DGKJCH: Krankenhausreform muss chirurgisch kranke Kinder stärker berücksichtigen17. März 2026 Foto: © Tobilander – stock.adobe.com In einer Stellungnahme an den Bundestag kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH), dass die finanzielle, personelle und strukturelle Absicherung der operativen Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des beschlossenen KHVVG sowie des KHAG nicht ausreichend berücksichtigt sei. In ihrer Stellungnahme appelliert die DGKJCH an die Politik, der Patientengruppe der Kinder- und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Kinder haben ein Recht auf eine interprofessionelle hochspezialisierte Behandlung, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie angeborenen Fehlbildungen oder Tumoren, denn sie leben ihr ganzes Leben lang mit den Konsequenzen“, erklärte DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß. „Da die Krankenhausreform an den Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, wird die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe mit speziellen Bedürfnissen zukünftig nicht hinreichend gewährleistet sein“, erklärte DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski. Die DGKJCH stallt daher die folgenden Forderungen. Sonderzuschläge für Kinder- und Jugendmedizin Die Sonderzuschläge für die Kinder- und Jugendchirurgie müssten über 2028 hinaus sichergestellt werden. Bisher würden sie bis 2028 bezahlt, dies reiche zur finanziellen Absicherung der kinderchirurgischen Abteilungen nicht aus. Leistungsgruppen Spezialisierten Leistungsgruppen wie die Leistungsgruppe 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ sollten die Versorgung komplex kranker Kinder insbesondere mit angeborenen Fehlbildungen regeln. Die DGKJCH fordert, die Leistungsgruppe 16 in das Gesetz wieder mit aufzunehmen. Derzeit sei geplant, dass die Leistungsgruppe 15 „Allgemeine Kinderchirurgie“ die generelle operative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland regeln soll. Hierbei würden etwa Personaluntergrenzen von drei Kinderchirurginnen und -chirurgen vorausgesetzt. Gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche nach wie vor in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin behandelt werden. Dies sei ein Widerspruch zur dringend notwendigen fachspezifischen Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH dringt darauf, dass es neben ausgebildeten Kinderchirurginnen und -chirurgen speziell ausgestattete Krankenhausabteilungen für Kinder und Jugendliche geben muss, inklusive des entsprechend geschulten Pflegepersonals. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft betont in diesem Zusammenhang, dass diese Vorhaltung einer entsprechenden Finanzierung bedarf. Hybrid-DRG Die DGKJCH begrüßt die Wiedereinführung der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen, da sie eine ambulante oder kurzstationäre Versorgung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ohne längere Trennung von zu Hause sicherstelle. Aus Sicht der Fachgesellschaft ist sie aber in vielen Fällen aufgrund der zu komplexen angedachten Diagnosen nicht umsetzbar und gefährde so die Sicherstellung einer fachgerechten postoperativen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH fordert daher nur ausgewählte Operationen aus dem ambulanten Bereich für die Hybrid-DRGs bei Patienten unter 18 Jahren auszuwählen. Fachärztliche Weiterbildung Die DGKJCH setzt sich dafür ein, dass ausschließlich ausgewiesene Spezialisten für Kinderchirurgie für die Behandlung komplex erkrankter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden dürften. Dies setze voraus, dass in Zukunft eine spezialisierte Weiterbildung in diesem Bereich – strukturell und finanziell – gesichert sei.
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