraktiv. Diese Schieflage in der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG muss daher unbedingt korrigiert werden“, fordert Meyer.

Beibehalten werden soll dem Gesetzentwurf zufolge auch die Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC ebenfalls sehr kritisch und bleibt bei seiner Forderung nach einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.

Keine Lösungen für Finanzierung der fachärztlichen Weiterbildung

Bezüglich der fachärztlichen Weiterbildung vermisst der BDC nach wie vor Lösungen für die Finanzierung in Klinik und Praxis: Im Rahmen der neuen Leistungsgruppenzuteilung müssten komplexe Modelle der Rotation für Weiterzubildende entwickelt werden für eine fundierte und zeitgerechte Erfüllung des Weiterbildungscurriculums. Hierfür müsse eine angemessene Vergütung vorgesehen werden.

Insgesamt begrüßt der Verband, dass die Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende Veränderungen in der Systematik der Krankenhausreform seien aktuell jedoch ausgeblieben. „Die Umsetzung der Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen Bundesgesundheitsministerin Warken beim Wort und erwarten von ihr Gesprächsbereitschaft mit den Expertinnen und Experten aus den ärztlichen Berufsverbänden und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Weiterentwicklung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes“, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.